Rechtliche Grundlagen zur Schülerbeförderung Die Region Hannover ist Trägerin der Schülerbeförderung. Anspruchsgrundlage bildet § 114 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG);bei Besuch von Ersatzschulen § 141 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG).Ergänzend findet die Schülerbeförderungssatzung der Region Hannover Anwendung.