Anspruchsvoraussetzungen
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Region Hannover Anspruch auf Schülerbeförderung
lesenRechtliche Grundlagen zur Schülerbeförderung
Die Region Hannover ist Trägerin der Schülerbeförderung.
lesenSchulfahrkarte zur ÖPNV-Nutzung
Ein Anspruch auf Schülerbeförderung wird grundsätzlich durch die Aushändigung einer Schulfahrkarte erfüllt.
lesenSchülerbeförderung im Freistellungsverkehr
Für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung sowie in Fällen, in denen kein geeignetes Angebot im öffentlichen Personennahverkehr besteht.
lesenSchülerbeförderung zum Betriebspraktikum
Ein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht auch bei Betriebspraktika in bestimmten Jahrgangsstufen.
lesenSchülerbeförderung wegen vorübergehender Behinderung
Für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer zeitweisen gravierenden Verletzung (Behinderung) befördert werden müssen.
lesenSchülerbeförderung mit privatem PKW
Erstattung von Schülerbeförderungskosten mit privatem PKW.
lesenFahrkartenerstattung
Erstattung von Schülerbeförderungskosten für privat erworbene ÖPNV-Fahrkarten.
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