Denkmalschutz & Denkmalpflege
Ziele, Organisation und Rechtsgrundlagen
Denkmalschutz und Denkmalpflege kümmern sich um unser baukulturelles und archäologisches Erbe.
Seit 1978 gibt es hierfür das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG).
Zuständige Ansprechpartner sind in der Regel die Unteren Denkmalschutzbehörden.
Der Regelungsgehalt des NDSchG in der Übersicht: