Mit Datum vom 24.02.2020 hat die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (FHG) einen Antrag eingereicht, das Vorranggebiet Verkehrsflughafen im Regionalen Raumordnungsprogramm Region Hannover 2016 (RROP 2016) neu abzugrenzen. Die Änderungen der Abgrenzung des Vorranggebietes Verkehrsflughafen stellen keine Erweiterung des Flughafens dar, es wird vielmehr der faktische Bestand nachvollzogen, das heißt, es werden lediglich Flächen einbezogen, die bereits vom Flughafen entsprechend genutzt sind. Flughafen-affine bzw. zur Aufrechterhaltung und Abwicklung des Flugbetriebs notwendige Einrichtungen und Infrastrukturen werden durch die 4. Änderung des RROP 2016 in das Vorranggebiet Verkehrsflughafen integriert.