EU-Institutionen

Europäischer Rat

Der Europäische Rat bestimmt den politischen Kurs und die Prioritäten

Charles Michel

Der Europäische Rat legt die allgemeinen politischen Zielvorgaben und Prioritäten für die EU fest. Er ist hierbei aber nicht in den Gesetzgebungsprozess der EU eingebunden, das heißt, er besitzt keine Befugnis zur Erlassung von Rechtsvorschriften. Ihm gehören die Staats- und Regierungschefs aller 27 Mitgliedstaaten sowie der Präsident oder die Präsidentin der EU-Kommission an. Der Hohe Vertreter oder die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik nimmt an den Sitzungen teil, wenn außen- und sicherheitspolitische Fragen auf der Agenda stehen. Damit ist der Europäische Rat die höchste Ebene der politischen Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern.

Der Präsident oder die Präsidentin des Europäischen Parlaments erläutert zu Beginn einer Sitzung die Haltung des Europäischen Parlaments zu den anstehenden Fragen auf der aktuellen Tagesordnung. Die Mitglieder des Europäischen Rates befassen sich dann mit komplexen oder sensiblen Themen, die auf einer niedrigeren Ebene der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit nicht geklärt werden konnten. Zudem ernennt der Europäische Rat Kandidatinnen und Kandidaten für bestimmte wichtige Positionen auf EU-Ebene, zum Beispiel für die Europäische Zentralbank oder die Europäische Kommission. Abhängig von den zu erörternden Themen können auch weitere Personen, wie z. B. der Präsident oder die Präsidentin der Europäischen Zentralbank, zur Teilnahme an den Tagungen eingeladen werden.

Der Präsident oder die Präsidentin des Europäischen Rates wird für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt und kann einmal wiedergewählt werden. Der Präsident oder die Präsidentin beruft den Europäischen Rat ein und führt den Vorsitz bei den Treffen. Zu den weiteren Aufgaben gehört es, Impulse zu geben und darauf hinzuwirken, dass Zusammenhalt und Konsens der Mitglieder gefördert werden.

In der Regel tagt der Europäische Rat viermal pro Jahr im Justus Lipsius Gebäude in Brüssel. Diese Treffen werden „Gipfel“ genannt. Außerdem kann es vom Präsidenten oder der Präsidentin einberufene Sondergipfel geben, auf denen über aktuelle und dringende Themen beraten wird.

Seit dem 1. Dezember 2019 ist der Belgier Charles Michel Präsident des Europäischen Rates.

Der Europäische Rat entscheidet in der Regel im Konsens, in einigen Fällen ist jedoch auch eine einstimmige Entscheidung oder eine Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit erforderlich. Nur die Staats- und Regierungschefs sind stimmberechtigt.