Bundestagswahl 2025

Wo wird gewählt?

Hier finden Sie weitere Informationen zur Wahlraumsuche und Wahlokalen.

Wahllokale und Wahlraumsuche

Die Wahllokale sind vrs. am 23. Februar 2025 von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wie finde ich mein Wahllokal?

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie die Anschrift des Gebäudes, in dem sich Ihr Wahllokal befindet, sowie die Nummer Ihres Wahlbezirkes (Wahlraum) und die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Falls Ihnen die Wahlbenachrichtigungskarte nicht vorliegt, können Sie über die Online-Wahlraumsuche oder ein Straßenverzeichnis Ihr zuständiges Wahllokal finden. Der Link zur Online-Wahlraumsuche sowie das Straßenverzeichnis (PDF-Datei) wird voraussichtlich in der Woche vor der Wahl an dieser Stelle bereit gestellt.

Weitere Informationen zum Wählen im Wahllokal

Identitätsnachweis

Als Identitätsnachweis bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigungskarte sowie ein Ausweisdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass) mit ins Wahllokal. Sie können auch ohne Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte wählen – diese erleichtert jedoch dem Personal am Wahlsonntag die Arbeit.

Fahrdienste

Fahrdienste zum Wahllokal dürfen von kommunaler Seite nicht angeboten werden. Bei Bedarf nutzen Sie bitte etwaige Angebote der Parteien und karitativen Organisationen.

Zugang zu den Wahlräumen für Personen mit Mobilitätseinschränkung

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ist vermerkt, ob Ihr Wahllokal rollstuhlgeeignet ist.

Sollten Sie als mobilitätseingeschränkte Person am Wahlsonntag Ihre Stimme in einem Wahllokal der Landeshauptstadt Hannover abgeben wollen und Ihr zugewiesenes Wahllokal ist nicht rollstuhlgeeignet, kontaktieren Sie uns bitte ab dem 20. Januar 2025 unter der Telefonnummer 168-41101, dann finden wir eine gemeinsame Lösung.

Wohnen Sie in einer Umlandgemeinde der Region Hannover kontaktieren Sie bitte Ihre Stadt- / Gemeindeverwaltung. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Was tun bei plötzlicher Erkrankung?

Falls Sie kurzfristig (nach Schließung der Briefwahlstellen am Freitag, den 21. Februar 2025 um 15 Uhr) erkranken oder einen Unfall haben, sodass Sie nicht am Wahlsonntag in einem Wahllokal wählen können, brauchen Sie trotzdem nicht auf Ihr Wahlrecht zu verzichten. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können auch am Wahlsonntag bis 15 Uhr noch Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Diese müssen persönlich mit einer Abholvollmacht entgegengenommen werden.

Sofern Sie in der Landeshauptstadt Hannover wohnen, kontaktieren Sie uns am besten im Vorfeld unter der Telefonnummer 168-41101.

Falls Sie in einer der 20 regionsangehörigen Gemeinden im Umland der Landeshauptstadt Hannover wohnen, finden Sie hier die Kontaktadresse der zuständigen Stadt-/Gemeindeverwaltung.

Briefwahl

Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie hier.