Verschiedene gewerbliche Tätigkeiten unterliegen einer Erlaubnispflicht, da der oder die Gewerbetreibende die gewerberechtliche Zuverlässigkeit dafür besitzen muss. Vor Beginn der Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes ist daher frühzeitig ein Antrag auf Zulassung zu dem betreffenden Gewerbe bei der zuständigen Behörde zu stellen. Somit kann die Behörde prüfen, ob die Zuverlässigkeit für die beabsichtigte Gewerbeausübung gegeben ist.
Fragen dazu beantworten die Ansprechpartner/innen für die unten aufgeführten Gewerbearten gern. Für die Gewerbeausübung in Städten und Gemeinden, die unten nicht genannt sind, ist die Region Hannover nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich dann direkt an die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
in Burgwedel, Gehrden, Hemmingen, Pattensen und Wennigsen:
Frau Brodersen, Tel.: +49 511 616-21360
Frau Inschläger, Tel.: +49 511 616-22950
in Burgwedel, Gehrden, Hemmingen, Pattensen und Wennigsen:
Frau Reimers, Tel: +49 511 616-26092
in allen Städten und Gemeinden der Region Hannover mit Ausnahme der Landeshauptstadt Hannover:
Frau Reimers, Tel: +49 511 616-26092
Neben Steuerhinterziehung, Leistungsmissbrauch und illegaler Beschäftigung von Ausländern umfasst Schwarzarbeit auch gewerberechtliche Aspekte. Die unerlaubte Handwerksausübung sowie die Ausübung eines Gewerbes ohne Gewerbemeldung oder Reisegewerbekarte werden von der Region Hannover verfolgt. Übrigens, auch Auftraggeber handeln ordnungswidrig.
Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro, in besonders schweren Fällen auch darüber, geahndet werden.