Mein Kind geht nicht in die Schule

Das Kind geht nicht zur Schule in den Ferien, an Feiertagen oder wenn es krank ist.

Das Kind ist krank

Rufen Sie sofort morgens vor dem Unterricht in der Schule an. Sprechen Sie gerne auf den Anrufbeantworter. Sagen Sie, dass Ihr Kind krank ist.

Der Lehrer oder die Lehrerin braucht spätestens nach zwei Tagen eine schriftliche Entschuldigung von Ihnen. In der Entschuldigung steht, warum Ihr Kind nicht in der Schule war.

Wenn das Kind länger krank ist, gehen Sie mit Ihrem Kind zum Arzt.

Dann braucht es eine Bescheinigung vom Arzt für die Schule.

Feiertage

An den niedersächsischen gesetzlichen Feiertagen ist keine Schule.

Die gesetzlichen Feiertage sind in den Bundesländern in Deutschland verschieden.

Bei anderen Feiertagen muss man die Schule schriftlich fragen, ob das Kind zuhause bleiben darf. Andere Feiertage können sein:

  • Kulturelle Feiertage
  • Religiöse Feiertage

Man braucht eine schriftliche Erlaubnis der Schule, wenn das Kind an diesen Tagen zuhause bleiben soll.

Ferien

In Niedersachsen gelten die niedersächsischen Schulferien.

Die Termine der Schulferien sind in den deutschen Bundesländern unterschiedlich.

Urlaubsreisen sind nur in den Schulferien möglich.

 

Wenn man einige Tage vor den Ferien in den Urlaub fahren möchte, muss man einen Antrag an die Schule stellen. Auch, wenn man erst später aus dem Urlaub zurückkehrt. Meistens erlauben die Schulen das nicht, denn...

...das Kind ist schulpflichtig.

 

Wenn man ohne Erlaubnis der Schule wegbleibt, kann man eine Strafe bekommen. So ist das Gesetz.