Vertraglicher Schutz von Kindern und Jugendlichen
Kinderschutzvereinbarungen nach §§ 8a, 72a SGB VIII
Aus Rahmenvereinbarung wird Kinderschutzvereinbarung
Die Kinderschutzvereinbarungen nach §§ 8a, 72a SGB VIII stehen in der direkten Nachfolge der bisherigen „Rahmenvereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages gem. § 8a SGB VIII sowie zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72a SGB VIII“ und der „Rahmenvereinbarung zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72a SGB VIII“ vom 01.01.2014.
Die bestehenden Rahmenvereinbarungen wurden vor dem Hintergrund der Novellierung des SGB VIII durch das KJSG im Jahr 2021 angepasst und als Kinderschutzvereinbarungen neu gefasst.
Gegenstand der Kinderschutzvereinbarung
Im Wesentlichen regeln die Kinderschutzvereinbarungen die Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII durch die freien Träger und legen verbindliche Standards für die Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse von haupt- sowie ehren- und nebenamtlich tätigen Personen zum Zweck des Tätigkeitsausschlusses von einschlägig vorbestraften nach § 72a SGB VIII für die freien Träger fest.
Beteiligte Akteure
Abgeschlossen wurden die Kinderschutzvereinbarungen gemeinsam von den Jugendämtern
- der Region Hannover,
- der Landeshauptstadt Hannover,
- der Stadt Burgdorf,
- der Stadt Laatzen,
- der Stadt Langenhagen und
- der Stadt Lehrte
im Einvernehmen mit
- der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in der Region Hannover,
- dem Regionsjugendring Hannover e.V. sowie
- dem Stadtjugendring Hannover e.V.
Die Unterlagen der Kinderschutzvereinbarungen sowie die begleitenden Arbeitsmaterialien stehen als Download auf dieser Seite zur Verfügung.
Freie Träger der Jugendhilfe sind angehalten der Kinderschutzvereinbarung beizutreten. Ein Beitritt zu der einschlägigen Kinderschutzvereinbarung ist Grundlage für eine Förder- oder Leistungsbeziehung sowie für eine Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.
Die Kinderschutzvereinbarung nach §§ 8a, 72a SGB VII richtet sich an freie Träger, die mit hauptamtlich tätigen Personen arbeiten. Für freie Träger, die ausschließlich mit ehren- und nebenamtlich tätigen Personen arbeiten, ist die Kinderschutzvereinbarung nach § 72a SGB VIII einschlägig.
Beitrittsverfahren
Für den Beitritt stehen die Unterlagen der Kinderschutzvereinbarungen sowie die begleitenden Arbeitsmaterialien auf dieser Seite als Download zur Verfügung.
Das Beitrittsverfahren wird jeweils durch das örtlich zuständige der oben aufgeführten Jugendämter durchgeführt. Grundsätzlich ist das Jugendamt zuständig, in welchem der freie Träger seinen Sitz hat.
Um der einschlägigen Kinderschutzvereinbarung beizutreten, werden die folgenden Arbeitsmaterialien im Original benötigt.
Kinderschutzvereinbarung nach §§ 8a, 72a SGB VIII
- Arbeitsmaterial 3
- Arbeitsmaterial 4 (Beizufügende Nachweise in Kopie)
Kinderschutzvereinbarung nach § 72a SGB VIII
Bitte senden Sie die Unterlagen entsprechend der Zuständigkeit an die Region Hannover oder die Landeshauptstadt Hannover per Post.
Kontakt
Region Hannover
Fachbereich Jugend
Team 51.18 – Zentrale Fachbereichsangelegenheiten
Hildesheimer Straße 18
30169 Hannover
kinderschutzvereinbarung@region-hannover.de
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Jugend und Familie
OE 51.25.0 – Koordinierungsstelle Kinderschutz und Frühe Hilfen
Blumenauer Str. 5-7
30449 Hannover
kinderschutzvereinbarungen@hannover-stadt.de
FAQs zu den Kinderschutzvereinbarungen
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kinderschutzvereinbarung nach §§ 8a, 72a SGB VIII und Kindeschutzvereinbarung nach § 72a SGB VIII
Erreichbarkeit im Kinderschutz in der Region Hannover
Telefonnummern für Beratungsanliegen und im akuten Fall der Kindeswohlgefährdung. | Stand: Februar 2024
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Der Pocketflyer im Taschenformat für ehrenamtlich tätige Jugendleiter*innen ermöglicht schnelle Hilfe bei bestehendem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung: W...
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Diese Vereinbarung gemäß § 8a Absatz 4 sowie 5 SGB VIII zwischen dem Jugendamt und dem freien Träger gilt für alle von dem freien Träger betriebenen Einri...
Arbeitsmaterial 1: Grundqualifikation insoweit erfahrene Fachkraft
Relevante Studiengänge bzw. Studienabschlüsse
Arbeitsmaterial 2: Mitteilungsbogen Kindeswohlgefährdung
Mitteilungsbogen zur Dokumentation einer Kindeswohlgefährdung an ein Jugendamt bzw. eine Jugendhilfestation in der Region Hannover
Arbeitsmaterial 3: Beitrittserklärung
Beitrittserklärung zu der Kinderschutzvereinbarung nach §§ 8a, 72a SGB VIII vom 01.07.2023
Arbeitsmaterial 4: Benennung insoweit erfahrene Fachkraft
Benennung einer insoweit erfahrenen Fachkraft gemäß § 4 der Kinderschutzvereinbarung nach §§ 8a, 72a SGB VIII vom 01.07.2023
Arbeitsmaterial 5: Gewichtige Anhaltspunkte
Die nachfolgenden Aufzählungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dienen nur der inhaltlichen Sensibilisierung und Orientierung zur Einsch...
Informationsblatt Datenschutz nach Art. 13 DSGVO DSGVO (Region Hannover)
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) - Beitritt „Kinderschutzvereinbarung“
Informationen zur Datenverarbeitung (Landeshauptstadt Hannover)
Beitritt „Kinderschutzvereinbarung“ – Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entsprechend den datenschut...
Kinderschutzvereinbarung nach § 72a SGB VIII
Kinderschutzvereinbarung nach § 72a SGB VIII
Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe in der Region Hannover sind angehalten dieser Vereinbarung beizutreten.
Arbeitsmaterial 1: Straftatbestände nach § 72a SGB VIII
Die aufgeführten Straftatbestände schließen ein Tätigwerden im Rahmen des Wahrnehmens von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe aus.
Arbeitsmaterial 2.1: Fachberatung Kinderschutz
Übersicht mit Telefonnummern und Erreichbarkeiten der Fachberatungen der Jugendämter in der Region Hannover.
Arbeitsmaterial 3: Jugendämter
Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter)
Arbeitsmaterial 4: Hinweise zum Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz bei der Speicherung der Daten von ehren- und nebenamtlich Tätigen gem. § 72a SGB VIII
Arbeitsmaterial 5: Beitrittserklärung
Beitrittserklärung Kinderschutzvereinbarung nach § 72a SGB VIII vom 01.07.2023
Arbeitsmaterial 6: Gewichtige Anhaltspunkte
Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung – Beispiele und weitere Infos
Informationsblatt Datenschutz nach Art. 13 DSGVO
Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Zuge des Beitritts zur der Kinderschutzvereinbarung nach § 72a SGB VIII