Für welche Einrichtungen ist die Heimaufsicht zuständig?
Engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover erfüllen die Heimaufsicht mit Leben. Die Heimaufsicht der Region Hannover ist zuständig für die Einrichtungen im Gebiet des ehemaligen Landkreises Hannover; die Heimaufsicht der Landeshauptstadt Hannover ist zuständig für die Einrichtungen in ihrem Stadtgebiet. Die Hauptaufgabe besteht darin, die folgende Einrichtungen zu beraten und zu überprüfen:
stationäre Alten- und Pflegeheime
Kurzzeitpflege-Einrichtungen
Tagespflege-Einrichtungen
einige Formen von ambulant betreuten Wohngemeinschaften
einige Formen des Betreuten Wohnens
Beratung
Die Heimaufsicht berät in sämtlichen Fragen zum Heimbetrieb. Dabei kann es um die gesetzlichen Regelungen, Pflege und Hygiene aber auch um die bauliche Ausstattung der Einrichtung gehen. Anfragen und Hinweise werden auf Wunsch auch anonym behandelt.
Überprüfung
Die Heimaufsicht überprüft, ob die Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner eines Heims in größtmöglichem Umfang erhalten bleiben und ihre sonstigen Interessen und Bedürfnisse gewahrt werden.
Wer kann sich an die Heimaufsicht wenden?
(künftige) Bewohnerinnen und Bewohner und deren Bevollmächtigte
(künftige) Betreiberinnen und Betreiber einer Einrichtung
Heimleitungen, Pflegedienstleitungen und sämtliche andere Beschäftigte der Einrichtungen
Bewohnervertretungen
Sonstige interessierte Bürgerinnen und Bürger und Institutionen
Durch das Tätigkeitsfeld der Heimaufsicht sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals im Außendienst tätig. Aus diesem Grund wird empfohlen, vor einem Besuch telefonisch einen Termin abzustimmen.
Schutz von Heimbewohner*innen
Heimaufsicht der Landeshauptstadt Hannover
Zum Schutz der Heimbewohner*innen steht die Landeshauptstadt als Ansprechpartnerin für Beschwerden und Hinweise zur Verfügung.