Vorsorge treffen

Betreuungsfragen

  

Selbstbewusst die Zukunft gestalten, solange es geht.

Das Betreuungsrecht

Das fast 100-jährige Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht hat seit dem 1.1.1992 ausgedient: Heute kann in unserem Land kein erwachsener Mensch mehr entmündigt werden, denn Vormundschaft und Pflegschaft sind durch das Institut der rechtlichen Betreuung ersetzt. Nun stehen die Menschen im Mittelpunkt: Auch wenn sie Hilfe benötigen, werden sie nicht durch Entrechtung “bestraft”. Ihre verbliebenen Fähigkeiten und Wünsche sind in einem gerichtlichen Verfahren zu erkunden und zu beachten. Sie bleiben auch an allen Verfahrenshandlungen und Entscheidungen beteiligt. Nur wenn festgestellt wird, dass andere Hilfen nicht ausreichen, darf eine Betreuung angeordnet werden. Eine zur nötigen Organisation der Hilfen geeignete Person darf zur Betreuerin oder zum Betreuer bestellt werden und vertritt die betroffene Person.

Warum Sie Regelungen treffen sollten

Jedem erwachsenen und gesunden Menschen kann es passieren – ein Unfall, eine Krankheit oder eine seelische Krise können dazu führen, dass man auf eine Betreuung angewiesen ist. Aber wer ist dann rechtlich in der Lage, Unterschriften zu leisten oder Entscheidungen zu treffen, die die Gesundheit, das Vermögen, den Wohnort oder die Lebensgestaltung betreffen? Um eine rechtliche Betreuung zu vermeiden, ist es ratsam, rechtzeitig – solange man gesund ist – Vorsorge zu treffen. Broschüren hierzu erhalten Sie bei der Region-Hannover-Betreuungsstelle.

Ehegattenvertretungsrecht (§ 1358 BGB)

Wenn ein Ehegatte oder eine Ehegattin aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit Angelegenheiten in der Gesundheitssorge rechtlich nicht regeln kann, tritt das Ehegattenvertretungsrecht in Kraft (§ 1358 BGB), sofern beide Ehegatten (und Lebenspartner*innen) einverstanden sind. 

Das Ehegattenvertretungsrecht ist nicht nur zeitlich begrenzt, sondern beschränkt sich auch nur auf die Regelung in Gesundheitsangelegenheiten. Insofern wird darüber hinaus eine Vorsorgevollmacht empfohlen.

Auch Ehegatten oder Kinder können nur mit Vollmachten für Sie eintreten!

Daher ist es wichtig, sich Gedanken über die Vorsorge zu machen, mit vertrauten Menschen darüber zu sprechen.

Betreuungsberatung Region Hannover

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