Nachhaltigkeitsbericht 2020 – Dimension Ökologie

Leitziel 1: Freiraumqualität sichern, biologische Vielfalt bewahren

Mit der langfristigen Sicherung der Grün- und Freiflächen verfolgt die Landeshauptstadt Hannover das Ziel, einen Zugang zu sicheren, inklusiven und zugänglichen Grünflächen sowie öffentlichen Räumen zu gewährleisten.

Bezug des Leitziels 1 zu den globalen Nachhaltigkeitszielen (SDG) der Agenda 2030

Die zunehmende Landnutzung, die großflächige Beschneidung, Zersplitterung und Zerstörung natürlicher Lebensräume verursachen einen immensen Verlust an biologischer Vielfalt. Damit sind sie für eines der größten globalen Probleme verantwortlich. Der Weltbiodiversitätsrat stellte 2019 in seinem Bericht fest: "[...] Der Zustand der Natur verschlechtert sich dramatisch. Wertvolle Ökosysteme sind zunehmend geschädigt und bis zu eine Million Arten sind vom Aussterben bedroht, viele davon bereits in den nächsten Jahrzehnten. [...]" Laut Umweltbundesamt (Stand Februar 2020) hat sich während der letzten 60 Jahre die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland mehr als verdoppelt.

Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) bietet gute Voraussetzungen für den Erhalt von Grün- und Freiflächen. Als „Stadt der Gärten“ gehört sie zu den 50 grünsten Großstädten Deutschlands. Seit 2011 trägt Hannover den Titel „Bundeshauptstadt der Biodiversität“. Ziel der LHH ist, die biologische Vielfalt zu bewahren und zu fördern. Der hohe Bedarf und das begrenzte Angebot an Flächen in der Stadt führen aber zu einer intensiven Konkurrenz zu weiteren Nutzungsansprüchen für Wohnen, Gewerbe, öffentliche Einrichtungen und Infrastruktur, Freizeit, Landwirtschaft, Landschafts- und Naturschutz – einschließlich dem Erhalt der biologischen Vielfalt. Voraussetzung für eine Sicherung dieser Grün- und Freiflächen im Stadtgebiet ist eine sparsame Flächeninanspruchnahme. Mit der langfristigen Bewahrung der Grün- und Freiflächen verfolgt die Landeshauptstadt Hannover das Ziel, einen Zugang zu sicheren, inklusiven und zugänglichen Grünflächen sowie öffentlichen Räumen zu gewährleisten.

Die langfristige Sicherung von landschaftlich und biologisch wertvollen Gebieten für die Erholung der Menschen und die Erhaltung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt erfolgt mit der Ausweisung von Schutzgebieten durch Regelungen des Naturschutzrechts.

Den Rahmen für die Sicherung und Aufwertung der Freiraumqualitäten bildet das Freiraumentwicklungskonzept „Stadtgrün 2030“.

Nachhaltigkeitsbericht 2020 - Freiraumqualität sichern, biologische Vielfalt bewahren

Unterziel 1.2: Biologische Vielfalt bewahren

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Nachhaltigkeitsbericht 2020

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