Die Versickerung von Niederschlagswasser vor Ort dient dem Erhalt des natürlichen Grundwasserspiegels, verbessert das Kleinklima in der Stadt und hilft die Hochwasserspitzen in Flüssen zu dämpfen.
Im Stadtgebiet von Hannover ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer für die Beseitigung des Niederschlagswassers auf seinem Grundstück verantwortlich. Eine Beseitigungspflicht von Seiten der Stadt Hannover besteht nur, wenn das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigt wird. Die Rechte Dritter dürfen durch eine Versickerung von Niederschlagswasser nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere ist eine oberflächige Niederschlagswasserableitung von privaten Flächen (z. B. Zufahrten) in den öffentlichen Bereich nicht zulässig.
Für eine Niederschlagswasserversickerung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde erforderlich.
Erlaubnisfrei ist nur die Versickerung des auf Dachflächen von Wohngrundstücken anfallenden Niederschlagswassers und die Versickerung über wasserdurchlässige Oberflächenbefestigungen.
Unser Informationsblatt zur Regenwasserversickerung enthält Hinweise für die Planung einer Versickerung auf Wohngrundstücken im Stadtgebiet von Hannover. Bei weiteren Fragen beraten wir Sie gerne unter der rechts aufgeführten Kontaktanschrift.
Durch die Versickerung des auf Ihrem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers sparen Sie Niederschalgswassergebühren. Bei Neubauten entfällt durch den nicht benötigten Anschluss an die Niederschlagswasserkanalisation zusätzlich der einmalige Abwasserbeitrag für Niederschlagswasser.