Gem. § 30 Abs. 1 UVgO bzw. § 20 Abs. 3 VOB/A informieren öffentliche Auftraggeber nach Zuschlagserteilung bei bestimmten beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben auf ihren Internetportalen.
Bei Bauleistungen nach VOB/A:
- Ab 25.000,- EUR (ohne Umsatzsteuer) bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 6 Monaten.
- Ab 15.000,- EUR (ohne Umsatzsteuer) bei freihändigen Vergaben für die Dauer von 6 Monaten.
Bei Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO:
- Ab 25.000,- EUR (ohne Umsatzsteuer) bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten.
- Ab 25.000,- EUR (ohne Umsatzsteuer) bei Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten.