Wechsel in die 5. Klasse
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Schulwechsel
Fragen und Antworten zu den Themen "Schulwahl", "Zeitplan", "Vergabeverfahren", "Kapazitäten" und "Inklusion".
Der Stadtelternrat Hannover informiert:
Hinweise des Stadtelternrates zum Schulübergang auf Klasse 5
Hinweise des Stadtelternrates zum Schulübergang auf Klasse 5
Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Hannover informiert:
20231221Losverfahren24_25
Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Hannover informiert über den Übertritt von Klasse 4 auf Klasse 5 im Schuljahr 2024/2025
Der Fachbereich Schule der Landeshauptstadt Hannover informiert:
Deskriptive Statistiken zum Übergang von Klasse 4 auf Klasse 5
Die Landeshauptstadt Hannover informiert zum Übergang von Klasse 4 auf Klasse 5.
Die Broschüre "die Schulen ab Klasse 5" finden Sie hier:
Thema: Schulwahl
Wer hilft bei der Wahl der richtigen Schulform?
Die Klassenlehrkraft Ihres Kindes bietet Ihnen Beratungsgespräche an, welche Schulform für Ihr Kind die Richtige sein kann. Nehmen Sie dieses Angebot unbedingt wahr.
Ein Erfahrungsaustausch oder eine Beratung mit anderen Familien kann hilfreich sein.
Die Präferenzen Ihres Kindes sollten bei der Auswahl unbedingt eine Rolle spielen.
Welche Rolle spielt das Halbjahreszeugnis der Grundschule?
Das Zeugnis bildet die Leistungsstärke Ihres Kindes in den verschiedenen Fächern ab und hilft bei der Wahl der richtigen Schulform. Insbesondere die Grundschule kann anhand des Zeugnisses beraten und auch bei Anmeldegesprächen kann durch die Schulleitung der Zielschule überprüft werden, ob dies die richtige Schule / Schulform für Ihr Kind ist.
Welche Rolle spielen die Noten im Halbjahreszeugnis der Grundschule?
Für die Anmeldung sind die Noten nicht allein ausschlaggebend. Die Noten geben einen Hinweis auf die Leistungsstärke Ihres Kindes. Betrachtet werden hinsichtlich einer Orientierung auf eine Schulform die Noten der drei Hauptfächer: Deutsch, Mathematik, Sachkunde.
Der Wille der Eltern ist bei der Wahl der Schulform entscheidend.
Thema: Zeitplan
Wann muss ich mich wo anmelden?
Die Anmeldetermine für die 5. Klassen, Schuljahr 2024/2025:
1. Anmeldung - 5. Klassen
a) Integrierte Gesamtschulen
Montag, 15.04.2024 bis Freitag, 19.04.2024
Uhrzeit für die Anmeldung individuell – Veröffentlichung auf Schulhomepage
Verteilerkonferenz am Donnerstag, 25.04.2024
Versand der Bescheide am Freitag, 26.04.2024
b) Oberschulen, Realschulen, Gymnasien und Schulen mit besonderem pädagogischen Profil
Montag, 13.05.2024 bis Freitag, 17.05.2024
Uhrzeit für die Anmeldung individuell – Veröffentlichung auf Schulhomepage
Verteilerkonferenz am Dienstag, 28.05.2024
Versand Absagen am Mittwoch, 29.05.2024 / Versand Zusagen ab Donnerstag, 30.05.2024
Warum findet die IGS-Anmeldung vor den anderen Schulformen statt?
IGSen sind in Niedersachsen sog. Angebotsschulen, die nur im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten Schulplätze anbieten können. Ein Anspruch auf einen Schulplatz in dieser Schulform besteht nicht.
Wenn an keiner IGS ein Schulplatz zugesichert wird, kann die Anmeldung an einer anderen Schulform so termingerecht mit allen anderen Interessierten erfolgen.
Thema: Vergabefahren
Unter welchen Anmeldungen wird ausgelost?
Sollte eine Schule mehr Anmeldungen haben, als Schulplätze zur Verfügung stehen, wird grundsätzlich aus allen eingegangenen Anmeldungen ausgelost, welche Kinder nicht aufgenommen werden können.
Bei den IGSen kann es dabei zu Auslosungen innerhalb des Leistungsniveaus kommen, damit ein repräsentativer Querschnitt der Schülerschaft aufgenommen werden kann. Hierzu werden anhand des Leistungsniveaus drei Lostöpfe gebildet. Die Zuordnung zu den drei Leistungsgruppen erfolgt anhand der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachkunde des letzten Grundschulzeugnisses. Die Größe der Lostöpfe entspricht prozentual der Größe der entsprechenden Leistungsgruppen in den vierten Klassen der stadthannoverschen Grundschulen. Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf bilden einen eigenen Lostopf.
Für das Aufnahmeverfahren ist die Schulleitung verantwortlich. Sie bildet einen Aufnahmeausschuss, der das Losverfahren durchführt und die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens bezeugen kann. Die Schulträgerin Landeshauptstadt Hannover ist dabei nicht beteiligt.
Inwiefern werden die gewählten bzw. gewünschten Schulen berücksichtigt?
Im Rahmen der jeweiligen Kapazitäten wird nach Möglichkeit ein Platz an einer Wunschschule zugeordnet. Sollte keine der Wunschschulen Kapazitäten verfügbar haben, erfolgt ein Angebot eines Platzes an einer Schule der gewünschten Schulform mit freien Kapazitäten
Werden Geschwister bevorzugt aufgenommen?
Ja, sofern aufgrund der Schulplatzanzahl möglich.
Der angebotene Schulplatz ist sehr weit vom Wohnort entfernt.
Für weiterführende Schulen sind in der Landeshauptstadt Hannover keine eigenen bzw. wohnortnahen Schulbezirke festgelegt, es gilt das Stadtgebiet als Schulbezirk.
Muss man den angebotenen Schulplatz in den Schulformen Gymnasium, Realschule, Oberschule und Schulen mit besonderem pädagogischen Profil annehmen?
Es wird immer versucht, einen annehmbaren Schulplatz anzubieten. Wenn kein Angebot in den o. g. Schulformen angenommen wird, kann gegen den Ablehnungsbescheid der erstgewählten Schule Widerspruch eingelegt werden, über den das Regionale Landesamt für Schule und Bildung entscheidet und ggf. einen Schulplatz zuweist. Ansonsten erhalten Sie einen Aufnahmebescheid der Schule, an die Ihr Kind kommen wird.
Kann man sich auch für einen Schulplatz in der Region entscheiden?
Ja, sofern die Schule in der Region einer Aufnahme zustimmt.
Thema: Kapazitäten
Bekommen denn alle Kinder einen Platz in einer weiterführenden Schule?
Ja.
Thema: Inklusion
Wie werden Kinder mit Förderbedarf berücksichtigt?
Auch für Kinder mit Förderbedarf gilt die freie Schulplatzwahl.
Es wird empfohlen, für eine Beratung frühzeitig mit der Grundschule und der gewünschten Schule Kontakt aufzunehmen.
Fragen zum Thema Inklusion in der Schule können Sie über den Infopunkt Schulischer Inklusion (ISI) im Bildungsbüro der Landeshauptstadt Hannover, Tel.: 0511 / 168-31061, stellen. Wir nennen Ihnen geeignete Ansprechpartner*innen, die Ihnen zum Beispiel bei bestimmten Anträgen weiterhelfen und Sie gut beraten.
Hotline: (K)eine Entscheidung fürs Leben
30159 Hannover
+49 511 168-38013