Auch Schüler*innen, die eine inklusive Schule besuchen, haben nach der 10. Klasse eine weitere Schulpflicht zu erfüllen. Dies ist inklusiv an einer Berufsbildenden Schule (Berufseinstiegsschulen der BBS 2, BBS 3, BBS 5, Anna Siemsen und BBS me) möglich oder an einer der Förderschulen GE. Bei der Anmeldung an einer BBS wird von der allgemeinbildende Schule im Vorfeld eine Berufswegekonferenz ausgerichtet. Weitere Informationen finden dazu finden Sie hier:
Übergang Schule – Beruf an inklusiven Schulen
Die Präsentation zeigt Möglichkeiten nach der inklusiven Beschulung.
Dateityp: pdf Größe: 361,61 kB
Berufsorientierung - Übergang
Informationen für Schülerinnen und Schüler im Übergang abS‐BES
Dateityp: pdf Größe: 1,32 MB
Berufswegekonferenz - Vorbereitungsbogen
Vorbereitung der Berufswegekonferenz „Schaumburger Modell“
Dateityp: pdf Größe: 153,54 kB