Was sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe ("BuT")?
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) unterstützen junge Menschen aus Familien mit geringen Einkommen, damit sie gleichberechtigt Angebote in Schule, Kita und Freizeit nutzen können.
Welche Leistungen gehören zu den Leistungen BuT?
Persönlicher Schulbedarf, Lernförderung (Nachhilfe), Mittagsverpflegung in KiTa und Schule, Vereins-, Kultur- oder Freizeitangebote werden übernommen oder bezuschusst. Der Antrag ist bei der Region Hannover zu stellen. Eine Terminvereinbarung ist unter Tel. 0511 61626364 oder E-Mail TermineBuT@region-hannover.de möglich. Anträge kann auch die Schulverwaltungskraft zur Verfügung stellen.
Welche finanzielle Unterstützung gibt es bei Klassenfahrten?
Grundsätzlich sind die Kosten für eine Klassenfahrt von den Eltern zu tragen, ausgenommen sind einkommensschwache Familien, welche die Mehrbelastung nicht selbst tragen können. Hier unterstützt der Staat mit dem sogenannten "Bildungs- und Teilhabepaket" (BuT), damit kein Kind vom sozialen und kulturellen Leben ausgeschlossen ist. Ein grundsätzlicher Anspruch auf die Kostenübernahme besteht für Familien, die eine der folgenden Leistungen beziehen: Arbeitslosengeld II (Hartz4), Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Familien, die keine Sozialleistungen beziehen und die Kosten nicht selbst tragen können, haben noch andere Möglichkeiten (sie können sich z. B. an den Förderverein der Schule wenden oder die Elternvertretung um Rat fragen).