Landeshauptstadt Hannover

Prostituiertenschutzgesetz

Das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG) ist am 01.07.2017 in Kraft getreten.

Die Landeshauptstadt Hannover hat die Zuständigkeit nach Veröffentlichung der Zuständigkeitsverordnung des Landes Niedersachsen am 24.10.2017 erhalten. Das Gesetz regelt die Anmeldung der Tätigkeit von weiblichen und männlichen Prostituierten sowie die Erlaubnispflicht für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes.

Die Anmeldung der Tätigkeit sowie die Erlaubnisanträge für Betriebe erledigen Sie bei uns. Das Prostitutionsgewerbe umfasst den Betrieb einer Prostitutionsstätte (z. B. Bordell, Laufhaus, Club Wohnungsbordell), die Durchführung und Organisation von Prostitutionsveranstaltungen sowie den Betrieb einer Prostitutionsvermittlung.

Die Anmeldung der im Bereich der Landeshauptstadt Hannover in der Prostitution tätigen Personen ist verbunden mit einer Pflicht zur gesundheitlichen Beratung, die durch das Gesundheitsamt der Region Hannover, Weinstraße 2 durchgeführt werden muss. Diese Beratung muss vor der Anmeldung bei uns durchgeführt werden. Die Durchführung des Beratungsgesprächs ist vorübergehend nicht zwingend erforderlich. Aufgrund des Ablaufs der Übergangsfrist zum 31.12.2017 ist derzeit Mindestvoraussetzung für eine Terminvereinbarung mit uns, eine vorangegangene Terminvereinbarung mit dem Gesundheitsamt.

Termine mit uns vereinbaren Sie unter den Telefonnummern 168-30554, 168-31930, -31931 und -31932.

Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Das Prostitutierenschutzgesetz verpflichtet Prostituierte ihre Tätigkeit nach vorheriger Gesundheitsberatung beim Ordnungsamt anzumelden.

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Das Gesetz ist mit einer Übergangsregelung bis zum 31.12.2017 ausgestattet.

Das Anmeldeverfahren läuft ausschließlich über die Terminvergabe. Dies soll sicherstellen, dass wir Ihnen einen Dolmetscher zur Verfügung stellen können, damit Sie dem Beratungsgespräch auch in Ihrer Heimatsprache folgen können, sofern keine ausreichenden Sprachkompetenzen zur Verfügung stehen sollten. Die Inanspruchnahme eines Dolmetschers ist für Sie kostenfrei.

Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch mit uns oder per E-Mail.

Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz

Weiterleitung zu www.prostituiertenschutzgesetz-niedersachsen.de (Website im Auftrag des Landes Niedersachsen, Betreiber: Gleichberechtigung und Vernetzun...

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Prostitutionsgesetz

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