Unterstützung & Orientierung

Verfahrenslots*innen und inklusive Beratung

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen oder Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.

Was heißt eigentlich Eingliederungshilfeleistungen

Die Eingliederungshilfe ist ein komplexes System, das Menschen mit Behinderungen oder Menschen die von einer Behinderung bedroht sind dabei unterstützt, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Eine Behinderung kann dabei in Form einer (drohenden) seelischen, körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung vorliegen.

Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen umfassen eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten, die darauf abzielen, ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern und ihnen zu helfen, ein selbst bestimmtes Leben zu führen.

Hier einige Beispiele:

1. Frühförderung:
Spezielle Unterstützung für Kinder zur Förderung ihrer Entwicklung.
   
2. Schulbegleitung:
Unterstützung junger Menschen bei der Teilnahme am Schulunterricht. Dies kann durch eine individuelle Begleitung oder Assistenz im schulischen Alltag erfolgen.
   
3. Integrative Kindertagesstätten:
Betreuungsangebote in Kindergärten -  abgestimmt auf die Bedürfnisse von Kindern mit und ohne Behinderungen.

4. Hilfe zur angemessenen Schulbildung:
Unterstützung und Förderung zur Ermöglichung einer regulären oder speziellen Schulbildung, einschließlich der Bereitstellung spezieller Lernmittel oder Hilfsmittel.

5. Assistenzdienste:
Persönliche Assistenz - Unterstützung im Alltag, bei Freizeitaktivitäten oder in der Schule.

6. Medizinische Leistungen:
Aufenthalt in einer Rehaklinik ("Kur"), Reha-Sport, Umschulungen oder Assistenzleistungen.

7. Wohnhilfen:
Unterstützung im Wohnumfeld, z.B. bei speziellen Wohnformen oder durch ambulante Wohnhilfen, um ein selbstständiges Leben zu ermöglichen.

8. Freizeitangebote:
Freizeit- und Erholungsmaßnahmen, die auf die besonderen Bedürfnisse von jungen Menschen mit Behinderungen zugeschnitten sind.

9. Unterstützung von Eltern:
Haben Elternteile eine Behinderung oder sind von dieser bedroht, kann eine Elternassistenz sie bei Fragen und Aufgaben der Betreuung ihrer Kinder unterstützen.

10. Berufliche Rehabilitation:
Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt, einschließlich Ausbildung, Berufsberatung und Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche.

11. sowie viele weitere Angebote 

Wer sind Verfahrenslots*innen?

Für viele junge Menschen und ihre Familien ist es oft schwierig, sich in dem System der Eingliederungshilfe zurechtzufinden, die richtigen Anträge zu stellen oder passende Angebote zu finden. Hier kommen die Verfahrenslots*innen ins Spiel.

Verfahrenslots*innen sind speziell geschulte Fachkräfte, die Personen mit Unterstützungsbedarf und deren Angehörige begleiten. Sie sind sozusagen Wegweiser*innen und Unterstützer*innen, die helfen, den richtigen Pfad durch die bürokratischen und organisatorischen Herausforderungen zu finden.

Aufgaben der Verfahrenslots*innen

1. Beratung und Information:
Verfahrenslots*innen informieren umfassend über die verschiedenen Leistungen und Möglichkeiten der Eingliederungshilfe. Sie erklären, welche Unterstützung es gibt und wie man sie in Anspruch nehmen kann.

2. Hilfe bei Anträgen:
Die Antragsstellung kann kompliziert und zeitaufwendig sein. Verfahrenslots*innen helfen dabei, die nötigen Formulare auszufüllen und alle erforderlichen Dokumente zusammenzustellen.

3. Begleitung im Verfahren:
Von der Antragstellung bis zur Bewilligung der Leistungen begleiten Verfahrenslots*innen die Betroffenen durch den gesamten Prozess. Sie stehen für Fragen zur Verfügung und unterstützen, falls Probleme oder Unklarheiten auftreten.

4. Unterstützung
bei der Inanspruchnahme der Hilfe: Sobald die Unterstützung bewilligt ist, helfen Verfahrenslots*innen dabei, die Leistungen auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen.

5. Erklären und Hinwirken:
Bescheide und Schriftstücke der Behörden sind manchmal schwer zu verstehen. Die Verfahrenslots*innen erklären die Bedeutung und ermitteln zusammen mit den Betroffenen die weiteren Schritte, so dass Leistungsansprüche auch tatsächlich in Anspruch genommen werden.

Warum sind Verfahrenslots*innen wichtig?

Die Arbeit der Verfahrenslots*innen ist wichtig, weil sie den Zugang zu notwendigen Unterstützungsleistungen erleichtern und sicherstellen. Sie tragen dazu bei, dass junge Menschen mit Unterstützungsbedarf die Hilfe bekommen, die sie benötigen und Ihnen zusteht. Junge Menschen sollen ein selbst bestimmtes und erfülltes Leben führen zu können.

Wenn Sie oder jemand in Ihrem Umfeld Hilfe im Bereich der Eingliederungshilfe benötigt, zögern Sie nicht, sich an eine*n Verfahrenslots*in zu wenden. Sie sind da, um zu unterstützen und den Weg durch das System zu erleichtern.

Was machen die Verfahrenslots*innen nicht?

Die Verfahrenslots*innen nehmen keine Rechtsberatung und keine rechtliche Vertretung vor. Bitte wenden Sie sich hierfür an eine Anwaltskanzlei.

Kosten die Verfahrenslots*innen Geld?

Nein. Die Leistungen der Verfahrenslotsen sind kostenlos.

Was passiert mit meinen Daten?

Die Verfahrenslotsen sind laut Gesetz Teil des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Sie agieren jedoch unabhängig vom KSD. Ihre Beratung bei den Verfahrenslots*innen ist neutral und geschützt. Ihre Daten werden ohne Ihre Zustimmung nicht weitergeben. Sind Sie sich unsicher oder Sie haben Sorgen, so melden Sie sich gerne anonym bei den Verfahrenslots*innen.

Zuständigkeiten/ Erreichbarkeiten:

Die Zuständigkeit der Verfahrenslots*innen orientiert sich an Ihrem Wohnort.

Die Verfahrenslots*innen der Landeshauptstadt Hannover sind zuständig, wenn Sie im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover wohnen. 

Zentrale Telefonnummer: 0511/168 – 33274
Zentrales E-Mailpostfach: Verfahrenslotsen@hannover-stadt.de

Telefonische Sprechzeiten:

Montag u. Donnerstag:
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag:
13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Mittwoch:
09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Freitag:
09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Adresse:

Fachbereich Jugend und Familie
Joachimstraße 8
30159 Hannover

Sie wohnen nicht im Stadtgebiet Hannover?

Wohnort Region Hannover
Tele: 0511/ 616 – 26757
E-Mail: verfahrenslotsen@region-hannover.de

Wohnort Stadt Lehrte
Tele.: 05132/ 505 – 3230
E-Mail: verfahrenslotse@lehrte.de

Wohnort Stadt Laatzen
Tele.: 0511/ 8205-5151
E-Mail: Verfahrenslotse@laatzen.de

Hilfe & Orientierung

Verfahrenslots*innen für junge Menschen mit (drohender) Behinderung

Kindern und jungen Menschen mit Behinderung oder einer drohenden Behinderung stehen die Verfahrenslots*innen der Region Hannover zur Seite. 

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Sie sind bereits älter als 26 Jahre?

Wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Sozialamt. Hier werden Sie durch die Mitarbeitenden beraten.
Stadtgebiet Hannover:
Sozialamt Landeshauptstadt Hannover
E-Mai: 50.21@Hannover-Stadt.de
Tele: +49 511 168-42472  
 

Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt

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