Kinder und Jugendliche mit Behinderung können in der Stadt Hannover Hilfe bekommen.
Dafür gibt es besondere Ansprech∙personen.
Diese Ansprech∙personen heißen: Verfahrens∙lotsen.
Verfahrens∙lotsen helfen Ihnen bei Fragen.
Oder die Menschen haben eine drohende Behinderung.
Das heißt: Ein Mensch hat vielleicht bald eine Behinderung Zum Beispiel kann ein Mensch nicht mehr gut hören. Und der Arzt sagt: Der Mensch kann immer weniger hören. Dann hat der Mensch bald eine Hör∙behinderung.
Vielleicht haben die Menschen auch eine psychische Erkrankung.
Bei einer psychischen Erkrankung fühlt sich ein Mensch nicht gut. Der Mensch ist vielleicht sehr traurig. Menschen mit psychischen Erkrankungen haben diese Probleme sehr stark. Und auch sehr lange. Die Menschen können dann nicht mehr normal leben.
Diese Menschen können vielleicht nicht mehr bei allen Dingen im Leben mit∙machen.
Vielleicht kann ein Mensch nicht mehr so gut hören.
Dann hat dieser Mensch vielleicht Schwierigkeiten auf der Arbeit.
Und vielleicht kann dieser Mensch die Arbeit nicht mehr machen.
Aber Menschen mit Behinderung müssen bei allen Dingen mit∙machen können so wie Menschen ohne Behinderung.
Zum Beispiel:
Bei der Arbeit.
Bei der Bildung.
Und beim gesellschaftlichen Leben.
Und alle Menschen sollen im Leben die gleichen Rechte haben.
Auch Menschen mit Behinderung.
Dazu sagt man auch: Teil∙habe.
Deshalb brauchen Menschen mit Behinderung Unterstützung.
Dafür gibt es die Eingliederungs∙hilfe.
Menschen in Deutschland haben ein Recht auf Eingliederungs∙hilfe.
Die Eingliederungs∙hilfe soll den Menschen bei vielen Dingen helfen.
Zum Beispiel:
Die Menschen sollen bei vielen Sachen wieder mit∙machen können.
Die Menschen sollen selbst über ihr Leben bestimmen können.
Mit der Unterstützung kann die Behinderung von den Menschen vielleicht wieder besser werden.
Oder die Behinderung ist für den Menschen dann nicht mehr so schlimm.
Vielleicht geht die Behinderung von dem Menschen mit der Unterstützung dann ganz weg.
Welche Hilfs∙angebote gibt es?
Eingliederungs∙hilfe können verschiedene Dinge sein.
Zum Beispiel Leistungen.
Eingliederungs∙hilfe können auch Hilfs∙angebote sein.
Hier zeigen wir Ihnen einige Beispiele für Leistungen:
Geld∙leistungen
Eingliederungs∙hilfe kann Geld sein.
Dann bekommen Sie Geld von bestimmten Einrichtungen.
Diese Einrichtungen können zum Beispiel das Sozial∙amt sein.
Oder auch die Kranken∙kasse.
Vielleicht bekommen Sie das Geld auch von einer anderen Einrichtung.
Sach∙leistungen
Eingliederungs∙hilfe kann auch eine bestimmte Sache sein.
Oder ein Gegenstand.
Zum Beispiel:
Ein Mensch hat Schwierigkeiten beim Hören. Dann kann dieser Mensch vielleicht ein Hör∙gerät bekommen. Mit dem Hör∙gerät kann der Mensch dann wieder besser hören.
Dienst∙leistungen
Eingliederungs∙hilfe kann auch eine Beratung sein.
Bei einer Beratung bekommen Sie zum Beispiel weitere Informationen zum Thema Eingliederungs∙hilfe.
Oder zum Antrag auf Eingliederungs∙hilfe.
Hier zeigen wir Ihnen einige Beispiele für Hilfs∙angebote:
Früh∙förderung: Die Früh∙förderung ist Hilfe für kleine Kinder.
Schul∙begleitung: Die Schul∙begleitung ist Hilfe für Schüler in der Schule.
Integrative Kinder∙gärten: Integrative Kinder∙gärten sind besondere Kinder∙gärten. Diese Kinder∙gärten sind für Kinder mit Behinderung. Und für Kinder ohne Behinderung.
Hilfe für die Schule: Schüler können Unterstützung mit besonderen Lern∙mitteln bekommen.
Assistenz∙dienste: Bei diesem Angebot können Menschen Hilfe im Alltag bekommen. Oder in der Freizeit. Oder in der Schule.
Medizinische Hilfe: Medizinische Hilfe kann eine Reha sein. Bei einer Reha fahren Sie an einen bestimmten Ort. An diesem Ort machen Sie mit Fach∙leuten bestimmte Übungen. Oder Sie machen ein bestimmtes Programm.
Wohn∙hilfen: Bei einer Wohn∙hilfe können junge Menschen Hilfe beim Wohnen bekommen. So lernen die jungen Menschen selbstständig zu leben.
Freizeit∙angebote: Junge Menschen mit Behinderung können verschiedene Freizeit∙angebote bekommen.
Hilfe für Eltern: Euch Eltern mit Behinderung können Hilfe bekommen. Dann können diese Eltern Hilfe bei der Betreuung von den Kindern bekommen.
Hilfe beim Beruf: Junge Menschen können Hilfe bei der Suche nach einer Arbeit bekommen. Oder bei der Ausbildung.
Und andere Angebote.
Wer sind Verfahrens∙lotsen?
Verfahrens∙lotsen sind Fach∙leute.
Fach∙leute haben viel Wissen über ein bestimmtes Thema.
Verfahrens∙lotsen helfen Menschen mit Behinderung.
Verfahrens∙lotsen helfen auch den Familien.
Vielleicht haben Sie Fragen.
Oder Sie haben Schwierigkeiten.
Und Sie wissen nicht:
Wo bekomme ich Hilfe? Und welche Angebote gibt es?
Dann können Sie Hilfe von Verfahrens∙lotsen bekommen.
Welche Aufgaben haben Verfahrens∙lotsen?
Verfahrens∙lotsen können bei verschiedenen Dingen helfen.
Diese Aufgaben haben Verfahrens∙lotsen:
Beratung. Die Verfahrens∙lotsen beraten junge Menschen mit Behinderung. Zum Beispiel über wichtige Angebote. Oder bei Fragen. Oder die Verfahrens∙lotsen geben wichtige Hinweise.
Begleitung. Die Verfahrens∙lotsen begleiten junge Menschen mit Behinderung. Zum Beispiel zu Terminen. Oder Verfahrens∙lotsen können bei Gesprächen mit Beratungs∙stellen dabei sein.
Unterstützung. Die Verfahrens∙lotsen unterstützen junge Menschen mit Behinderung. Zum Beispiel bei Anträgen. Oder bei bestimmten Wünschen. Oder bei Hilfs∙angeboten.
Information. Die Verfahrens∙lotsen informieren über Hilfs∙angebote. Oder über Leistungen. Leistungen sind Geld. Menschen mit Behinderung können zum Beispiel Eingliederungs∙hilfe bekommen. Die Verfahrens∙lotsen können auch schwierige Dinge erklären. Vielleicht gibt es Schwierigkeiten mit einem Brief von einem Amt. Dann können Verfahrens∙lotsen den Brief erklären.
Weitere Informationen zurEingliederungs∙hilfe in Leichter Sprache finden Sie hier.
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Leichte Sprache
Eingliederungs∙hilfe: Unterstützung für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Eingliederungs∙hilfe.
Sie möchten Eingliederungs∙hilfe bekommen?
Dann finden Sie auf dieser Seite weitere Inf...
Dann können Sie die Verfahrens∙lotsen für die Stadt Lehrte anrufen.
Das ist die Telefon∙nummer:
05 13 25 05 32 30
Sie wohnen in der Stadt Laatzen?
Dann können Sie die Verfahrens∙lotsen für die Stadt Laatzen anrufen.
Das ist die Telefon∙nummer:
05 11 82 05 51 51
Weitere Informationen in Leichter Sprache für die Region Hannover finden Sie hier.
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Leichte Sprache
Ansprech∙personen für junge Menschen mit Behinderung
Kinder und Jugendliche mit Behinderung können in der Region Hannover Hilfe bekommen.
Dafür gibt es besondere Ansprech∙personen im Jugend∙amt.
Diese Anspre...
Die Verfahrens∙lotsen sagen Ihre Daten nicht weiter. Zum Beispiel Ihren Namen. Oder Ihre Wünsche.
Sie können auch anonym Hilfe bekommen.
Das heißt: Bei einem Gespräch mit einem Verfahrens∙lotsen müssen Sie Ihren Namen nicht sagen.
Die Verfahrens∙lotsen beraten nicht über rechtliche Dinge
Die Verfahrens∙lotsen machen keine rechtliche Beratung.
Das heißt: Sie haben Probleme? Und Sie möchten zu einem Gericht? Oder Sie haben Fragen zu Gesetzen? Dann müssen Sie mit einem Anwalt über dieses Thema sprechen. Ein Anwalt weiß viel über Gesetze. Die Verfahrens∙lotsen können Sie zu diesen Themen nicht beraten.