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Verfahrens∙lotsen und Beratung: Ansprech∙personen für Menschen mit Behinderung

Kinder und Jugendliche mit Behinderung können in der Stadt Hannover Hilfe bekommen.
Dafür gibt es besondere Ansprech∙personen.
Diese Ansprech∙personen heißen: Verfahrens∙lotsen.
Verfahrens∙lotsen helfen Ihnen bei Fragen.

Auf dieser Seite erfahren Sie:

Was heißt eigentlich Eingliederungshilfeleistungen

Was ist Eingliederungs∙hilfe?

Manche Menschen haben eine Behinderung.

Oder die Menschen haben eine drohende Behinderung.

        Das heißt:
        Ein Mensch hat vielleicht bald eine Behinderung
        Zum Beispiel kann ein Mensch nicht mehr gut hören.
        Und der Arzt sagt: Der Mensch kann immer weniger hören.
        Dann hat der Mensch bald eine Hör∙behinderung.

Vielleicht haben die Menschen auch eine psychische Erkrankung.

        Bei einer psychischen Erkrankung fühlt sich ein Mensch nicht gut.
        Der Mensch ist vielleicht sehr traurig.
        Menschen mit psychischen Erkrankungen haben diese Probleme sehr stark.
        Und auch sehr lange.
        Die Menschen können dann nicht mehr normal leben.

Diese Menschen können vielleicht nicht mehr bei allen Dingen im Leben mit∙machen.

Vielleicht kann ein Mensch nicht mehr so gut hören.

Dann hat dieser Mensch vielleicht Schwierigkeiten auf der Arbeit.

Und vielleicht kann dieser Mensch die Arbeit nicht mehr machen.

Aber Menschen mit Behinderung müssen bei allen Dingen mit∙machen können so wie Menschen ohne Behinderung.

Zum Beispiel:

  • Bei der Arbeit.
  • Bei der Bildung.
  • Und beim gesellschaftlichen Leben.

Und alle Menschen sollen im Leben die gleichen Rechte haben.

Auch Menschen mit Behinderung.

Dazu sagt man auch: Teil∙habe.

Deshalb brauchen Menschen mit Behinderung Unterstützung.

Dafür gibt es die Eingliederungs∙hilfe.

Menschen in Deutschland haben ein Recht auf Eingliederungs∙hilfe.

Die Eingliederungs∙hilfe soll den Menschen bei vielen Dingen helfen.

Zum Beispiel:

  • Die Menschen sollen bei vielen Sachen wieder mit∙machen können.
  • Die Menschen sollen selbst über ihr Leben bestimmen können.
  • Mit der Unterstützung kann die Behinderung von den Menschen vielleicht wieder besser werden.
  • Oder die Behinderung ist für den Menschen dann nicht mehr so schlimm.
  • Vielleicht geht die Behinderung von dem Menschen mit der Unterstützung dann ganz weg.

Welche Hilfs∙angebote gibt es?

Eingliederungs∙hilfe können verschiedene Dinge sein.

Zum Beispiel Leistungen.

Eingliederungs∙hilfe können auch Hilfs∙angebote sein.

Hier zeigen wir Ihnen einige Beispiele für Leistungen:

Geld∙leistungen

Eingliederungs∙hilfe kann Geld sein.

Dann bekommen Sie Geld von bestimmten Einrichtungen.

Diese Einrichtungen können zum Beispiel das Sozial∙amt sein.

Oder auch die Kranken∙kasse.

Vielleicht bekommen Sie das Geld auch von einer anderen Einrichtung.

Sach∙leistungen

Eingliederungs∙hilfe kann auch eine bestimmte Sache sein.

Oder ein Gegenstand.

Zum Beispiel:

        Ein Mensch hat Schwierigkeiten beim Hören.
        Dann kann dieser Mensch vielleicht ein Hör∙gerät bekommen.
        Mit dem Hör∙gerät kann der Mensch dann wieder besser hören.

Dienst∙leistungen

Eingliederungs∙hilfe kann auch eine Beratung sein.

Bei einer Beratung bekommen Sie zum Beispiel weitere Informationen zum Thema Eingliederungs∙hilfe.

Oder zum Antrag auf Eingliederungs∙hilfe.

Hier zeigen wir Ihnen einige Beispiele für Hilfs∙angebote:

  • Früh∙förderung:
    Die Früh∙förderung ist Hilfe für kleine Kinder.
  • Schul∙begleitung:
    Die Schul∙begleitung ist Hilfe für Schüler in der Schule.
  • Integrative Kinder∙gärten:
    Integrative Kinder∙gärten sind besondere Kinder∙gärten.
    Diese Kinder∙gärten sind für Kinder mit Behinderung.
    Und für Kinder ohne Behinderung.
  • Hilfe für die Schule:
    Schüler können Unterstützung mit besonderen Lern∙mitteln bekommen.
  • Assistenz∙dienste:
    Bei diesem Angebot können Menschen Hilfe im Alltag bekommen.
    Oder in der Freizeit.
    Oder in der Schule.
  • Medizinische Hilfe:
    Medizinische Hilfe kann eine Reha sein.
    Bei einer Reha fahren Sie an einen bestimmten Ort.
    An diesem Ort machen Sie mit Fach∙leuten bestimmte Übungen.
    Oder Sie machen ein bestimmtes Programm.
  • Wohn∙hilfen:
    Bei einer Wohn∙hilfe können junge Menschen Hilfe beim Wohnen bekommen.
    So lernen die jungen Menschen selbstständig zu leben.
  • Freizeit∙angebote:
    Junge Menschen mit Behinderung können verschiedene Freizeit∙angebote bekommen.
  • Hilfe für Eltern:
    Euch Eltern mit Behinderung können Hilfe bekommen.
    Dann können diese Eltern Hilfe bei der Betreuung von den Kindern bekommen.
  • Hilfe beim Beruf:
    Junge Menschen können Hilfe bei der Suche nach einer Arbeit bekommen.
    Oder bei der Ausbildung.
  • Und andere Angebote.

Wer sind Verfahrens∙lotsen?

Verfahrens∙lotsen sind Fach∙leute.

        Fach∙leute haben viel Wissen über ein bestimmtes Thema.

Verfahrens∙lotsen helfen Menschen mit Behinderung.

Verfahrens∙lotsen helfen auch den Familien.

Vielleicht haben Sie Fragen.

Oder Sie haben Schwierigkeiten.

Und Sie wissen nicht:

        Wo bekomme ich Hilfe?
        Und welche Angebote gibt es?

Dann können Sie Hilfe von Verfahrens∙lotsen bekommen.

Welche Aufgaben haben Verfahrens∙lotsen?

Verfahrens∙lotsen können bei verschiedenen Dingen helfen.

Diese Aufgaben haben Verfahrens∙lotsen:

  • Beratung.
    Die Verfahrens∙lotsen beraten junge Menschen mit Behinderung.
    Zum Beispiel über wichtige Angebote.
    Oder bei Fragen.
    Oder die Verfahrens∙lotsen geben wichtige Hinweise.
  • Begleitung.
    Die Verfahrens∙lotsen begleiten junge Menschen mit Behinderung.
    Zum Beispiel zu Terminen.
    Oder Verfahrens∙lotsen können bei Gesprächen mit Beratungs∙stellen dabei sein.
  • Unterstützung.
    Die Verfahrens∙lotsen unterstützen junge Menschen mit Behinderung.
    Zum Beispiel bei Anträgen.
    Oder bei bestimmten Wünschen.
    Oder bei Hilfs∙angeboten.
  • Information.
    Die Verfahrens∙lotsen informieren über Hilfs∙angebote.
    Oder über Leistungen.
    Leistungen sind Geld.
    Menschen mit Behinderung können zum Beispiel Eingliederungs∙hilfe bekommen.
    Die Verfahrens∙lotsen können auch schwierige Dinge erklären.
    Vielleicht gibt es Schwierigkeiten mit einem Brief von einem Amt.
    Dann können Verfahrens∙lotsen den Brief erklären.

Weitere Informationen zur Eingliederungs∙hilfe in Leichter Sprache finden Sie hier.

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Eingliederungs∙hilfe: Unterstützung für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Eingliederungs∙hilfe. Sie möchten Eingliederungs∙hilfe bekommen? Dann finden Sie auf dieser Seite weitere Inf...

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Ich wohne in der Stadt Hannover. Wie kann ich Hilfe von Verfahrens∙lotsen bekommen?

Sie wohnen in der Stadt Hannover?

Und Sie brauchen Unterstützung von einem Verfahrens∙lotsen?

Dann können Sie Hilfe bekommen.

Beachten Sie:

Sie möchten Hilfe von Verfahrens∙lotsen bekommen?

Dann müssen Sie für die Hilfe kein Geld bezahlen.

Die Verfahrens∙lotsen arbeiten beim Fach∙bereich Jugend und Familie in der Stadt Hannover.

Das ist die Adresse vom Fach∙bereich:

        Fachbereich Jugend und Familie
        Joachimstraße 8
        30159 Hannover

Das ist die Telefon∙nummer von den Verfahrens∙lotsen von der Stadt Hannover:

        05 11 16 83 32 74

Zu diesen Uhr∙zeiten können Sie die Verfahrens∙lotsen anrufen:

  • Montag von 9 Uhr bis 12 Uhr.
    Und von 13 Uhr bis 15 Uhr.
  • Dienstag von 13 Uhr bis 15 Uhr.
  • Mittwoch von 9 Uhr bis 12 Uhr.
  • Donnerstag von 9 Uhr bis 12 Uhr.
    Und von 13 Uhr bis 15 Uhr.
  • Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr.

Sie können den Verfahrens∙lotsen auch eine E-Mail schreiben.

Das ist die E-Mail-Adresse:

         Verfahrenslotsen@hannover-stadt.de

Ich wohne in der Region Hannover. Wie kann ich Hilfe von Verfahrens∙lotsen bekommen?

Sie wohnen in der Region Hannover?

Dann können Sie die Verfahrens∙lotsen für die Region Hannover anrufen.

Das ist die Telefon∙nummer:

       05 11 61 62 67 57

Sie können den Verfahrens∙lotsen für die Region Hannover auch eine E-Mail schreiben.

Das ist die E-Mail-Adresse:

         verfahrenslotsen@region-hannover.de

Sie wohnen in der Stadt Lehrte?

Dann können Sie die Verfahrens∙lotsen für die Stadt Lehrte anrufen.

Das ist die Telefon∙nummer:

        05 13 25 05 32 30

Sie wohnen in der Stadt Laatzen?

Dann können Sie die Verfahrens∙lotsen für die Stadt Laatzen anrufen.

Das ist die Telefon∙nummer:

        05 11 82 05 51 51

Weitere Informationen in Leichter Sprache für die Region Hannover finden Sie hier.

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Ansprech∙personen für junge Menschen mit Behinderung

Kinder und Jugendliche mit Behinderung können in der Region Hannover Hilfe bekommen. Dafür gibt es besondere Ansprech∙personen im Jugend∙amt. Diese Anspre...

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Was muss ich beachten?

  • Vielleicht können Sie kein Deutsch

Dann können Sie den Verfahrens∙lotsen auch eine E-Mail in Ihrer Sprache schreiben.

Dann können die Verfahrens∙lotsen Ihre E-Mail ins Deutsche übersetzen.

Und dann können Ihnen die Verfahrens∙lotsen auch helfen.

  • Die Verfahrens∙lotsen beraten junge Menschen bis zum 27. Lebens∙jahr

Sie sind älter als 26 Jahre?

Dann können Sie keine Hilfe mehr von Verfahrens∙lotsen bekommen.

Menschen ab 27 Jahre müssen zu einem Sozial∙amt in Ihrem Wohn∙ort gehen.

Dann bekommen Sie beim Sozial∙amt weitere Informationen.

Sie wohnen in der Stadt Hannover?

Dann können Sie die Mitarbeiter vom Sozial∙amt von der Stadt Hannover anrufen.

Das ist die Telefon∙nummer:

         05 11 16 84 24 72

Sie können den Mitarbeitern auch eine E-Mail schreiben.

Das ist die E-Mail-Adresse:

         50.21@Hannover-Stadt.de

  • Ihre Daten sind sicher

Sie möchten Hilfe von einem Verfahrens∙lotsen?

Dann können Sie sicher sein:

        Die Verfahrens∙lotsen sagen Ihre Daten nicht weiter.
        Zum Beispiel Ihren Namen.
        Oder Ihre Wünsche.

Sie können auch anonym Hilfe bekommen.

        Das heißt:
        Bei einem Gespräch mit einem Verfahrens∙lotsen müssen Sie Ihren Namen nicht sagen.

  • Die Verfahrens∙lotsen beraten nicht über rechtliche Dinge

Die Verfahrens∙lotsen machen keine rechtliche Beratung.

        Das heißt:
        Sie haben Probleme?
        Und Sie möchten zu einem Gericht?
        Oder Sie haben Fragen zu Gesetzen?
        Dann müssen Sie mit einem Anwalt über dieses Thema sprechen.
        Ein Anwalt weiß viel über Gesetze.
        Die Verfahrens∙lotsen können Sie zu diesen Themen nicht beraten.

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