Dreharbeiten, die den fließenden Verkehr, zu dem auch der Fußgängerverkehr gehört, nicht behindern und bei denen keine Aufbauten in den öffentlichen Straßenraum gebracht werden, bedürfen keiner schriftlichen Drehgenehmigung.
Es müssen aber folgende Punkte beachtet werden:
- In Bereichen, für die eine andere Erlaubnis besteht (verpachtete Fläche, andere Veranstaltungen, Außenbewirtschaftungsflächen o.ä.), sind die Dreharbeiten nur mit Zustimmung des jeweiligen Erlaubnisnehmers zulässig.
- Es darf kein Produktname sichtbar sein oder in irgendeiner Form Werbung gemacht werden.
- Scheinwerfer dürfen nicht auf Wohngebäude gerichtet werden. Nichtbeteiligte Personen dürfen nicht geblendet, behindert oder belästigt werden.
- Der Einsatz von elektro-akustischen Verstärkeranlagen ist nicht zugelassen.
- Besonderheiten sind bei uns zu melden – insbesondere der Einsatz von Schreckschusspistolen.
- Wenn im Rahmen von Dreharbeiten das Abstellen von Fahrzeugen im Haltverbot oder das Befahren der Fußgängerzone sowie die Anordnung einer Haltverbotzone erforderlich wird, kann dies – wenn es aus verkehrlicher Sicht möglich ist – genehmigt werden.
- Es bedarf einer Erlaubnis wenn z. B. Stative, Kameras, Projektoren, Stromaggregate, Kameraschienen, Kabelbrücken, Hubsteiger, Bänke und Tische, Pavillons, Toiletten oder andere für den Dreh erforderliche Dinge im öffentlichen Straßenraum aufgebaut werden sollen. Anträge sind spätestens sechs Wochen vorher zu stellen.
- Der öffentliche Straßenraum beinhaltet nicht nur Straßen sondern auch Geh-/Radwege und öffentliche Grünflächen.
Drohnenanfragen werden entweder per Mail oder über www.hannover.de/veranstaltungsservice beantragt.
Aufnahmen im und um das Neue Rathaus
Bei Anfragen das Neue Rathaus (z.B. Innenaufnahmen) betreffend, nehmen Sie Kontakt mit der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auf.
Telefon 0511/168-42414 oder Mail: veranstaltungsservice@hannover-stadt.de unter dem Stichwort: Drehgenehmigung