3.8 Illegale Migration: Umsetzung und Zuständigkeit

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3.1 Frauen: Umsetzung und Zuständigkeit

3.2 Kinder und Jugendliche: Umsetzung und Zuständigkeit

3.3 Familien: Umsetzung und Zuständigkeit

3.4 Ältere: Umsetzung und Zuständigkeit

3.5 Sexuelle Identität und Migration: Umsetzung und Zuständigkeit

3.6 Flüchtlinge: Umsetzung und Zuständigkeit

3.7 Sozialberatung: Umsetzung und Zuständigkeit

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Umsetzungsstand der einzelnen Handlungsansätze im LIP-Bereich 3.8 sowie die Kontaktdetails der jeweils zuständigen Ansprechpersonen.

Handlungsansatz 3-8-1

Kurzfassung

Öffentlichkeitsarbeit zu Problemen illegalen Aufenthalts und Lobbyarbeit zugunsten humanitärer Versorgung

Stand der Umsetzung

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Geplante Schritte

– – –

Falls noch nichts (weiter) unternommen wurde – welche Gründe?

aktuell keine städtische Aktivität, Aufgabe wurde auf die bei Kargah e.V. eingerichteten Beratungsstelle übertragen

Ansprechpartnerin

Frau Walter || Büro Oberbürgermeister, OE 15.21 || Tel. 168-44319

Handlungsansatz 3-8-2

Kurzfassung

Lobbyarbeit zugunsten unmissverständlicher Freistellung humanitärer Hilfe von Strafverfolgung (§ 96 AufenthG) sowie Klarstellung in Anwendungshinweisen zum § 87 AufenthG (keine Mitteilungspflicht für freie Träger)

Stand der Umsetzung

Die gewünschten Klarstellungen hinsichtlich des § 96 AufenthG sind durch eine entsprechende Vorbemerkung in der zugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 26.10.2009 geschaffen worden

Geplante Schritte

– – –

Falls noch nichts (weiter) unternommen wurde – welche Gründe?

Eine Weiterverfolgung dieses Handlungsansatzes entfällt, weil die Mitteilungspflichten nach § 87 AufenthG ausschließlich öffentliche Stellen betreffen, zu denen Freie Träger nicht gehören

Ansprechpartnerin

Frau Rühmann || Fachbereich Recht und Ordnung, OE 32 || Tel. 168-43191

Handlungsansatz 3-8-3

Kurzfassung

Unterstützung des niedrigschwelligen, legalen Versorgungsangebots der „Malteser Migranten Medizin“ und ihrer Kooperationspartner

Stand der Umsetzung

Das seit 2007 bestehende, nichtstädtische Projekt der „Malteser Migranten Medizin“ wurde mit Unterstützung der LHH (insbes. Klärung rechtlicher Fragen) sowie in Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten, Apotheken und dem Krankenhaus Friederikenstift am Standort Humboldtstraße installiert und wirdjährlich von rund 150 PatientInnen genutzt

Geplante Schritte

Fortführung der Maßnahme

Falls noch nichts (weiter) unternommen wurde – welche Gründe?

– – –

Ansprechpartner

Herr Pietzko || Jugend- und Sozialdezernat, Dez.III || Tel. 168-46250

Handlungsansatz 3-8-4

Kurzfassung

Bemühung um ein trägerübergreifendes Arbeitsgremium zur Situation von Menschen ohne Aufenthaltsstatus

Stand der Umsetzung

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Geplante Schritte

– – –

Falls noch nichts (weiter) unternommen wurde - welche Gründe?

Handlungsansatz hat aktuell keine Prioriät

Ansprechpartnerin

Frau Walter || Büro Oberbürgermeister, OE 15.21 || Tel. 168-44319

Handlungsansatz 3-8-5

Kurzfassung

Einsatz für Schaffung eines Hilfe- und Beratungsangebots für illegal sich aufhaltende Menschen durch Migrantenselbstorganisationen zwecks Aufzeigen von Wegen aus der Illegalität

Stand der Umsetzung

Antrag von Kargah e.V. für die Finanzierung einer Beratungsstelle 2008 für 18 Monate genehmigt

Geplante Schritte

Evaluation der Beratungsarbeit nach Ablauf des Bewilligungszeitraums

Falls noch nichts (weiter) unternommen wurde - welche Gründe?

– – –

Ansprechpartnerin

Frau Walter || Büro Oberbürgermeister, OE 15.21 || Tel. 168-44319

Handlungsansatz 3-8-6

Kurzfassung

Lobbyarbeit für Klarstellung im Niedersächsischen Schulgesetz, dass ein Schulbesuch einschließlich schulärztlicher Untersuchung unabhängig vom Aufenthaltsstatus ermöglicht wird

Stand der Umsetzung

Gespräche wurden und werden auf verschiedenen Ebenen geführt

Geplante Schritte

Landesschulbehörde wird von OE 42 S dazu angeschrieben.

Falls noch nichts (weiter) unternommen wurde - welche Gründe?

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Ansprechpartnerin

Frau Drevermann || Kulturdezernat, Dez.IV || Tel. 168-45984

Handlungsansatz 3-8-7

Kurzfassung

Interpretation des § 1 Kinder- und Jugendgesetz dergestalt, dass Kinder- und Jugendeinrichtungen jungen Menschen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus zur Verfügung

Stand der Umsetzung

Dieser Ansatz ist erfolgreich in der Praxis aller Einrichtungen etabliert worden

Geplante Schritte

Fortführung der Praxis

Falls noch nichts (weiter) unternommen wurde - welche Gründe?

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Ansprechpartnerin

Frau Teschner || Fachbereich Jugend und Familie, OE 51 P || Tel. 168-44545

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3.9 Gesundheit: Umsetzung und Zuständigkeit

3.10 Kriminalprävention: Umsetzung und Zuständigkeit