Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Umsetzungsstand der einzelnen Handlungsansätze im LIP-Bereich 4.3 sowie die Kontaktdetails der jeweils zuständigen Ansprechpersonen.
Handlungsansatz 4-3-1
Kurzfassung
Unterstützung religiöser Gemeinschaften bei Erlangung angemessener, würdevoller baulicher Präsenz im Stadtbild bei Respektierung und Achtung des Wertekanons der Verfassung
1. Wie in den Vorjahren fanden in 2008 und 2009 fallbezogene Beratungen einzelner Gemeinden, die Veränderungen planten oder sich mit schwierigen Situationen konfrontiert sahen 2. Einbindung von OE 15.2 in Projekte mit planungsrechtlichen Verfahren
Geplante Schritte
Fortführung der Praxis
Falls noch nichts (weiter) unternommen wurde – welche Gründe?
Werbung aller Religionsgemeinschaften zur aktiven Unterstützung von Integration und demokratischer politischer Bildung von Migrant/innen sowie Öffnung zum Umfeld durch deutschsprachige Öffentlichkeitsarbeit
Im Rahmen der Besuchsreihe des OB in allen Moscheen werden alle Themen der Integration intensiv angesprochen, mit einzelnen Gemeinden wurden Sprachkurse vor Ort vereinbart
Geplante Schritte
Fortführung der Praxis
Falls noch nichts (weiter) unternommen wurde – welche Gründe?
Seit 20 Jahren werden spezifische Bestattungsangebote für Muslime und Yeziden angeboten, seit 10 Jahren gibt es jüdische und buddhistische Grababteilungen. Entsprechende Rituale können innerhalb der rechtlichen Rahmen-bedingungen durchgeführt werden, dies gilt u.a. auch für die Sinti. Aktuell wird an einer gesetzeskonformen Realisierung der islamischen Bestattung im Leinentuch in Zusammenarbeit mit der Schura Niedersachsen und islamischen Bestattern gearbeitet.
Geplante Schritte
Leinentuchbestattung für Muslime wird Mitte 2010 realisiert und der Öffentlichkeit vorgestellt.
Falls noch nichts (weiter) unternommen wurde – welche Gründe?
– – –
Ansprechpartner(in)
Herr Dr. Behrendt || Büro Oberbürgermeister, OE 15.21 || Tel. 168-44319 Frau Wächtler || Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, OE 67.4 || Tel. 168-43834
Handlungsansatz 4-3-4
Kurzfassung
Grundsätzliche Unterstützung von Kindergärten, Horten und Jugendangeboten in konfessioneller Trägerschaft soweit die Arbeit transparent und offen stattfindet