4.3 Religionen

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4.1 Wohnen und Stadtentwicklung

Ausgangslage

In Hannover gibt es rund 180 religiöse Einrichtungen, die meist gleichmäßig verteilt im Stadtgebiet zu finden sind. Eine räumliche Konzentration bestimmter, insbesondere islamischer Einrichtungen, ist dennoch festzustellen (am Cityring und in der Nordstadt). Viele Gemeinden verfügen nicht nur über Gebetsräume, sondern auch über vielfältige Bauten, in denen beispielsweise das Gemeindeleben stattfindet.

Vor allem die beiden großen Volkskirchen (evangelisch-lutherische und römisch-katholische Kirche) unterhalten neben den eigentlichen Gotteshäusern auch Gemeinderäume, Kindergärten, Jugendzentren, Beratungsbüros, Altenbegegnungsstätten u.s.w. Diese gemeindliche Infrastruktur ist ein außerordentlich wichtiger Bestandteil im Zusammenleben in der Nachbarschaft und im Stadtteil. Insbesondere die katholische Kirche ist als Welteinheitskirche aus sich heraus schon international orientiert, so dass im letzten halben Jahrhundert mit den so genannten Missionen muttersprachliche Gemeinden gegründet wurden. Sie sind bis heute aktiv und über die religiöse Kernaufgabe hinaus ein kultureller und gesellschaftlicher Schwerpunkt für Eingewanderte aus Italien, Kroatien, Polen, Portugal, Ungarn, Vietnam sowie Spanien und spanischsprechenden Ländern. Zudem leisten die sieben orthodoxen Kirchengemeinden unterschiedlicher Ursprungsnationalität ihren Beitrag zur Integration durch Betreuung und Beratung von etwa 15.000 Gläubigen in der Region Hannover.

Es ist zu erwarten, dass ein steigender Bedarf an religiösen Einrichtungen im engeren Sinne bei den islamischen Glaubensrichtungen entstehen wird. Diese Prognose beruht auf dem vorhersehbaren Wachstum des Bevölkerungsanteils der Menschen mit Herkunft aus überwiegend muslimisch geprägten Länder. Offen bleibt dabei, wie stark dieser Anstieg von einer gegenläufigen Säkularisierungsbewegung überlagert wird, letztlich also die Zahl der aktiv Gläubigen deutlich geringer steigt als die nominelle Zahl der Einwanderer. Gleichwohl darf ein Wachstum der Zahl islamischer Einrichtungen angenommen werden.

Umgekehrt bringt das Schrumpfen der volkskirchlichen Gemeinden mancherorts die Aufgabe von Einrichtungen in den Stadtteilen mit sich. Hier besteht die Notwendigkeit eines koordinierten und kommunizierten Rückzuges, um nicht wichtige Einrichtungen für die Stadtteile zu verlieren. Volkskirchliche Einrichtungen spielen bei der Frage der Integration eine außerordentlich wichtige Rolle, weil sie zum Beispiel als Träger von Kindergärten, Horten, Jugendangeboten etc. direkten Einfluss auf die Bevölkerung im Stadtteil und in der Nachbarschaft haben.

Die Zahl evangelikaler (schrifttreue ultraorthodoxe) Einrichtungen hat deutlich zugenommen. Ebenso ist ein wachsender Einfluss dieser Glaubensrichtung zu verzeichnen. Doch in der Frage der infrastrukturellen Angebote karitativer, diakonischer Natur spielen sie bisher eine sehr untergeordnete Rolle.

Auch die Zahl der Einrichtungen der weiteren Religionen steigt. Jüngst sind zwei buddhistische sowie eine jüdische Einrichtung neu entstanden, vor einigen Jahren erweiterte ein Sikh-Tempel die religiöse Landschaft der Stadt. Zudem streben auch die schon bestehenden Einrichtungen nach einer Verbesserung ihrer baulichen Situation.

So war bei der Analyse der Standorte islamischer Einrichtungen in Hannover festzustellen, dass diese Gebetseinrichtungen sich selten in einem repräsentativen, würdigen Umfeld befinden, sondern vermehrt in Gewerbegebieten und anderen Quartieren mit niedrigem Miet- und Pachtniveau. Manche Trägergemeinden haben sich aufgrund geringer Finanzkraft mit Mietflächen in eher schlechtem Zustand abfinden müssen. Die Tendenz geht aber seit Jahren hin zum Kauf eigener Gebäude und zu baulichen Aufwertungen mit hohem Eigenleistungsanteil.

Die Rechtslage zur Schaffung religiöser Einrichtungen ist klar und eindeutig. So gewährt das Grundgesetz in Artikel 4 als sehr hoch einzustufendes Rechtsgut die freie Religionsausübung, die nach der ständigen Rechtssprechung das uneingeschränkte Recht zur Errichtung und Unterhaltung von religiösen Einrichtungen einschließt. Planungs- und bauordnungsrechtlich sind religiöse Einrichtungen fast überall zulässig. Die genaue Regelung, in welchen Gebieten „Anlagen für kulturelle und kirchliche Zwecke“ möglich sind, enthält die Baunutzungsverordnung.

Bei der Schaffung neuer religiöser Einrichtungen ist es in der Vergangenheit wiederholt zu Kritik und deutlichem Widerstand in den betreffenden Nachbarschaften gekommen. Betroffen ist hiervon insbesondere die Einrichtung von Moscheen wie etwa die in Bau befindliche Moschee der Ahmadiyya-Gemeinde in der Schwarzen Heide.

In den vergangenen zehn Jahren hat sich – bedingt durch den Freistand preisgünstiger großflächiger ehemaliger Gewerbebauten – eine gewisse Konzentration islamischer Einrichtungen in der Nordstadt ergeben. Diese eher zufällige Entwicklung wurde zum Gegenstand öffentlicher Besorgnis. Geäußert wurden Befürchtungen vor religiösen Inseln, die der nachbarschaftlichen Kontrolle entzogen sich zu rechtsfreien Räumen entwickeln könnten. In diesem Kontext wirkten selbst angedeutete Minarette, wie sie auf der Moschee am Weidendamm im Jahr 2005 errichtet wurden, für einzelne Einwohnerinnen und Einwohner bereits provokant.

Tatsächlich ist sowohl aus den Erfahrungen der vergangenen vier Jahrzehnte mit muslimischen Einrichtungen in Hannover als auch aus entsprechenden Erfahrungen anderer Großstädte in Deutschland nichts bekannt, was die oft angeführte Gefahr einer Abwanderung von Schwellenhaushalten und eine damit einhergehende Verstärkung von Segregationstendenzen empirisch stützen würde. Gleichwohl muss diese Beunruhigung besorgter Einwohnerinnen und Einwohner, die bislang nur in der Nähe zukünftiger oder angedachter Moschee-Standorte entstanden sind, sowohl ernst genommen, als auch angemessen auf sie eingegangen werden.

Eine Tatsache darf nicht unerwähnt bleiben: Auch in Hannover sehen sich alle jüdischen Einrichtungen gezwungen, ihre Existenz unter ständigen Sicherheitsvorkehrungen zu führen. Dabei hat die Bedrohung offensichtlich weniger religiöse, sondern eher politische Ursachen, die sich in antisemitischer Gewaltbereitschaft äußert. Die sensible Sicherheitslage gewinnt am Ort der gemeinsamen Religionsausübung eine besondere Qualität. Mit dieser Situation, die deutlich das Fehlen von Normalität markiert, darf sich die Stadtgesellschaft nicht abfinden.

Ziele

  • Ausgehend von einer multireligiösen Realität fördert die Stadt das friedliche Nebeneinander und konstruktive Miteinander der verschiedenen Glaubensgemeinschaften, aber auch der Nicht-Gläubigen im wechselseitigen Umgang auf der Grundlage allseitiger Anerkennung. Es muss gemeinsam gelernt werden, Differenzen zu ertragen und Konflikte so auszutragen, dass die Rechte und die Würde des Anderen dabei nicht verletzt werden. Der theologische wie interreligiöse Dialog bleibt in der Verantwortung der Glaubensgemeinschaften, wird jedoch von der Stadt nach Kräften unterstützt.
  • Kerngedanke ist dabei die Durchsetzung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Glaubenfreiheit. Neben der individuellen Freiheit eines jeden Menschen, zu glauben, was er oder sie für richtig hält, gehört zur Religionsfreiheit unzweifelhaft das Recht jeder Religionsgemeinschaft, ein eigenes Gotteshaus und eine eigene Gebetsstätte zu bauen und zu betreiben.
  • Ziel aller Bemühungen im Sinne einer konsequenten Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes muss das Einkehren von gelassener Normalität im Umgang mit religiösen Einrichtungen ungeachtet ihrer spezifischen Glaubensrichtung sein.

Handlungsansätze

Die Landeshauptstadt Hannover unterstützt religiöse Gemeinschaften bis hin zur Realisierung von Gebetsräumen und anderen Gemeindeeinrichtungen, um den Grundsatz der freien Religionsausübung mit Leben zu füllen. Eine angemessene, würdevolle bauliche Präsenz im Stadtbild soll keiner religiösen Gemeinschaft verwehrt werden. Respektierung und Achtung des Wertekanons der Verfassung werden dabei vorausgesetzt.

Die Landeshauptstadt Hannover appelliert an alle religiösen Gemeinschaften, den Integrationsprozess und die demokratische politische Bildung von Migrantinnen und Migranten aktiv zu unterstützen. Ebenso sollen sich die Gemeinschaften dem städtischen Umfeld durch Veranstaltungen und aktive Öffentlichkeitsarbeit in deutscher Sprache öffnen.

Um den unterschiedlichen Bestattungsritualen gerecht zu werden, unterstützt die Stadt die Religionsgemeinschaften darin, ihre Rituale tatsächlich auch ausüben zu können. Sie ermöglicht verschiedene Bestattungskulturen für Christen, Juden, Muslime, Buddhisten und weitere Religionen.

Grundsätzlich sind Einrichtungen wie Kindergärten, Horte und Jugendangebote in konfessioneller Trägerschaft zu unterstützen. Wichtige Voraussetzung dabei ist, dass die Arbeit der Einrichtungen transparent und offen stattfindet.

Die Stadt Hannover setzt ihre Bemühungen zur Unterstützung des Dialogs zwischen den Religionsgemeinschaften fort. Auf dem Feld des interreligiösen Dialogs ist die Stadtverwaltung zwar gewiss nicht der Hauptakteur, unternimmt aber im Rahmen ihrer Möglichkeiten Anstrengungen, um positive Initiativen aus der Stadtgesellschaft wie z.B. das „Haus der Religionen“ zu fördern. Sie fördert dadurch auch eine gewisse Selbstregulierung der Religionsgemeinschaften untereinander, welche sie selbst nicht leisten kann.

Darüber hinaus werden die geeigneten Bereiche der Stadtverwaltung von sich aus zwecks Information verstärkt auf Migrationsreligionsgruppen zugehen, um eine verbesserte gesellschaftliche Einbindung auch dieser Migrantengruppen als sozial verantwortliche Akteure in der Stadt zu fördern. Dies wird unter anderem erreicht, indem ein effektiverer Austausch zwischen der Stadtverwaltung und diesen Gruppierungen wechselseitige Berührungsängste abbaut und eine verbesserte Früherkennung sich möglicherweise anbahnender Konflikte erlaubt.

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