Glossar
Sämtliche Begriffs- und Abkürzungserklärungen alphabetisch aufgelistet.
Agenda 21
Die „Agenda 21“ ist ein entwicklungs- und umweltpolitisches Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert, ein Leitpapier zur nachhaltigen Entwicklung, das 1992 von 179 Staaten und vielen nichtstaatlichen Organisationen gemeinsam auf der „Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen“ in Rio de Janeiro beschlossen wurde. Nachhaltige Entwicklung – und damit die Agenda 21 – ist vielerorts zur Leitlinie öffentlichen Handelns geworden, so auch in Hannover, wo der Rat der Stadt 1995 beschloss, in einem lokalen Stadtdialog die Agenda 21 voranzubringen. Konkret geht es darum, Handlungsmöglichkeiten zur Armutsbekämpfung, Förderung von Bildung und Gesundheitsschutz, Entwicklungszusammenarbeit, sowie verantwortungsvollem Umgang und Erhalt von natürlichen Ressourcen, Klimaschutz etc. zu entwickelt und umzugesetzt.
ALBuM
Abkürzung für: „Arbeitsprozessorientiertes Lernen und Beraten für und mit Migrantinnen und Migranten“, eine mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (Gemeinschaftsinitiative EQUAL) geförderte Arbeitsmarktoffensive mit und für Migrantinnen und Migranten im Wirtschaftsraum Hannover in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover, die als Entwicklungspartnerschaft aus Migrantenorganisationen und Bildungseinrichtungen unter dem Motto „Gemeinsam interkulturelle Stärken leben!“ angelegt ist.
ASTRA
Abkürzung für „Assessing transcultural competences for migrant workers as key access to the labour market“, ein Teilprojekt der EQUAL-Entwicklungspartnerschaft ALBuM.
Ausländer
Der Begriff Ausländer erschließt sich nur aus der Perspektive eines „Inlandes“. Als Ausländer werden folglich Menschen bezeichnet, die in Deutschland leben und eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Ausländer zu sein ist also ausschließlich eine Frage der Staatsangehörigkeit und des Aufenthaltsortes.
Ausländerfeindlichkeit
siehe: Rassismus
Aussiedler
Aussiedler/innen sind Menschen, die als Nachfahren jener deutschen Auswanderer, die sich im 18. und 19. Jahrhundert in Osteuropa, Südosteuropa und Asien niederließen, die durch Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes eröffnete Rückkehroption nach Deutschland in Anspruch genommen haben. Sie konnten seit den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts mit der Begründung ihrer Deutschstämmigkeit (das Bundesvertriebenengesetz benutzt den Begriff „deutsche Volkszugehörige“) nach Deutschland einwandern. Aussiedler/innen erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit, ohne ihre vormalige Staatsangehörigkeit ablegen zu müssen. Obwohl rechtlich somit der alteingesessenen deutschen Bevölkerung gleich gestellt, haben Ausgesiedelte in der Regel dieselben Herausforderungen zu bewältigen wie andere Migrant/innen, da sie ebenfalls mit den gesellschaftlichen, sozialen, beruflichen und kulturellen Gegebenheiten in Deutschland nicht vertraut sind.
Bildungslotsen
Das Projekt „Bildungslotsen“ hat das Ziel, die Chancengleichheit und den Bildungserfolg von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund zu steigern. Es ist ein städtisches Projekt der Stadtteilkulturarbeit in Zusammenarbeit mit Kargah e.V. als Träger der Schulungsmaßnahmen. Durch die Qualifizierung von Elterntrainern, die selbst einen Migrationshintergrund haben, sollen Elterngruppen erreicht werden, bei denen der Kontakt zu deutschen Bildungseinrichtungen durch spezifische Barrieren belastet ist und die selbst keinen Einblick in die hiesige Lernkultur haben. Durch die Qualifizierung von Bildungslotsen aus den im Stadtteil vorzufindenden Kulturkreisen soll der Zugang zu bestimmtem Elterngruppen ermöglicht werden, um diese bei Schwierigkeiten und Fragen bezüglich der schulischen Entwicklung ihrer Kinder zu unterstützen. Die konkrete Arbeit der Bildungslotsen richtet sich also an Eltern mit Migrationshintergrund. Das Projekt ist zunächst mit einer Laufzeit bis 2009 einschließlich beschlossen. (siehe auch: Integrationslotsen)
Bleiberechtsregelung
Um den gesetzlichen Auftrag zur Beendigung von so genannten „Kettenduldungen“ zu erfüllen, einigten sich die Innenminister von Bund und Ländern bei ihrer Konferenz am 17. November 2006 auf eine Regelung zum Bleiberecht für langjährig Geduldete. Danach können „wirtschaftlich und sozial integrierte ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige“ eine zunächst auf zwei Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Ein solches Bleiberecht kann erhalten, wer seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebt. Für Familien mit minderjährigen Kindern verkürzt sich der Zeitraum auf sechs Jahre.
b2d
Eine Wirtschaftsförderungsaktivität der Landeshauptstadt Hannover in Form einer Unternehmens-Kontaktmesse mit dem Ziel, Aufträge in der Region Hannover zu halten und Unternehmen in der Region zu vernetzen und zu stärken. „b2d“ steht für „business to dialog“, was ungefähr heißt: Geschäftsleute ins Gespräch bringen. b2d ist Markenzeichen einer in Braunschweig ansässigen Organisation, die an neun weiteren Standorten ähnliche regionale Unternehmens-Kontaktmessen veranstaltet.
Duldung
Duldung bedeutet im Ausländerrecht eine befristete Aussetzung der Abschiebung. Das heißt, der Aufenthalt des betreffenden Ausländers in Deutschland ist zwar legal – also amtlich registriert – aber nicht erwünscht. Geduldete sind zur Ausreise verpflichtet. Ihre Duldung beruht darauf, dass die Ausreise aus bestimmten Gründen nicht vollzogen werden kann. Rund 1.200 Menschen leben in Hannover als „Geduldete“, in ganz Deutschland sind es knapp 200.000. Die meisten von ihnen leben bereits länger als fünf Jahre hier.
Eingewanderte
Einwanderung meint alle Formen grenzüberschreitender Migration mit dauerhaftem legalem Verbleib im Zielland. Der Begriff Eingewanderte wird hier bedeutungsgleich mit „Migranten“ verwendet. In der Fügung „Eingewanderte und ihre Kinder“ sind alle Menschen mit Migrationshintergrund gemeint.
Ethnie / ethnische Herkunft
Unter Ethnie wird eine Großgruppe von Menschen verstanden, die für sich eine Zusammengehörigkeit aufgrund gleicher Herkunft im Sinne von Abstammung in Anspruch nimmt. In der Regel wird dabei vor allem auf sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten abgestellt. Ethnien beruhen jedoch nicht vorrangig auf diesen Gemeinsamkeiten, sondern auf einem geteilten „Wir“-Gefühl. Anders als bei der Staatsangehörigkeit, die von einer passausgebenden Behörde beurkundet wird, ist die Zugehörigkeit zu einer Ethnie eben hauptsächlich eine Frage des persönlichen Bekenntnisses des betreffenden Menschen. Auf die ethnische Herkunft wird vor allem dann Bezug genommen, wenn sie nicht mit der Staatsangehörigkeit zusammenfällt.
Europäische Sprachprüfung B1
Das mit der europäischen Sprachprüfung B1 nachgewiesene Sprachniveau setzt die selbständige sprachliche Bewältigung von Alltagssituationen voraus und erfordert, auch Gefühle und Wünsche schriftlich niederlegen zu können. Ein gut motivierter und lerngeübter Teilnehmer soll dies in 600 Unterrichtsstunden erreichen können. Für qualifizierte Berufstätigkeiten reicht dieses Niveau nicht aus. Hierfür müßte wenigstens das Niveau B2 vorausgesetzt werden, für das mindestens 400 weitere, also insgesamt 1.000 Unterrichtsstunden aufgewendet werden müssen.
Familien mit Zukunft
Es handelt sich um ein kinderorientiertes niedersächsisches Bildungsprogramm „Familien mit Zukunft – Kinder bilden und betreuen“. Siehe auch: www.familie-mit-zukunft.de
Flüchtlinge
Im engeren, juristischen Sinne sind Flüchtlinge gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 Menschen, die aus der begründeten Furcht vor Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befinden, deren Staatsangehörigkeit sie besitzen, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen können. Entsprechend sind juristisch gesehen nur Asylbewerber und Asylberechtigte Flüchtlinge in diesem Sinne. Der allgemeine Sprachgebrauch – insbesondere in der politischen Diskussion – weicht hiervon ab. Im vorliegenden Text werden entsprechend unter Flüchtlingen Menschen verstanden, die sich entweder im Asylverfahren befinden oder über deren Antrag bereits negativ entschieden wurde, die aber auf Grundlage einer Duldung legal in Deutschland leben.
Fremdenfeindlichkeit
siehe: Rassismus
FuN – Familie und Nachbarschaft
Das Programm „Familie und Nachbarschaft“ richtet sich an Eltern von Kindern bis eineinhalb Jahren und besteht aus Kursen zur Stärkung der Elternkompetenz sowie einem Coaching. Das Programm wird von der Landesvereinigung für Gesundheit Niedersachsen e.V. betreut.
HIPPY
Abkürzung für „Home Instruction Program for Pre-School Youngsters“. Es handelt sich um ein in Israel entwickeltes Eltern-Kind-Übungsprogramm für Eingewanderte, das Vorschulkinder fördern soll. Zentral für das Programm ist das freiwillige Engagement der Eltern. Im Rahmen des Programms führen Eltern jeden Tag 15 Minuten mit ihren Kindern Übungen und Spiele zur Sprachförderung durch. Durch Hausbesuche von Eltern (meist Frauen) aus dem gleichen Kulturkreis, die das Programm vorstellen, soll die Hemmschwelle zur Teilnahme gesenkt werden.
Illegaler Aufenthalt
Illegal ist der Aufenthalt von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die zwar in Deutschland leben, aber weder Aufenthaltstitel noch Duldung besitzen, somit weder im Ausländerzentralregister noch sonst behördlich registriert sind.
Integration
Integration heißt allgemein Einbeziehung in ein bestehendes soziales System. In diesem Text wird Integration ausschließlich im Zusammenhang mit Einwanderung behandelt. Integration ist in diesem Sinne gelungen, wenn die eingewanderten Menschen gleichberechtigt am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und sozialen Leben teilhaben, Grundgesetz und Rechtsordnung respektieren, sich ausreichend in deutscher Sprache verständigen können und sich darüber hinaus als aktiver Teil dieser Gesellschaft verstehen.
Integrationslotsen
Integrationslotsen sind Menschen, die durch eine zusätzliche Qualifizierung als Wegbereiter zur Integration anderer beitragen können. Die zugrunde liegende Idee ist es, Menschen mit Migrantionshintergrund, die einen gelungenen Integrationsprozess absolviert haben, als Multiplikatoren und Lotsen ehrenamtlich einzusetzen. Damit wird das Erfahrungswissen der Freiwilligen mit Migrationshintergrund für die Unterstützung von Integrationsprozessen genutzt. Nicht nur Migrant/innen profitieren von dieser ehrenamtlichen Tätigkeit, sondern auch Institutionen wie Schulen und Behörden. Die Integrationslotsen sind Mittler des Integrationsprozesses, ermöglichen Verständigung oder helfen bei behördlichen Routinen. Integrationslotsen werden vielfach – je nach inhaltlicher Fokussierung und Arbeitsfeld – auch unterschiedlich genannt, so z.B.: Formularlotsen, Bildungslotsen, Leselotsen, interkulturelle Lotsen usw.
Interkulturelle Kompetenz
Interkulturelle Kompetenz ist die Fähigkeit zum beidseitig zufriedenstellenden Umgang mit Menschen aus anderen Kulturen und Kontexten. Die Basis für erfolgreiche interkulturelle Kommunikation ist emotionale Kompetenz und Sensibilität für die wechselseitige Verschiedenheit. Interkulturell kompetent ist eine Person, die bei der Interaktion mit Menschen aus ihr nicht vertrauten Kulturen deren spezifische Konzepte der Wahrnehmung, des Denkens, Fühlens und Handelns erfassen und begreifen kann. Grundvoraussetzungen sind Sensibilität für Fremdwahrnehmungen und Selbstvertrauen sowie die Fähigkeit, das eigene Weltverständnis als relativ und nicht selbstverständlich zu begreifen (Selbstreflexivität).
Interkulturelle Lotsen
(siehe: Integrationslotsen)
Interkulturelle Öffnung
Interkulturelle Öffnung ist eine Strategie, die sich leiten lässt von dem Grundgedanken der Akzeptanz von Vielfalt als Chance für die gesellschaftliche Entwicklung und sich abgrenzt von einer Abwehr oder Abwertung spezifischer Herkünfte, Lebenssituationen, Lebensstile, Sprachen und Religionen. Bezogen auf die Stadtverwaltung bedeutet dies, sämtliche Leistungen und Dienste der Stadtverwaltung daraufhin zu überprüfen, ob sie der durch Einwanderung und andere Faktoren gestiegenen Pluralität in der Stadtbevölkerung noch gerecht werden. Dabei geht es nicht nur um eine erweiterte Offenheit gegenüber den Eingewanderten und um das Einfordern von deren aktiver Teilhabe an der Stadtgesellschaft, sondern auch um einen bewusst zu gestaltenden Prozess der Reflexion über Normalitätsvorstellungen und Werte innerhalb der Bevölkerung wie auch der Stadtverwaltung. Interkulturelle Öffnung führt zur Veränderung der Aufbau- und Ablauforganisation, um beispielsweise Zugangsbarrieren abzubauen. Angebote und Maßnahmen der infrastrukturellen und individuellen Versorgung werden so ausgerichtet, dass sie alle in der Stadt lebenden Menschen gleichermaßen wirksam erreichen.
Kontingentflüchtlinge
Im Alltagssprachgebrauch sind mit diesem Begriff nicht – wie es eigentlich korrekt wäre – Flüchtlinge nach den Kriterien der Genfer Konvention, die befristete Aufnahme in Deutschland finden, sondern jüdischstämmige Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion mit Dauerbleiberecht in Deutschland gemeint. Hintergrund: Ende 1990 vereinbarte der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl mit dem damaligen Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Heinz Galinski, dass das vereinigte Deutschland ausreisewillige Menschen mit jüdischer Herkunft aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion in unbeschränkter Anzahl dauerhaft aufnimmt. Im Anschluss hieran einigten sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer am 9.1.1991 darauf, das „Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge“ (HumHAG) auf die jüdischstämmigen Einwanderer anzuwenden. Es wurde ihnen also der Status „Kontingentflüchtlinge“ gegeben – ein Status, der zuletzt während des Krieges im Kosovo 1999 einem Kontingent von 5.000 Flüchtlingen erteilt wurde. Das HumHAG ist mittlerweile durch das Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005 erloschen. Die Rechtsstellung der Kontingentflüchtlinge regelt nun § 60 des Aufenthaltgesetzes.
KMN – Kooperative Migrationsarbeit in Niedersachsen
Die „Kooperative Migrationsarbeit in Niedersachsen“ ist eine vom Land Niedersachsen im Rahmen des niedersächsischen „Handlungsprogramms Integration“ eingeführte Organisationsstruktur für Vernetzung und Zusammenarbeit der migrationsspezifischen Beratungsdienste und weiterer relevanter Einrichtungen in Niedersachsen. Mit ihren zehn „Regionalverbünden“ unter der Federführung des niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport bemüht sich die KMN, ein möglichst flächendeckendes Beratungs- und Betreuungsangebot für Eingewanderte zur Verfügung zu stellen. Der Regionalverbund Hannover der KMN koordiniert die Migrationssozialarbeit in der gesamt Region Hannover und somit auch innerhalb der Stadt Hannover.
Migration
Im vorliegenden Text wird Migration gleichbedeutend mit Einwanderung benutzt. In der wissenschaftlichen Perspektive der Soziologie schließt Migration alle Prozesse ein, die mit einem dauerhaften Wohnortwechsel verbunden sind. Dieser kann, muss aber nicht grenzüberschreitend sein. Es geht also neben Einwanderung auch um Umzüge im selben Land (Binnenmigration), aber genauso um Auswanderung.
Migranten
Migrantinnen und Migranten sind Menschen, die im Ausland geboren wurden und durch grenzüberschreitende Wanderung ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft legal nach Deutschland verlagert haben. Dies kann durch Einwanderung, Aussiedlung oder durch Flucht geschehen, sofern sich im letzteren Fall ihr Aufenthalt verstetigt hat. Entsprechend dieser Definition ist die Eigenschaft „Migrant/in“ nicht vererbbar. Die Generation ihrer Kinder zählt zu den „Menschen mit Migrationshintergrund“.
Migrationshintergrund
Bei Menschen mit Migrationshintergrund handelt es sich um Personen, die entweder selbst oder deren Eltern eingewandert sind. Dies gilt unabhängig davon, ob die betreffende Person im Ausland oder in Deutschland geboren wurde und/oder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Für die Eigenschaft „mit Migrationshintergrund“ genügt, dass ein Elternteil Migrantin oder Migrant ist. Es handelt sich also um die Gruppe der Eingewanderten und ihrer Kinder. Um diese Gruppe statistisch korrekt zu erfassen, müssten zu jeder fraglichen Person zusätzlich zum eigenen Geburtsort auch die Geburtsorte beider Eltern bekannt sein. Da diese Daten in der Einwohnerstatistik nicht erfasst sind, wird für die Angaben zur Einwohnerschaft mit Migrationshintergrund in Hannover eine Behelfskalkulation durchgeführt: Als Personen mit Migrationshintergrund gelten hierfür alle ausländischen Staatsgehörigen plus alle Einwohner/innen, die zusätzlich zur deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen. Diese letztere Eigenschaft trifft insbesondere auf viele Eingebürgerte, Ausssiedler/innen und Abkömmlinge von eingebürgerten Eingewanderten zu. Dies ist ausdrücklich als Behelf zu verstehen, liefert aber die gegenwärtig bestmögliche Annäherung an die eigentliche Zielgröße.
Pro-Aktiv-Center
Das Pro-Aktiv-Center ist eine Einrichtung, die gemeinsam vom JobCenter Region Hannover mit dem Land getragen wird. Es ermöglicht eine zusätzliche Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf. Durch aufsuchende Arbeit, Kooperation mit Schulen sowie gemeinsame Aktivitäten mit den JobCentern wird dort individuelle und bedarfsorientierte Unterstützung angeboten.
Rassismus
Rassismus ist eine Praxis und eine Ideologie der Ausgrenzung und Abwertung von Menschen aufgrund ihnen zugeschriebener Eigenschaften. In seiner klassischen Form gründet Rassismus seine Abwertung auf die fiktive Annahme, dass Menschen in Rassen unterteilbar seien, die sich durch äußerliche wie innere, vererbbare und unveränderliche Merkmale „natürlich“ voneinander unterscheiden. Aktuellere Formen des Rassismus kommen durchaus ohne diese Form von Rassenbiologie aus, es bleibt ihnen aber gemeinsam, dass sie Menschen ohne Ansehung ihrer Individualität allein aufgrund einer angenommenen Gruppenzugehörigkeit ausgrenzen, demütigen, bedrohen oder an Leib und Leben gefährden. Die unterstellten Differenzen beschreiben aus rassistischer Perspektive also unaufhebbare Gruppengrenzen („wir“ gegen „die anderen“), aus denen sich Diskriminierung und Ausgrenzungspraktiken bis hin zum Massenmord „begründen“ lassen.
Im alltäglichen Sprachgebrauch wird statt von Rassismus oft von Ausländer- oder Fremdenfeindlichkeit gesprochen, da Rassismus fälschlich mit dem völkermörderischen Rassenbiologismus des deutschen Nationalsozialismus kurzgeschlossen wird. Beide Ersatzbegriffe verwirren aber mehr, als sie klären, denn rassistische Diskriminierung bezieht sich weder nur auf Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen („Ausländer“), noch trifft sie vorrangig „Fremde“. Es ist umgekehrt so, dass durch rassistische Ausgrenzungspraxis Nachbarn gezielt zu Fremden gemacht werden. Echte Fremdenfeindlichkeit (Xenophobie) hingegen gehört als soziale Phobie nicht zu den ideologischen Weltkonstrukten.
„Rucksack I und II“
Das Programm „Rucksack I“ richtet sich an Eltern von Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren und ist an Kitas angebunden. Es geht um die Sensibilisierung für die Förderung der Sprachkompetenz der Kinder durch besonders fortgebildete engagierte Eltern als Multiplikator/innen im mobilen Einsatz. „Rucksack II“ ist das entsprechende Programm für Eltern mit Kindern im Alter von sechs bis zehn Jahren. Mit Blick auf das Alter der betroffenen Kindergruppe ist Rucksack II an Grundschulen angebunden.
Stützpunkt Hölderlinstraße
Der Stützpunkt Hölderlinstraße ist die zentrale Einsatz- und Koordinierungsstelle der Landeshauptstadt Hannover für beschäftigungsfördernde Maßnahmen. Es werden befristete Arbeitsplätze in neun verschiedenen Berufsbereichen angeboten. Hauptaufgaben der Koordinierungsstelle im Stützpunkt sind Planung, Initiierung und inhaltliche Gestaltung von Beschäftigungsprojekten, fachbereichsübergreifende Koordinierung sowie Beratung von Bürger/innen zu Fragen der Beschäftigungsförderung.
30449 Hannover
+49 511 168-41235
+49 511 168-46480