5.1 Beteiligung

Ausgangslage

Erfolgreiche Integrationspolitik braucht politische Teilhabe und eine starke Zivilgesellschaft. Dieser Grundsatz gilt im besonderen Maße für die lokale Ebene. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Meinungsbildung über die Grundausrichtung der Integrationspolitik nur zu einem geringen Teil über die lokale Debatte entschieden wird.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Einwanderungs-, Asyl- und Integrationspolitik setzen Bund und Länder und beziehen sich dabei immer häufiger auf Vorgaben der Europäischen Union. Fehlendes staatliches Engagement in der Integrationspolitik können Kommunen ebenso wenig korrigieren wie die Struktur des Bildungssystems. Kommunale Etats sind mit einer Kompensation zu gering ausfallender Bundes- und Landesmittel in integrationsrelevanten Politikbereichen überfordert. Für Integrationsprozesse bedeutsame Entwicklungen im wirtschaftlichen Sektor, wie etwa die Personalpolitik in den Unternehmen, entziehen sich weitgehend der Beeinflussung durch die (lokale) Politik.

Gleichwohl werden politische Erfolge und Misserfolge vor Ort sichtbar und bedeutsam, denn dieser Nahraum entspricht dem Handlungs- und Lebensbereich der Bürger. Dort werden politische Entscheidungen greifbar und alltagsrelevant.

Eine wesentliche Grundlage für ein eigenes Engagement ist die Identifikation einer breiten Mehrheit der Stadtgesellschaft mit den Zielen und Projekten der lokalen Integrationspolitik. Eine solche Aktivierung und Beteiligung setzt den Respekt gegenüber unterschiedlichen Weltanschauungen und Lebensweisen voraus. Zudem sind die grundlegenden Spielregeln der demokratischen Auseinandersetzung und die grundgesetzlich verankerten Freiheitsrechte bei allen Formen der Beteiligung einzuhalten. Darüber hinaus müssen sowohl die Gruppen und Personen, die seit Jahren die lokale Integrationsarbeit prägen, ebenso für die im LIP definierte Politik gewonnen werden wie auch die gesellschaftlichen Gruppen, die bisher einer auf interkulturelle Öffnung ausgerichteten Integrationspolitik abwartend bis abwehrend gegenüber standen.

Aus diesen Gründen ist eine Beteiligungsstrategie notwendig, die einerseits tatsächlich breite Schichten der Stadtgesellschaft erreicht, auf der anderen Seite jedoch auch den besonders interessierten Personen und Gruppen eine Beteiligungsmöglichkeit an der Entwicklung und Umsetzung der lokalen Integrationspolitik ermöglicht.

Die besondere Herausforderung einer beteiligungsorientierten Integrationspolitik besteht darin, dass sich die gesellschaftliche Grundstimmung offensichtlich eher in eine weniger integrationsfreundliche Richtung bewegt hat. Laut einer Langzeitstudie der Forschungsgruppe um den Soziologen Wilhelm Heitmeyer („Deutsche Zustände“, 2006) ist in den Jahren seit 2002 die Fremdenfeindlichkeit in Deutschland gestiegen. Demnach sind fast 60 Prozent der Deutschen der Meinung, „es leben zu viele Ausländer in Deutschland“. Der Forderung nach einer Abschiebung von Ausländern, sobald Arbeitsplätze knapp werden, stimmt über ein Drittel der Befragten zu. Diese Einstellungen erfordern ein energisches Gegensteuern. Lokale Integrationsprogramme können jedoch nur dann erfolgreich sein, wenn sie die integrationspolitische Realität zur Kenntnis nehmen.

Zu dieser Realität gehört auch, dass ein nicht unbeträchtlicher Teil der eingewanderten Bevölkerung sich in seiner Alltagskultur bewusst von der deutschen Gesellschaft abgrenzt.

Umgekehrt ist es ebenso Tatsache, dass die Bevölkerung mit ausländischer Staatsangehörigkeit von politischen Entscheidungsprozessen in Deutschland weitgehend ausgeschlossen ist. Ausländerinnen und Ausländer können nicht an den Bundestags- und Landtagswahlen teilnehmen und besitzen auf der kommunalen Ebene – mit Ausnahme der Einwohnerinnen und Einwohner aus den Staaten der EU – weder das aktive noch das passive Wahlrecht.

Die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für alle langfristig in Deutschland lebenden ausländischen Staatsbürger wird seit Jahren von verschiedenen politischen Gruppierungen gefordert. Parlamentarische Mehrheiten für eine dafür notwendige Änderung des Grundgesetzes zeichnen sich jedoch nicht ab.

Den politischen Parteien in Deutschland, bei denen die deutsche Staatsangehörigkeit keine Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist, hat sich nur eine sehr geringe Zahl von Ausländer/innen und deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund angeschlossen. In Parlamenten, in kommunalen Gremien und in leitenden Funktionen in öffentlichen Institutionen sind in Hannover, wie in ganz Deutschland, Menschen mit Migrationshintergrund unterrepräsentiert.

Migrantenorganisationen besitzen eine wichtige Funktion bei der Förderung des gesellschaftlichen Beteiligungsprozesses von Menschen mit Migrationshintergrund und erhalten in vielen Fällen finanzielle und organisatorische Unterstützung durch die Stadt. Viele dieser Vereine und Organisationen leisten eine gute Beratungsarbeit und verfügen über wichtige Kompetenzen, was Herkunftskultur, Sprache oder die Lösung spezifischer Probleme angeht. Mit ihrer Mittlerfunktion bilden sie ein zivilgesellschaftliches Fundament für die Integration der Migrantinnen und Migranten in die Mehrheitsgesellschaft, in dem diese ihre eigenen Vorstellungen und Interessen artikulieren und einbringen. Es muss allerdings auch beachtet werden, dass manche Organisation jedoch eher „Heimat“ als Orientierung in der deutschen Gesellschaft bietet.

Ziele

  • Die Integrationspolitik in Hannover soll durch eine intensive Beteiligung breiter Schichten der Stadtgesellschaft geprägt sein.
  • Die in Hannover lebenden Menschen mit Migrationshintergrund werden künftig stärker in die Planung und Verwirklichung von stadtpolitischen Vorhaben einbezogen werden. Die gleichberechtigte Partizipation von Mädchen und Frauen ist dabei eine wichtige Aufgabe.
  • Die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund zielt auf eine gleichberechtigte Teilhabe in allen lokalen Politikfeldern ab. Eine Einengung auf integrationspolitische Themen wird ausdrücklich abgelehnt. Die Migrantenorganisationen werden in diesen Prozess einbezogen.

Handlungsansätze (Gremien und andere Beteiligungsformen)

Rat und Bezirksräte | Dem Rat der Landeshauptstadt Hannover, seinen Fachausschüssen und den Bezirksräten kommt eine herausragende Bedeutung bei der Definition der Ziele und der Realisierung der lokalen Integrationspolitik zu. Diese Gremien verfügen durch die Kommunalwahlen über die politische Legitimation, stadtpolitisches Handeln zu bestimmen, was insbesondere bei der Bereitstellung von Haushaltsmitteln deutlich wird. In diesem Zusammenhang darf nicht übersehen werden, dass das in Deutschland grundgesetzlich verankerte System der kommunalen Selbstverwaltung bereits ein anspruchsvolles Modell von Partizipation und Beteiligung darstellt. In Hannover engagieren sich 64 Ratsmitglieder und 259 Bezirksratsmitglieder ehrenamtlich in der Kommunalpolitik. Weiterhin sind 95 Bürgerinnen und Bürger in den 15 Fachausschüssen als Bürgervertreter tätig.

Fachausschüsse | Themen mit integrationspolitischer Bedeutung werden in fast allen Ratsausschüssen behandelt und können nicht auf einen Fachausschuss begrenzt werden. Besonders gefordert sind hier der Schul-, der Jugendhilfe- und der Sozialausschuss. Gleichwohl soll ein Fachausschuss die inhaltliche Federführung bei der Beratung von Integrationsthemen erhalten. Diesem Ausschuss werden zudem die Zuständigkeit für Fragen der internationalen Kooperation und die kommunale Europaarbeit übertragen. Künftig könnte der Ausschuss dann den Titel Ausschuss für Integration, Europa und internationale Kooperation führen. Die künftige Zusammensetzung wird noch diskutiert. Es soll eine Anhörung stattfinden und Erfahrungen des Niedersächsischen Integrationsrates und anderer Städte eingeholt werden. Außerdem soll sich die Landeshauptstadt Hannover für eine Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) einsetzen, um den neuen Ausschuss zu einem „Ausschuss  besonderen Rechts“ machen zu können, in dem die beratenden Mitglieder volles Stimmrecht haben. Bis zur Klärung des Besetzungsmodus bleibt die Regelung, die mit der Änderung der Geschäftsordnung für den Zeitraum vom 1.5.2007 bis 30.4.2008 getroffen wurde, erhalten.

Integrationsrat Hannover | Der zur Begleitung der Aufstellung des LIP eingerichtete Lokale Integrationsrat setzt seine Arbeit fort. In Abgrenzung zu den Integrationsbeiräten auf der Stadtbezirksebene führt das Gremium künftig den Namen „Integrationsrat Hannover“. Mindestens die Hälfte der vom Oberbürgermeister berufenen Mitglieder des Integrationsrates besitzen einen Migrationshintergrund.

Der Integrationsrat trifft sich mindestens zu halbjährlichen Sitzungen, um die integrationspolitischen Entwicklungen in der Stadt zu erörtern und die Wirksamkeit der im Lokalen Integrationsplan definierten Maßnahmen zu überprüfen. Einmal im Jahr treffen sich die Integrationsbeiräte der Stadtbezirke mit dem Integrationsrat Hannover zu einer gemeinsamen Sitzung.

Gesellschaftsfonds Zusammenleben | Die Landeshauptstadt Hannover wird einen Fonds zur Förderung bürgerschaftlicher Aktivitäten im Feld der lokalen Integrationspolitik auflegen. Aus den Mitteln des Fonds, der den Titel „Gesellschaftsfonds Zusammenleben“ tragen soll, können integrationsfördernde Projekte aus den unterschiedlichen stadtpolitischen Bereichen gefördert werden. Sofern die Region Hannover ein vergleichbares Fondsmodell einrichtet, sollen die Aktivitäten der Landeshauptstadt Hannover mit denen der Region verbunden werden.

Integrationsbeiräte in den Stadtbezirken | Nach Möglichkeit werden in allen 13 Stadtbezirken der Landeshauptstadt Hannover örtliche Integrationsbeiräte gebildet, über deren Berufung die jeweiligen Bezirksräte entscheiden. Diese Gremien führen dann die Bezeichnung Integrationsbeirat und erhalten den Zusatz des jeweiligen Stadtbezirkes. Es wird eine einvernehmliche Besetzung angestrebt. Sofern keine einvernehmliche Besetzung gelingt, erfolgt eine Besetzung entsprechend der Regelung der Niedersächsischen Gemeindeordnung für die Benennung beratender Mitglieder in Fachausschüssen. Über die Einsetzung eines Integrationsbeirates entscheidet der Bezirksrat auf der Grundlage eines Gesamtvorschlages. Die Zahl der zu benennenden Mitglieder entspricht der Zahl der Bezirksratmitglieder im jeweiligen Stadtbezirk. Die Integrationsbeiräte sind zu mindestens zwei Dritteln mit Menschen mit Migrationshintergrund zu besetzen, die im Bezirksrat vertretenen Fraktionen entsenden das verbleibende Drittel. In den Integrationsbeirat können Menschen mit Migrationshintergrund berufen werden, die ihren Wohnsitz im betreffenden Stadtbezirk haben oder deren Arbeitsstätte Stadtbezirk liegt. Die Personen müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Die Sitzungen des Integrationsbeirates sind öffentlich und können von der Bezirksbürgermeisterin oder dem Bezirksbürgermeister, oder seiner bzw. ihrer Vertretung im Amt oder aus dem Bezirksrat geleitet werden. In den Integrationsbeirat können auch Bürgervertreterinnen oder Bürgervertreter entsandt werden.
Die Integrationsbeiräte sollen mindestens zu vier Sitzungen im Jahr einberufen werden. Die Integrationsbeiräte aller Stadtbezirke werden zu einer jährlich stattfindenden gemeinsamen Sitzung mit dem Integrationsrat eingeladen. In den Integrationsbeiräte können die Anliegen der im Stadtbezirk lebenden Menschen mit Migrationshintergrund artikuliert werden. Die Beiräte können den Stadtbezirksräten Integrationsprojekte zur finanziellen Förderung vorschlagen.

Andere Beteiligungsformen

Runder Tisch für Gleichberechtigung – gegen Rassismus | Der „Runde Tisch für Gleichberechtigung – gegen Rassismus“ ist aus dem „Runden Tisch für ein interkulturelles Hannover gegen Rassismus, Fremdenhass und Ausländerfeindlichkeit“ hervorgegangen (gegründet 1994). Dieses Gremium versteht sich als ein Forum des fachlichen Austausches und der praxisbezogene Zusammenarbeit von Einrichtungen, Institutionen, Vereinen und Verbänden. Ziel ist das gleichberechtigte Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher nationaler Herkunft, Weltanschauung und Religion in Hannover zu fördern. Der Runde Tisch ist insbesondere für Migrantenselbstorganisationen offen.

Interkulturelle Arbeitsgruppe für Beteiligung und Engagement | In Hannover besteht unter dem Leitmotiv „Freiwillig in Hannover“ das Netzwerk Bürgermitwirkung. Die Interkulturelle Arbeitsgruppe für Beteiligung und Engagement ist Mitglied dieses Netzwerkes. Diese Gruppe fördert seit 2001 die Beteiligung und das freiwillige Engagement von Menschen mit Migrationshintergrund in der Stadt Hannover. Sie möchte insbesondere dazu beitragen, Kommunikation und Begegnung zu fördern, Ideen und Projekte zu unterstützen, Informationen und Beratung anzubieten und Kooperationen zwischen unterschiedlichen Organisationen zu verbessern. Die Arbeitsgruppe veranstaltet in regelmäßigen Abständen Gesprächsforen und Fachdiskussionen.

Lokale Agenda 21 | Partizipation ist ein zentrales Element des lokalen Agenda 21-Prozesses. Seit dem Ratsbeschluss von 1995 wurde im Sinne des globalen Aktionsprogramms Agenda 21 ein stadtweiter Beteiligungsprozess durchgeführt, um Handlungsmöglichkeiten zur globalen Armutsbekämpfung, Förderung von Bildung und Gesundheitsschutz, Entwicklungszusammenarbeit sowie verantwortungsvollem Umgang mit natürlichen Ressourcen und zum Klimaschutz zu entwickeln. Diese Anliegen wurden durch die Unterzeichnung der Aalborg Charta (1996) und der Aalborg Commitments (2004) vom Rat der Landeshauptstadt bekräftigt. Das Agenda 21-Plenum ist der konkrete Ort des Austausches, der Vernetzung und Information, wo sich bis zu fünf Mal pro Jahr alle Mitwirkenden aus Projekten, Workshops oder Arbeitsgruppen in einem offenen Forum mit interessierten Einwohner/innen sowie Vertreter/innen aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur zusammen finden. In diesem Kontext findet auch eine gezielte Beteiligung von Menschen mit Migrantionshintergrund statt.

Internationaler Medientreff | Regelmäßig sollen fremdsprachliche Journalisten/innen zu einem städtischen Medientreff eingeladen werden. Zielgruppe sind die Journalistinnen und Journalisten, die für Zeitungen arbeiten, die hauptsächlich von Menschen mit Migrationshintergrund gelesen werden. Selbstverständlich werden diese Journalisten/innen, sofern sie ein entsprechendes Interesse bekundet haben, genauso mit städtischen Presseinformationen versorgt wie die Pressevertreter, die für die deutschsprachigen Medien schreiben.

Bürgermedien – Radio Flora und h1 | Die Bürgermedien in Hannover arbeiten seit über elf Jahren mit unterschiedlichen Migrantengruppen eng zusammen. Die Bürgermedien – Radio Flora und h1 – bietet diesen Gruppen Sendeplätze und berichtet ausführlich über integrationsrelevante Themen. Deshalb wird die Zusammenarbeit der Stadt mit den Bürgermedien bei der Gestaltung der lokalen Integrationspolitik weiterentwickelt.

Jugendbeteiligung | Als weitere Partizipationsstrategie sollen Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren fortgebildet werden, um die städtische Integrationspolitik zu fördern. In diesem Rahmen soll auch das Jugenddemokratieprojekt „Integral“ des Jugendberatungsbüro Profondo e.V. Berücksichtigung finden.

Veranstaltungsreihe Europa in Hannover | Die Landeshauptstadt setzt die Veranstaltungsreihe „Europa in Hannover“ fort. Dabei stehen die rund 20.000 in Hannover lebenden nichtdeutschen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union im Mittelpunkt. In enger Kooperation mit den jeweiligen diplomatischen bzw. konsularischen Vertretungen und Kulturinstitutionen, den lokalen Vereinen und Verbänden und mit Unterstützung von privaten Sponsoren finden Nationentage im Rathaus statt. In dieser Reihe geht es um Kultur und Lebensart, die politischen Beziehungen zwischen den jeweiligen Ländern und Deutschland, aber auch um die gemeinsame europäische Perspektive.
Als regelmäßige Nationentage sollen jährlich ein „Giorno Italiano“ und ein „Jour de France“ stattfinden, letzterer jeweils am 21. Januar (im Elyseevertrag fixierter französisch-deutscher Tag). Jährlich wechselnd können zwei weitere Tage stattfinden. Für das Jahr 2008 sind ein „Dia de España“ und ein schwedischer Tag in der Planung. In Ausnahmefällen kann in dieser Veranstaltungsreihe auch ein Land im einbezogen werden, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

Informationsveranstaltungen zum kommunalen Wahlrecht sowie zu den Europawahlen für die nichtdeutschen Unionsbürgerinnen und -bürger | In den Jahren, in denen Kommunalwahlen stattfinden, wird die Landeshauptstadt für die Nutzung des kommunalen Wahlrechts durch die hier lebenden nichtdeutschen EU-Bürgerinnen und -bürger werben. Entsprechend wird in den Jahren, in denen das Europäische Parlament gewählt wird, bei den hier lebenden nichtdeutschen EU-Bürgerinnen und -bürgern für die Beteiligung an den EU-Wahlen geworben.

Kommunales Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer | Die Landeshauptstadt Hannover wird, insbesondere im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in den kommunalen Spitzenverbänden, Aktivitäten zur Einführung eines kommunalen Wahlrechts für langfristig in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer unterstützen.

Weiter zu den folgenden Abschnitten:

5.2 Einbürgerung

5.3 Antirassismus und Antidiskriminierung

5.4 Bürgerschaftliches Engagement

5.5 Integrations­monitoring und Controlling