13. Sitzung des Internationalen Ausschusses

Finanzierung gesichert: Die A-Teams können weitermachen

Der Internationale Ausschuss bewilligt den Finanzierungsantrag der WIR2.0-Maßnahme "A-Teams im Auftrag gegen Diskriminierung" in Höhe von 10.000 Euro einstimmig.

Dr. Wolfgang Reinbold, 1. Vorsitzender des Hauses der Religionen, begrüßt den Internationalen Ausschuss

Nach einer Führung durch das neu gestaltete Haus der Religionen Hannover tagte dort am Donnerstag, den 16. März, der Internationalen Ausschusses ausnahmsweise außer Haus. Als ein Symbol der Vielfalt ist das Haus der Religionen eine interreligiöse Bildungs- und Begegnungsstäte und bot damit dem Ausschuss einen geeigneten Raum, um über seine Themen, wie gesellschaftliche Teilhabe, zu sprechen.


In seiner 13. Sitzung stimmte der Internationale Ausschuss unter anderem einem Antrag der Antidiskriminierungsstelle (ADS) auf eine Weiterfinanzierung der WIR2.0- Maßnahme „A-Teams im Auftrag gegen Diskriminierung“ zu. Für die Weiterführung des Projekts ist damit eine Fördersumme in Höhe von 10.000 Euro vorgesehen. Die ausgebildeten A-Teams sind bereits jetzt in neun Bildungseinrichtungen als Berater*innen im Kampf gegen Diskriminierung tätig. Weitere Bildungseinrichtungen bekundeten laut ADS bereits ihr Interesse an dem Projekt. Auch die Umfrage zum Anti-Schwarzen Rassismus in Hannover aus dem Projekt „Offensive gegen Anti-Schwarzen Rassismus“ verdeutliche den Bedarf an Antidiskriminierungsarbeit im Bildungssektor. Bei den Ratsmitgliedern fand das Projekt ebenfalls Zustimmung. Ratsfrau Monika Neveling (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN) betonte, das Projekt A-Teams sei wichtig für die gesellschaftliche Teilhabe und sie freue sich über das Engagement der jungen Menschen. Tchadarou Abdoul (beratendes Mitglied im Internationalen Ausschuss und Sprecher der „AG WIR2.0 postmigrantisch“) bedankte sich im Namen der A-Teams und unterstrich die Bedeutung der Arbeit der A-Teams gegen Diskriminierung jeglicher Art.


Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Weiterentwicklung der Integrationsbeiräte im Rahmen des WIR2.0. Bereits in der 12. Ausschusssitzung war deutlich geworden, dass eine Reform der I-Beiräte notwendig ist. Der Internationale Ausschuss wurde jetzt darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Größe der I-Beiräte künftig auf die Größe des entsprechenden Stadtbezirksrates begrenzt werden soll. Außerdem soll die Zusammensetzung der I-Beiräte zur Hälfte aus Personen mit Migrationserfahrungen und zur anderen Hälfte aus Stadtbezirksratsmitgliedern und Multiplikator*innen der Stadtgesellschaft bestehen. Bei der Besetzung soll außerdem die Einbindung von jüngeren Menschen berücksichtigt werden. Als Zeichen der Wertschätzung sollen die ehrenamtlichen Mitglieder der I-Beiräte künftig mit einem Zertifikat ausgezeichnet werden. Zudem sind ein Sitzungsgeld in Höhe von 21 Euro sowie eine Fahrtkostenpauschale von 3,30 Euro pro Sitzung als Aufwandsentschädigung geplant. Ein wichtiger Punkt sei die Neuorganisation der Finanzmittel, sagte Ratsfrau Hülya Iri (SPD) und führte aus: „Die Mittelverteilung war bislang unfair. Es ist wichtig, die Verteilung der Zuwendungsmittel gemäß der Einwohner*innen mit Migrationshintergrund zu messen und nicht nach der Größe eines Bezirkes.“

 

Der WIR2.0 soll ein Monitoring-System bekommen, das auf Ampeldarstellungen basiert.

Auch unter dem folgenden Tagesordnungspunkt ging es noch einmal um den WIR2.0: In einem Bericht über den Sachstand der Umsetzung des WIR2.0-Prozesses stellte Projektleiterin Brigit Steckelberg ein Monitoring System in Form einer Ampel-Darstellung vor, aus dem hervorgehen soll, welche Maßnahmen im Rahmen des WIR2.0-Prozesses in Planung sind und inwieweit die jeweilige Planung voranschreitet. Steckelberg berichtete außerdem über die aktuellen Kleinprojekte aus dem WIR2.0-Förderprogramm. Von insgesamt 33 Anträgen für geplante Kleinprojekte wählte der Arbeitsausschuss des WIR2.0-Kuratoriums demnach sieben für eine Förderung in Höhe von bis zu 5000 Euro aus. „Dieses Mal wollen wir besonders Projekt für Geflüchteten realisieren“, erklärte Steckelberg und erwähnte, dass drei der sieben bewilligte Kleinprojekte an geflüchtete Kinder und Jugendlichen sowie an Menschen in Unterkünften für Geflüchtete gerichtet seien. Darüber hinaus würden ein inklusives Theaterprojekt aus dem Bereich der Psychiatrie, eine transkulturelle Kampfkunstmeisterschaft, ein Fotomagazin zum Thema „Fremd zuhause“ und die geplanten Veranstaltungen der Hochschule Hannover im Rahmen der Antirassismus-Woche unterstützt. Bürgermeister Thomas Hermann lobte nachdrücklich die Transparenz des geplanten Monitoringsystem für die WIR2.0-Maßnahmen.


In einem anschließenden Bericht über die aktuellen Projekte des Büros für Internationale Angelegenheiten berichtete Marie Bullet, dass die Türkische Gemeinde in Niedersachsen (TGN) infolge des Erdbebens in der Türkei Sachspenden gesammelt habe. Allerdings würden diese nicht mehr benötigt, weshalb sich die TGN aus der Sammlung von Sachspenden zurückziehe und die Lagerräume in der Göttinger Chaussee räume. Aktuell verfolge die TGN in Kooperation mit einem weiteren Verein die Unterstützung und den Wiederaufbau eines Dorfes in der Türkei.

 

Der Internationale Ausschuss on Tour: Die 13. Sitzung fand im Haus der Religionen statt.

Im weiteren Verlauf der Ausschusssitzung stellte Ingo Dietz, Leiter des Bereiches Standesamt und Staatsangehörigkeit, die Entwicklung des Chancen-Aufenthaltsrechts vor, welches am 31. Dezember 2022 bundesweit in Kraft getreten ist. Das Chancen-Aufenthaltsrecht ermöglicht Ausländer*innen, die in Besitz einer Duldung sind, ein 18-monatiges Aufenthaltsrecht. Innerhalb dieser Zeit sollen Bewerber*innen die Möglichkeit erhalten, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberechts zu erfüllen. Voraussetzung für den 18-monatigen Aufenthaltsstatus ist unter anderem ein fünfjähriger Aufenthalt in Deutschland zum Stichtag 31.10.2022. Außerdem wird von den Bewerber*innen gefordert, dass sie keine strafrechtlichen Verurteilungen vorweisen. Die Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsrechts liegt bei den Kommunen und sei schwieriger als gedacht, so Dietz. „Der fünfjährige Aufenthalt der Bewerber*innen in Deutschland ist nur individuell messbar. Sobald sich eine Person innerhalb der fünf Jahre länger als drei Monate nicht in Deutschland aufgehalten hat, wird die Zeit ab diesem Zeitpunkt neu gemessen“, erklärte der Bereichsleiter des Standesamtes. Laut Dietz ist die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Hannover die bisher einzige Ausländerbehörde, die potenzielle Bewerber*innen aktiv anschreibt. Mithilfe der Stabsstelle für Digitalisierung sei ein QR-Code entwickelt worden, mit dem sich die Bewerber*innen zurückmelden und ihre Kontaktdaten hinterlassen könnten. Dieser Vorgang ermögliche eine schnelle Kommunikation mit den potenziellen Bewerber*innen. Schätzungsweise hätten sich ca. 550 Personen und somit rund die Hälfte der Personen zurückgemeldet, die angeschrieben wurden. Dietz betonte, dass mehr Bewerber*innen ihr Interesse für das Chancen-Aufenthaltsrechts bekundet hätten, als zuvor vermutet worden war. Nach der Bewerbung folge eine intensive Überprüfung der Kriterien, wonach die Bewerber*innen bei Erfüllung der Kriterien eine digitale Einladung in Form einer E-Mail mit dem beigefügten Antrag in deutscher und englischer Sprache und eine Aufklärung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung erhielten. Ingo Dietz beschrieb diesen Vorgang als Paradigmenwechsel, da die Behörde bisher nur auf postalischen Wege gearbeitet habe.  Besonders lobte er die Mitarbeiter*innen der Ausländerbehörde, die sich trotz der Mehrarbeit motiviert dieser Aufgabe stellten. Auch Bürgermeister Thomas Hermann lobte die Arbeit der Ausländerbehörde. Insbesondere hob er die dezernatsübergreifende Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsrechts hervor.


Die nächste Sitzung des Internationalen Ausschusses ist für Donnerstag, den 20. April im Neuen Rathaus geplant und ist öffentlich zugänglich. Alle Drucksachen sowie Tagesordnungen des Ausschusses sind im Online-Sitzungsmanagement der Landeshauptstadt Hannover einsehbar.