Bekanntmachung WIR2.0-Förderprogramm

Neuer Anlauf: Großprojekt im WIR2.0

Unterstützen, vernetzen, bewerben: Wie kann die Ausbildungs- und Übergangsbegleitung noch besser werden?

Der WIR2.0-Maßnahmenkatalog enthält neben vielen Projekten, die von der Verwaltung umgesetzt werden sollen, auch Maßnahmen, für die zivilgesellschaftliche Träger gesucht werden. In seiner letzten Sitzung hat das WIR2.0-Kuratorium entschieden, dass die Maßnahmen „Unterstützung von ehrenamtlichen Strukturen der Übergangs- und Ausbildungsbegleitung für Jugendliche mit Migrationsgeschichte“ noch einmal zur Förderung bekanntgegeben werden soll.

WIR2.0-Förderprogramm

Ab sofort können sich interessierte Gruppen mit einem Antrag darauf bewerben, die im WIR2.0 skizzierte Maßnahme umzusetzen. Anträge zur Förderung der Maßnahme müssen bis zum 31. Januar 2025 online im Zuwendungsportal der Landeshauptstadt Hannover unter „Gesellschaftliche Teilhabe, WIR2.0-Förderprogramm“ gestellt werden.

Alle Maßnahmen müssen sich immer an den Zielen des WIR2.0 messen. Wie das gut funktionieren kann, lässt sich in diesen Handreichungen zur Projektplanung und zur Evaluation nachlesen.

 

Im Folgenden der Text der Bekanntmachungen zum oben skizzierten Großprojekt.

 


Bekanntmachung des WIR2.0-Förderprogramms

Unterstützung von ehrenamtlichen Strukturen der Übergangs- und Ausbildungsbegleitung für Jugendliche mit Migrationsgeschichte

Das WIR2.0-Kuratorium hat entschieden, dass die Maßnahme „Unterstützung von ehrenamtlichen Strukturen der Übergangs- und Ausbildungsbegleitung für Jugendliche mit Migrationsgeschichte“ aus dem WIR2.0-Handlungsfeld Wirtschaft von externen Trägern durchgeführt werden soll. Die Maßnahme soll im Jahr 2025 beginnen und es werden hierfür Mittel aus dem WIR2.0-Förderprogramm bereitgestellt.

 Die Maßnahme hat folgende inhaltliche Schwerpunkte:

  • Vernetzung der ehrenamtlichen Unterstützungsangebote, Patenschaftsprojekte sowie deren Kooperationspartner*innen
  • Erarbeitung innovativer Ideen für ehrenamtliche Unterstützungsangebote für Jugendliche mit Unterstützungsbedarf
  • Entwicklung eines umfangreichen Öffentlichkeitskonzepts, um die Zielgruppen zu erreichen

Ziel der Maßnahme ist der Ausbau und die Optimierung von vorhandenen Strukturen, damit Jugendliche mit Migrationsgeschichte mit ehrenamtlichen Pat*innen, Brückenbauer*innen und weiteren ehrenamtlichen Unterstützungsangeboten zusammenfinden können. Die Entwicklung neuer Ansätze in diesem Feld ist ausdrücklich erwünscht, nicht sinnvoll wäre hingegen der Aufbau eines weiteren Pat*innen-Projektes neben den bestehenden. Langfristig wird mit der Maßnahme angestrebt, den Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte, die einen Ausbildungsabschluss erreichen, zu erhöhen und somit auch die Arbeitsmarktintegration zu fördern.

Ein Antrag auf Förderung muss ein entsprechendes Konzept mit nachvollziehbaren Meilensteinen sowie einen konkreten Kostenplan zu den genannten inhaltlichen Schwerpunkten enthalten.
Voraussetzungen für die Förderung ist die Kooperation mit dem Bereich Beschäftigungsförderung im Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt Hannover. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 €. Davon können Honorare, anteilige Personalkosten, Sachmittel (z.B. für Öffentlichkeitsarbeit) oder Aufwandsentschädigungen bezahlt werden. Das Projekt darf mit dieser Förderung maximal 24 Monate laufen. Die Nutzungsrechte der Projektergebnisse verbleiben nach Beendigung des Förderzeitraumes bei der Landeshauptstadt Hannover.  

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie sowie dem WIR2.0. Die Maßnahme ist dort auf Seite 82 beschrieben. Abweichend von der Förderrichtlinie zur Vergabe von Mitteln aus dem WIR2.0-Förderprogramm der Landeshauptstadt Hannover kann aufgrund geänderter interner Vorschriften für die Zuwendungsgewährung die Bewilligung der Zuwendung nur dann in Form einer Festbetragsfinanzierung erfolgen, wenn der Träger einen angemessenen Eigenanteil i.H.v. mind. 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in das Projekt einbringt. Werden weniger als 20% der Projektkosten aus Eigenmitteln getragen, erfolgt die Bewilligung der Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung.

Ihre Bewerbungen reichen Sie bitte bis zum 31. Januar 2025 online über das Zuwendungsportal der Landeshauptstadt Hannover unter „Gesellschaftliche Teilhabe, WIR2.0-Förderprogramm“ ein: zuwendungen.hannover-stadt.de

Ansprechpartnerinnen in der Verwaltung

Für technische Fragen zur Antragsstellung:
Frau Annika Postel
0511 / 168-40939
Annika.Postel@Hannover-Stadt.de

Für inhaltliche Fragen:
Frau Melanie Krüger
0511 / 168-33256
Melanie.Krueger@Hannover-Stadt.de