Misburg

Ehemalige Mergel­gruben: Plan­fest­stellungs­ver­fahren kann nach Beschluss starten

Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover entwickelt im Bereich der ehemaligen Mergelgruben „HPC I“ und „HPC II“ in Misburg-Nord ein naturnahes Naherholungsgebiet. Grundlagen dafür sind unter anderen die Beschlüsse zum „Entwicklungskonzept Misburg-Ost“ aus dem Jahr 1997 und die Gründung der Gesellschaft zur Entwicklung des Naherholungsgebietes Misburg-Ost mbH (GENAMO mbH) im Jahr 2000.

Die ehemalige Mergelgrube in Misburg soll zu einem Naherholungsgebiet werden.

Nach rund zwei Jahrzehnten der Einlagerung unbelasteten Bodens in die ehemalige Mergelgrube „HPC II“ wurden in den zurückliegenden Jahren die Planungen zur finalen Gestaltung des nördlichen Teils des Naherholungsgebietes, das unter anderen. einen Badesee beinhalten soll, vorangetrieben. 

Bisheriger Projektverlauf

Im November 2021 wurden erste Planungsvarianten im Rahmen einer Bürger*innenbeteiligung mit einem Planungsworkshop und einer vierwöchigen Onlinebeteiligung diskutiert. Im November 2022 erfolgte die öffentliche Antragskonferenz zu dem erforderlichen Planfeststellungsverfahren, in dem vorrangig Verbände, (zum Beispiel die Naturschutzverbände NABU und BUND und Institutionen wie der ADFC) die Möglichkeit zu einer Stellungnahme erhielten.

Beschlussdrucksache am 2. Dezember auf der Tagesordnung

Unter Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der Beteiligten wurden die Planungen konkretisiert und die notwendigen Gutachten erstellt. In der nun vorliegenden Beschlussdrucksache 2177/2024, die am 2. Dezember im Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen (AUKG) behandelt wird, sind die Ergebnisse der Planung zusammengefasst. Die politischen Gremien der Landeshauptstadt Hannover sollen dann darüber entscheiden, ob die vorliegende Planung und die dazugehörigen Gutachten mit dem aktuellen Planungsstand bei der Region Hannover zur Genehmigung eingereicht werden können.

In dem Planfeststellungsverfahren, das von der Unteren Wasserbehörde der Region Hannover durchgeführt wird, werden alle erarbeiteten Untersuchungen, (beispielsweise eine Verkehrsuntersuchung und ein Landschaftspflegerischer Begleitplan), geprüft und erforderlichen Genehmigungen (zum Beispiel für die Neuanlage des geplanten Sees) gebündelt.

Planfeststellungsverfahren kann sechs bis zehn Monate dauern

Für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens kann, je nach Umfang der eingehenden Stellungnahmen, eine Dauer von sechs bis zehn Monaten angenommen werden. Anschließend müssen aus dem Verfahren resultierende Auflagen bearbeitet und Änderungen eingearbeitet werden. Im Anschluss daran können die Bauleistungen ausgeschrieben und die Baumaßnahmen voraussichtlich 2026 begonnen werden.

Ausführliche Informationen zum Naherholungsgebiet und Badesee Misburg sind auf untenstehenden Seiten zu finden.