Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) und den Rehabilitationsgesetzen (StrRehaG, BerRehaG)
Das Team erbringt finanzielle Hilfen, sozialstaatliche Ausgleichsleistungen und Entschädigungen für Menschen, welche aus politischen Gründen zu Unrecht strafrechtlich verfolgt oder zu Unrecht in Haft genommen wurden. Rechtsgrundlagen hierfür sind das Häftlingshilfegesetz (HHG) und das Strafrechtliche Rehabilitationsgesetz (StrRehaG) sowie das Berufliche Rehabilitationsgesetz (BerRehaG). Das BerRehaG hat das Ziel, noch heute spürbare Auswirkungen verfolgungsbedingter Eingriffe in Beruf und Ausbildung finanziell auszugleichen.
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Das Team verantwortet die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gem. §§ 67 ff. SGB XII. Zielgruppe dieser Hilfen sind Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Hierbei handelt es sich häufig um bestehende oder drohende Wohnungslosigkeit, aber auch andere Lebensumstände gehören dazu, zum Beispiel Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung, Leben auf ungesicherter wirtschaftlicher Grundlage oder in einem gewaltgeprägten Umfeld.
Die Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII haben das Ziel, Menschen durch persönliche Beratung und Unterstützung in die Lage zu versetzen, die besonderen sozialen Schwierigkeiten zu überwinden und künftig ohne fremde Hilfe am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben. Dies kann in stationären Einrichtungen, vor allem aber durch ambulante Hilfen in Beratungsstellen und Tagesaufenthalten oder im eigenen Wohnumfeld geschehen.
Im Team werden Hilfeanträge bearbeitet – soweit nicht (weit überwiegend) die Städte und Gemeinden diese Bearbeitung übernehmen - und die sozialrechtliche und die sozialpädagogische Fachaufsicht und Grundsatzsachbearbeitung wahrgenommen. Die sozialpädagogische Fachaufsicht unterstützt die Städte und Gemeinden der Region Hannover bei der Wahrnehmung der Einzelfallsteuerung und die Fachplanung übernimmt die übergeordnete Planung, Steuerung und Weiterentwicklung des Hilfesystems, um möglichst bedarfsgerechte und passgenaue Hilfen bereitstellen zu können. Diese beinhalten und andere Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung, zur Vermittlung in Ausbildung, zur Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und der Gestaltung des Alltags.
Im Team werden zudem finanzielle Hilfen, sozialstaatliche Ausgleichsleistungen und Entschädigungen bearbeitet und ausgezahlt für Menschen die aus politischen Gründen zu Unrecht strafrechtlich verfolgt oder zu Unrecht in Haft genommen wurden. Rechtsgrundlagen hierfür sind das Häftlingshilfegesetz (HHG) und das Strafrechtliche Rehabilitationsgesetz (StrRehaG)sowie das Berufliche Rehabilitationsgesetz (BerRehaG). Das BerRehaG hat das Ziel, noch heute spürbare Auswirkungen verfolgungsbedingter Eingriffe in Beruf und Ausbildung finanziell auszugleichen.