Zuwendungen für Kulturprojekte
Im Förderbereich „Projektförderung“ werden Mittel des Landes Niedersachsen (Ministerium für Wissenschaft und Kultur) und der Region Hannover vergeben.
Künstlerisch-kulturelle Projekte können bis zu einer Summe von 10.000 € gefördert werden. Die maximale Förderquote beträgt 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Antragsberechtigt sind Kulturinstitutionen in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten Rechts (zum Beispiel eingetragenen Kulturvereine) sowie GbR mit Sitz in der Region Hannover beziehungsweise in Niedersachen (bei Antrag auf Landesmittelförderung). Die Antragstellenden müssen überwiegend Zwecke der Kunst und Kultur verfolgen und ein regelmäßiges und öffentlich zugängliches Kulturangebot vorhalten. Natürliche Personen sind nur in begründeten Ausnahmefällen antragsberechtigt (zum Beispiel bei bevorstehender Vereinsgründung).
Für welche Ausgaben kann eine Förderung beantragt werden?
- Projektbezogene Honorare für Künstler*innen, Organisator*innen, Projekthilfskräfte
- KSK, GEMA, Versicherungen
- Projektbezogene Raummiete und anteiliger Verbrauch
- Fahrten, Transporte, Übernachtungen
- Verbrauchsmaterial und Technik (z. B. Anmietung)
- Projektbezogenes Büromaterial und Ausgaben für Veranstaltungswerbung
- Projektdokumentation (bitte im Antrag näher ausführen)
Was wird nicht gefördert?
- Projekte, die ausschließlich außerhalb des Gebietes der Region Hannover stattfinden und Projekte von Antragstellenden ohne Sitz in der Region Hannover/Niedersachsen
- Projekte, die bereits eine Zuwendung aus anderen Förderetats der Region Hannover bzw. des Landes Niedersachsen erhalten
- Ausschließlich eingekaufte Gastspielproduktionen
- Projekte im Kontext des schulischen Kerncurriculums (Ausnahme: Kulturprojekte an Förderschulen)
- Maßnahmen der Erwachsenenbildung
- Investitionen
- Folgekosten des Projekts
(Weitere Voraussetzungen und Kriterien sind den Richtlinien zur Projektförderung zu entnehmen.)
Ehrenamtliches Engagement
Ehrenamtliches Engagement kann mit 15 Euro/Std., max. bis zur Höhe von 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben, als fiktive Ausgabe in die Berechnung einbezogen werden.
(Hinweis: Ehrenamtliches Engagement zählt nicht direkt zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, darf jedoch bei der Bemessung der Zuwendung berücksichtigt werden. Näheres ist in den spezifischen Richtlinien zur Projektförderung der Region Hannover und des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur geregelt.)
| Zuwendungs-fähige Ausgaben | Ehrenamtliches Engagement | Bemessungs- grundlage | Maximale Antrags-summe (50% der Bemessungsgrundlage, maximal bis 10.000 €) |
Beispiel 1 | 10.000 Euro | 0 Euro | 10.000 Euro | 5.000 Euro |
Beispiel 2 | 10.000 Euro | 1.000 Euro | 11.000 Euro | 5.500 Euro |
Beispiel 3 | 30.000 Euro | 3.000 Euro | 33.000 Euro | 10.000 Euro |
Antragsschluss
30.10. des Vorjahres der Projektdurchführung.
Hinweis: Beratungen sind bis zum 15. Oktober möglich.