3. Institutionelle Förderung kultureller Einrichtungen

  

Die Region Hannover fördert nichtstaatliche und nichtstädtische kulturelle Einrichtungen aus den künstlerischen und (sozio-)kulturellen Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Fotografie, Literatur, Medienkunst, Museum und Musik mit einer dreijährigen Institutionellen Förderung.

(Sozio-)Kulturelle Einrichtungen haben insbesondere in ländlichen Räumen eine besondere Bedeutung für die jeweilige Kommune: Sie sind ein gesellschaftlicher und kultureller Knotenpunkt für ihr Umfeld, sind neben dem Zuhause und dem Arbeitsplatz ein sogenannter Dritter Ort.

Die Institutionelle Förderung wird jeweils für eine Laufzeit von drei Jahren vergeben. Für den Zeitraum 2024-2026 war eine Antragstellung zum 30.11.2023 möglich. Näheres ist aus der Richtlinie der Region Hannover für die Gewährung einer dreijährigen Institutionellen Förderung für Kultureinrichtungen in den Jahren 2024-2026 zu entnehmen. In den Jahren 2024-2026 werden diese Einrichtungen gefördert:

  • Autor:innenzentrum Hannover
  • Brelinger Mitte (Wedemark)
  • Fußballmuseum Springe
  • Galerie BOHAI (Hannover)
  • Heimatmuseum Seelze
  • Hermanshof Völksen (Springe)
  • Kindermuseum Zinnober (Hannover)
  • Kunstverein Langenhagen
  • Kulturfabrik Krawatte (Barsinghausen)
  • Nds. Museum für Kali- und Salzbergbau (Ronnenberg)
  • Stadtmuseum und KulturWerkStadt (Burgdorf)
  • Theater zwischen den Dörfern – Haus Drei (Wennigsen)
  • Villa Seligmann (Hannover)

2024 bis 2026

Richtlinie zur institutionellen Förderung

Richtlinie der Region Hannover zur Gewährung einer dreijährigen Institutionellen Förderung für Kultureinrichtungen in der Region Hannover in den Jahren 20...

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Informationen zum Datenschutz im Rahmen der Kulturförderung

Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13 DSGVO im Rahmen der Kulturförderung

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