Region Hannover
Elektronische Kommunikation
Die Region Hannover bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation mit der Regionsverwaltung. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfg) und für den Bereich der Sozialverwaltungsverfahren nach § 36a Sozialgesetzbuch (SGB) I. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
Die Region Hannover stellt folgende elektronischen Zugänge zur Verfügung:
Formfreie elektronische Kommunikation
Einfache Anliegen, Hinweise und Beschwerden sowie Terminanfragen und dergleichen, also alles, was keine eigenhändige Unterschrift benötigt, können Sie uns per E-Mail schicken:
Rechtsbehelfe und formgebundene Anträge werden per E-Mail nicht entgegengenommen.
Informationen, die Sie unverschlüsselt per E-Mail an die Region Hannover senden, können möglicherweise auf dem Übertragungsweg von Dritten gelesen werden (eine einfache E-Mail ist vergleichbar mit einer Postkarte). Wir können Ihre Identität nicht überprüfen und wissen nicht, wer sich hinter einer E-Mail-Adresse verbirgt. Eine rechtssichere Kommunikation durch eine einfache E-Mail ist nicht gewährleistet.
Die Region Hannover setzt Software gegen unerwünschte Werbung ("SPAM-Filter") ein. Es kann vorkommen, dass eine echte Nachricht fälschlicherweise durch die Software als SPAM eingeordnet und gelöscht wird.
E-Mails, die schädigende Programme ("Viren") enthalten, werden automatisch gelöscht.
Formgebundene elektronische Kommunikation
Für die formgebundene Kommunikation im Elektronischen Rechtsverkehr bietet die Region Hannover folgende sichere Übermittlungswege an:
De-Mail in der Versandform - absenderbestätigt (§ 5 Abs. 5 De-Mail Gesetz)
Adresse: info@region-hannover.de-mail.de
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie für die Nutzung von De-Mail über ein entsprechendes De-Mail-Postfach verfügen müssen.
Ein Nachrichtenversand aus einem einfachen E-Mail-Postfach an eine De-Mail-Adresse ist nicht möglich.
Das zentrale besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)
„Zuständige Behörde“
Safe-ID: egvp_govello-1260461203559-000195447@poststelle.hannit.de
Neben dem o.a. zentralen Behördenpostfach mit der Bezeichnung „Zuständige Behörde“ wurden folgende weitere, sogenannte dezentrale beBPo, bei der Region Hannover eingerichtet:
- Vollstreckungsbehörde
- Zuwanderung
- Zentrale Ordnungswidrigkeiten
- Fachbereich Gesundheit
- Betreuungsbehörde
- Beistand-, Vormundschaft, Verfahrenslotsen
- Unterhaltsvorschuss
Soweit Sie nicht sicher sind, ob Sie über ein dezentrales Postfach den von Ihnen gewünschten Adressaten erreichen, sollten Sie das zentrale besondere elektronische Behördenpostfach der Region Hannover wählen.
Hinweis
Bei Übersendung eines schriftformbedürftigen elektronischen Dokuments an die Behörde aus einem in § 3a Abs. 3 Nr. 2a) -c) VwVfG bzw. in § 36a Abs. 2a Nr. 2a) -c) SGB I genannten elektronischen Postfach (z.B. beA, beBPO oder eBO) oder mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz ist für den Schriftformersatz keine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich, sondern eine einfache elektronische Signatur des Erklärenden (maschinenschriftlicher Namenszug + optional eingescannte, lesbare und identifizierbare Unterschrift) genügt.
Soweit die Voraussetzungen für den Schriftformersatz nicht erfüllt sind, müssen Schreiben im Widerspruchsverfahren, sonstige rechtswirksame Erklärungen usw., für die eine Schriftform gesetzlich vorgesehen ist, schriftlich auf dem Postweg eingereicht werden. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und hat keine rechtlichen Wirkungen.
Allgemeine Informationen für die elektronische Kommunikation
Dateiformate
Möchten Sie elektronische Nachrichten mit Dateianhängen an die Regionsverwaltung versenden, beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nur folgende Dateiformate empfängt:
- txt
- XML
- tif
Es dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (Makros und/oder aktiver Inhalt) verwendet werden. Verwenden Sie abweichende Dateiformate oder ausführbare Programme, wird die Nachricht nicht übermittelt.
Für elektronische Nachrichten gelten folgende Begrenzungen der Gesamtgröße:
- E-Mails bis 16 MB
- De-Mails bis 10 MB
- beBPo bis 200 MB
Verborgene Eigenschaften von Dateien (Meta-Informationen)
Bei der Einsendung von Dateiformaten, die neben den Inhalten auch sogenannte Meta-Informationen beinhalten, die Autoren oder Lizenznehmer nennen können, achten Sie darauf, dass Sie keine eigenen oder schutzwürdigen Interessen Dritter verletzen.
Veröffentlichung von eingereichten Inhalten
Dokumente, die von Ihnen zum Beispiel im Rahmen von öffentlichen Bürgerfragen oder Bürgerbeteiligungen eingereicht werden, können auch im „Informationssystem Regionspolitik“ oder auf anderen Stellen in unserem Internet-Angebot veröffentlicht werden. Wir werden mit der gebotenen Sorgfalt schützenswerte personenbezogene Daten aus den Dateien entfernen, sofern diese offensichtlich sind. Dazu gehören keine sogenannte Meta-Informationen, die Verfasser oder bei Bildern Aufnahmeort und Zeitpunkt nennen, auch wenn diese personenbezogene Daten beinhalten sollten.
Senden Sie uns Texte bitte als reine E-Mail oder in entsprechend aufbereiteten Formaten (möglichst als PDF ohne Meta-Informationen).
Verschlüsselung
Die Region Hannover kann aus technischen und organisatorischen Gründen keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln.