Rechtliches

Die Stiftungsaufsicht

Die Ämter für regionale Landesentwicklung unterstützen Stifterinnen und Stifter mit Rat und Tat, erkennen die Rechtsfähigkeit einer Stiftung an und stellen im Rahmen der Stiftungsaufsicht sicher, dass der Wille der oder des Stiftenden eingehalten wird.

Recht

Die Stiftungsaufsicht des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser ist zuständig für die erforderliche Anerkennung bei Stiftungen, wenn diese ihren Sitz im Amtsbezirk Leine-Weser haben. Bei kirchlichen Stiftungen erfolgt die Anerkennung im Einvernehmen mit der Kirchenbehörde. Weitere Informationen: www.arl-lw.niedersachsen.de/stiftungen

Ansprechpersonen: 

Melanie Hartmann
Tel: +49 5121 6970-112 

Nicole Siemens
Tel: +49 5121 6970-118 

Iris Osterwald
Tel: +49 5121 6970-188

stiftungsaufsicht@arl-lw.niedersachsen.de 

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Stiftungsaufsicht
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim