Unterstützung für Familien

Familienorientierte Dienstleistungen

Geldwerte Leistungen, Dienstleistungsangebote und Entgeltbestandteile

Betriebe können durch familienorientierte Dienstleistungen Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen den Spagat zwischen Familie und Beruf erleichtern.

  • Eine Öffnung Ihrer betrieblichen Serviceangebote für Familienangehörige bietet praktische Entlastung im Alltag Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Dienstleistungsangebote signalisieren Ihre Wertschätzung und Unterstützung die Doppelverantwortung ihrer Mitarbeiterin/ihres Mitarbeiters in Beruf und Familie.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen schaffen neue Arbeit. Beschäftigte können steuerliche Vergünstigungen geltend machen.

Geldwerte Leistungen

Nutzung von betrieblichen Serviceangeboten für Familienangehörige, z.B.

  • des Kantinenangebotes
  • eines vorhandenen Wäsche- und Bügeldienstes
  • der Einkaufsmöglichkeiten auf dem Firmengelände,
  • eines Lebensmittellieferservice etc.

Dienstleistungsangebote

  • Unterstützung bei der Wohnungsreinigung, Reparaturen, Renovierung, eine Hausaufgabenhilfe, Tagesmutter, Babysitter, Au pair
  • Aufmerksamkeiten und Gratulationen zu familienbezogenen Anlässen, wie Taufen, Namensgebungen, Konfirmationen, Kommunion, etc.
  • Einladungen der Familienangehörigen zu Betriebsfeierlichkeiten, Sport- und Kulturveranstaltungen, betrieblich organisierten Ausflüge
  • Hilfe bei der Kinder- bzw. Seniorenbetreuung (siehe Kinderbetreuung)

Entgeltbestandteile

Eine finanzielle Leistung ist nicht nur ein willkommener Bonus, sondern unterstreicht die familienbewusste Haltung Ihres Unternehmens. Anlässe sind zum Beispiel:

  • eine einmalige Zahlung bei der Geburt des Kindes
  • eine Beteiligung an Betreuungskosten (Ferien, Notfall, Kinderbetreuung etc.)
  • ein zinsgünstiges Darlehen für Anschaffungen
  • eine finanzielle Unterstützung in Notlagen
  • Beteiligung an der Altersversorgung.

Zuschüsse können zweckgebunden für die Betreuung nichtschulpflichtiger Kinder in Einrichtungen und für Tagespflege im Haushalt der Eltern verwandt und zusätzlich zum Gehalt gewährt werden.

Sachbezüge können im einem Gegenwert von bis zu 44 € pro Kalendermonat steuerfrei gewährt werden (§8 Abs. 2 Satz 9 EStG).

Familien-Wegweiser.de

Internetportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend rund um das Thema Familie

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Anmeldeportal zur Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Hannover

Online Vormerkungen tätigen unter www.kinderbetreuung-hannover.de

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