Zum Dezernat III der Landeshauptstadt gehören der Fachbereich Soziales, der Fachbereich Gesellschaftliche Teilhabe und der Fachbereich Senioren.
Das Sozialdezernat begleitet die Einwohner*innen in vielen sozialen Angelegenheiten wie zum Beispiel bei der Eingliederungshilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung oder Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Zudem kümmert sich das Dezernat um die Unterstützung von Einwanderten und Geflüchteten, Wohnungslose Menschen und deren Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen.
Viele frühere Sozialamtsaufgaben wurden mit der Einführung des Sozialgesetzbuches II – Grundsicherung für Arbeitssuchende – im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – auch als "Hartz IV" bekannt – abgegeben an die örtlichen Jobcenter der ARGE (für "Arbeitsgemeinschaft"), in der sich die örtliche Bundesagentur für Arbeit und die Region Hannover zusammengeschlossen haben. So wird Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung nur noch für die Personen gewährt, die nicht erwerbsfähig sind. Der Schwerpunkt liegt inzwischen bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen, insbesondere die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die Hilfe zur Pflege sowie die Hilfen zur Gesundheit.
Außerdem sind im Sozialdezernat die Koordinationsstelle Sozialplanung, der Beauftragte Sucht und Suchtprävention sowie die Beauftragte für Menschen mit Behinderung angesiedelt
Fragen und Antworten
HannoverAktivPass
Ein Angebot der Landeshauptstadt Hannover für Menschen mit geringem Einkommen.