hell-elfenbein-farbiger Anstrich (bei einer anderen Farbe ist eine Ausnahmegenehmigung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr notwendig).
Taxi-Schild (Reuner) auf dem Dach.
Rechts unten in der Heckscheibe ist die Ordnungsnummer angebracht
es ist die kürzeste Strecke zwischen Start- und Zielort zu fahren
Erhalt der Aufträge durch Bereithalten an Taxenständen, Anwinken oder telefonisch oder per Funk z.B. über die Taxizentrale
Fahrziel bestimmt der Fahrgast
Betriebspflicht (Taxen müssen regelmäßig zur Personenbeförderung bereitgehalten werden)· Beförderungspflicht
Fahrpreisanzeiger (Taxameter) ist zwingend notwendig· Abrechnung nach der Taxentarifverordnung· nur Langstrecken dürfen frei vereinbart werden
Mietwagen:
Keine Farbvorgabe
nach außen nicht gekennzeichnet
ein Mietwagen darf äußerlich nicht mit einem Taxi verwechselt werden
Mietwagen werden im Ganzen zur Beförderung gemietet· Zweck, Ziel und Ablauf der Fahrt bestimmt der Mieter
Aufträge dürfen nur am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers entgegengenommen werden und sind buchmäßig zu erfassen und ein Jahr lang aufzuheben
es besteht eine Rückkehrpflicht zum Betriebssitz
keine Betriebspflicht·
keine Beförderungspflicht
Wegstreckenzähler (Ausnahmegenehmigung möglich)· Fahrpreise sind frei vereinbar (es gibt keine Verordnung)