Hilfe für Ihr Kind
Wenn Sie Hilfe für Ihr Kind brauchen, können Sie sich Hilfe holen. Welche Hilfen Sie bekommen können, schreiben wir hier.
Neben der Beratung durch den Kinderarzt oder der Kinderärztin können Sie sich hier beraten lassen:
Region Hannover
Fachbereich Teilhabe
Gradestraße 20 | 30163 Hannover
Telefon: 0511 / 616 24570
E-Mail: Falleingangsmanagement@region-hannover.de
Teilhabeservice Region Hannover
Beratung und Antragstellung
Erste Anlaufstelle, wenn Sie einen Antrag stellen wollen, Beratung und Unterstützung benötigen oder einfach nur eine Frage zur Eingliederungshilfe stellen...
lesenLandeshauptstadt Hannover
Eingliederungshilfe
Fachbereich Soziales der Stadt Hannover
Hamburger Allee 25
30161 Hannover
E-Mail: 50@hannover-stadt.de
Telefon: 0511 /1 68-42472
Sozialpädiatrisches Zentrum AUF DER BULT
SPZ
Auf der Bult
Zentrum für Kinder und Jugendliche
Janusz Korczak Allee 8
30173 Hannover
Telefon: 0511/ 81157702
Für eine Vorstellung im SPZ Hannover ist es notwendig, dass dieses zuvor mit dem behandelnden Kinderarzt abgesprochen wird und darüber dann auch die benötigte Überweisung mitgegeben werden kann.
Für ein Kind mit Förderbedarf wird von der Grundschule ein Fördergutachten beauftragt. Da steht drin, welche Hilfe Ihr Kind braucht.
Wenn das Gutachten fertig ist, lädt die Schulleitung die Eltern zu einem Treffen ein. Dort besprechen Lehrer und Lehrerinnen und Eltern, welche Hilfe ihr Kind braucht. Die Hilfe nennt man sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf.
Für diese Bereiche bekommt Ihr Kind Hilfe:
- Sehen (SE)
- Hören (H)
- Sprache (S)
- Gefühle und Zusammenleben - Sozial-Emotionale Entwicklung (ES)
- Geistige Entwicklung (GE)
- Körperliche & motorische Entwicklung (KM)
- Lernen
Schulassistenz
Braucht Ihr Kind Hilfe beim Anziehen oder Essen?
Braucht Ihr Kind Hilfe im Unterricht?
Hat Ihr Kind eine geistige oder motorische Entwicklungsstörung?
Kann Ihr Kind schlecht hören?
Kann Ihr Kind schlecht sehen?
Hat Ihr Kind Schwierigkeiten zu lernen?
Hat Ihr Kind eine chronische Erkrankung und braucht deshalb Hilfe?
Ihr Kind kann eine Schulassistenz als Hilfe bekommen.
Eine Schulassistenz ist eine Person.
Sie oder er unterstützt Ihr Kind in der Schule.
Die Schulassistenz...
- ...unterstützt beim Lernen.
- ...unterstützt das Kind auf Toilette zu gehen.
- ...unterstützt Bücher ein- und auszupacken.
- ...unterstützt beim Essen oder Anziehen.
Für die Schulassistenz müssen Sie einen Antrag stellen. Es muss ein Bericht eines Arztes oder einer Ärztin und ein Bericht der Schule vorliegen. Der Bericht beschreibt die Schwierigkeiten Ihres Kindes.
Bei diesen Adressen können Sie sich melden und bekommen weitere Informationen:
Region Hannover
Region Hannover
Fachbereich Teilhabe
Gradestraße 20 | 30163 Hannover
Telefon: 0511 / 616 24570
Falleingangsmanagement@region-hannover.de
Landeshauptstadt Hannover
Eingliederungshilfe
Fachbereich Soziales der Stadt Hannover
Hamburger Allee 25
30161 Hannover
E-Mail: 50@hannover-stadt.de
Telefon: 0511/168-42472
Fahrdienst
Kinder mit besonderem Förderbedarf können mit einem Auto zur Schule fahren, wenn sie eine Förderschule besuchen oder die betreuende Schule weiter entfernt ist. Nach der Schule wird es wieder nach Hause gefahren. Diesen Fahrdienst nennt man Freistellungsverkehr.
Sie müssen dafür einen Antrag stellen. Sie müssen wissen, welche Schule Ihr Kind besucht. Die Anträge heißen Antrag für den Freistellungsverkehr und Antrag für Fahrtkostenerstattung.
Hier stellen Sie den Antrag:
Team Schülerbeförderung
Fachbereich Schulen Region Hannover
Hildesheimer Straße 18 | 30169 Hannover
Telefon: 0511 616 22258
Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen:
Schulweg
Schülerbeförderung in der Region Hannover
Schülerbeförderung ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg.
lesenNachteilsausgleich
Ihr Kind hat einen besonderen Förderbedarf? Ihr Kind kann Hilfe bekommen. Das nennt man Nachteilsausgleich.
Hat Ihr Kind Probleme beim Rechnen? Das nennt man Dyskalkulie.
Hat Ihr Kind Probleme beim Lesen und beim Schreiben? Das nennt man Legasthenie.
Dann kann Ihr Kind Nachteilsausgleich bekommen.
Nachteilsausgleich kann bedeuten:
- Ihr Kind bekommt etwas mehr Zeit für Aufgaben oder Klassenarbeiten,
- Ihr Kind braucht die Klassenarbeit nicht zu schreiben.
- Ihr Kind spricht über das, was es gelernt hat.
- Ihr Kind bekommt mehr Pausen,
- Ihr Kind bekommt andere Arbeitshefte,
- Ihr Kind bekommt technische Hilfsmittel,
- zum Beispiel einen Taschenrechner oder einen Talker.
Wie bekommt Ihr Kind den Nachteilsausgleich?
Die Schule spricht mit Ihnen und Ihrem Kind darüber, was es braucht. Die Klassenkonferenz (Lehrer und Lehrerinnen und Elternvertreter und Elternvertreterinnen)
entscheidet darüber, was Ihr Kind bekommt.
Hier finden Sie weitere Informationen:
https://www.legasthenie-kreisverband-hannover.de/informationen/nachteilsausgleich