Sozialhilfe und Grundsicherung

Leistungen zum Lebensunterhalt, Leistungen zur Pflege, Heimentgelte, Grundsicherung im Alter, Wohngeld, Blindengeld, Leistungen der Kriegsopferfürsorge

Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches II -Grundsicherung für Arbeitssuchende- im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde für erwerbsfähige Personen ein neues Leistungsrecht geschaffen.
Aufgrund der Einführung dieses neuen Leistungsgesetzes – auch als Hartz IV bekannt – gewährt seit dem 1. Januar 2005 der Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt Hannover nur noch für die Personen Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung, die nicht erwerbsfähig sind. Alle anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden in den örtlichen Jobcentern der ARGE (für „Arbeitsgemeinschaft“) betreut, in der sich die örtliche Bundesagentur für Arbeit und die Region Hannover zusammengeschlossen haben.

Grundsicherung

Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

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Region und Stadt Hannover

Sozialhilfe

Leistungen zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

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Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt

Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Grundsicherung im Alter, Wohngeld, Schuldner- und Insolvenzberat...

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Individuelle Betreuung

Jobcenter Region Hannover

Ihr Ansprechpartner vor Ort: 19 Standorte des Jobcenters Region Hannover beraten, vermitteln und klären leistungsrechtliche Fragen.

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Vorsorge treffen

Betreuungsfragen

Selbstbewusst die Zukunft gestalten, solange es geht.

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Heimentgelte

Pflegesätze und Investitionskosten bilden die Heimentgelte der Pflegeeinrichtung

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Berichte und Konferenzen

Pflegeinformationen

Pflegeberichte geben Aufschluss über den Stand der Versorgung.

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