Hintergrund

Häufig gestellte Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung

Fragen und Antworten rund um das Thema Kommunale Wärmeplanung in Hannover.

Die Wärmeplanung umfasst das Stadtgebiet von Hannover.

Was ist die Kommunale Wärmeplanung?

Die Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument mit dem Ziel, eine kostengünstige, verlässliche und von fossilen Rohstoffen unabhängige Wärmeversorgung sicherzustellen. Hintergrund ist die aus Klimaschutzgründen notwendige Energiewende. Die Relevanz einer bezahlbaren Wärmeversorgung zeigte sich insbesondere 2023, als die Preise von Gas und Öl in kurzer Zeit massiv gestiegen sind und dadurch zu einer Verteuerung der Heizkosten geführt haben. Durch den schrittweisen Umbau der Wärmeversorgung kann solchen Entwicklungen entgegengewirkt werden. 

Warum so früh?

Mit Unterstützung von enercity hat die Landeshauptstadt Hannover im Dezember 2023 als erste Kommune in Niedersachsen ihre Wärmeplanung an das Land übermittelt und damit landesweit eine Vorreiterrolle eingenommen – die Planungen hätten erst Mitte 2026 vorliegen müssen. Dadurch verschafft die Stadt allen Menschen in Hannover die größtmögliche Planungssicherheit in Bezug auf die Wärmeplanung. Am 11. Januar hat die städtische Klimaschutzleitstelle außerdem eine große Beteiligungsaktion gestartet, an der alle Bürger*innen, Unternehmen und öffentlichen Institutionen bis zum 29. Februar mitwirken können. 

Worum geht es bei der Beteiligung?

Bis zum 29. Februar 2024 bestand die Möglichkeit für Bürger*innen, Unternehmen sowie Träger*innen öffentlicher Belange eigene Stellungnahmen zum Entwurf der Wärmeplanung einzubringen. Im Zuge der Beteiligung konnten Anregungen und Änderungswünsche eingebracht werden. Dieses Angebot wurde vielfach genutzt. Die Landeshauptstadt Hannover bedankt sich für das große Interesse und die zahlreichen eingegangen Beteiligungen.

Wie geht es weiter? 

Aktuell wertet die Verwaltung alle eingegangenen Stellungnahmen aus und erstellt daraus einen Beteiligungsbericht. Die Veröffentlichung des Berichts ist für April 2024 vorgesehen. Auf dieser Grundlage wird die Wärmeplanung ggf. angepasst und eine Beschlussdrucksache erstellt, über die der Rat entscheidet.

Wie sieht der weitere Prozess zu den Erweiterungsgebieten Fernwärme oder den Prüfgebieten aus? 

Im Hinblick auf die Erweiterungsgebiete Fernwärme (jeweils zwei Gebiete in der Nordstadt und Südstadt) haben Voruntersuchungen gezeigt, dass sich die Gebiete sehr gut für den Fernwärmeausbau eignen würden. Vorgesehen ist daher perspektivisch eine Erweiterung des Satzungsgebiets (in Form einer eigenen Drucksache). Hinsichtlich der Prüfgebiete für Nahwärme werden Machbarkeitsstudien zum Ausbau und zur Dekarbonisierung bestehender Nahwärmenetze sowie zur Neuerrichtung von Wärmenetzen empfohlen. Diese richten sich nach möglichen Anschlusswünschen und einem generellen Versorgungsinteresse durch die Wärmeunternehmen.  

Müssen Hauseigentümer*innen schon jetzt tätig werden und wo bekommen Sie Beratung? 

Zum jetzigen Zeitpunkt müssen Hauseigentümer*innen nicht tätig werden, da der Rat zunächst den finalen Entwurf der Wärmeplanung beschließen muss. Die durch den Rat zu entscheidende Umsetzungsstrategie beinhaltet auch konkrete Maßnahmenvorschläge, z. B. einen Ausbau des lokalen Beratungsangebots. Für gebäudebezogene Planungen bietet die Klimaschutzagentur Region Hannover schon jetzt ein umfangreiches Beratungsangebot, das unter https://www.klimaschutz-hannover.de/themen/bauen-modernisieren/ abrufbar ist.

Welche Möglichkeiten der Förderung bestehen?

Für die Heizungsmodernisierung bietet der Bund Förderzuschüsse über die KfW an. Die Grundförderung beginnt bei 30 Prozent. Selbstnutzende Eigentümer*innen profitieren zusätzlich vom sogenannten Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent bis Ende 2028 sowie ggf. von einem einkommensabhängigen Bonus in Höhe von 30 Prozent. Die Förderung kann bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

Darüber hinaus bietet der lokale Förderfonds proKlima zusätzliche attraktive Förderprogramme, beispielsweise für nachhaltige Dämmungen, die Umstellung auf Wärmepumpen oder auf Fernwärme.

Handelt die LHH oder der Wärmeanbieter in den Nahwärmegebieten?

Beide Optionen sind möglich: Im Idealfall zeigt ein Wärmeunternehmen Interesse und erstellt direkt eine Machbarkeitsuntersuchung. Die Landeshauptstadt Hannover kann im Rahmen der verfügbaren Mittel kleinere Projektskizzen anstoßen. 

In den Kriterien ist von „günstigsten Gestehungskosten“ die Rede? Wo sind die definiert?

Die Wärmegestehungskosten sind die auf den Wärmebedarf bezogenen Gesamtkosten für die Erzeugung unter Berücksichtigung der Investitions-, Betriebs- und Instandhaltungskosten. Je niedriger der Wert, um so günstiger lässt sich eine Kilowattstunde Wärme mit dem jeweiligen Heizsystem erzeugen. Bei der Einteilung des Stadtgebiets in Wärmeversorgungsgebiete sind die durch enercity ermittelten Wärmegestehungskosten für eine Vielzahl möglicher Heizsysteme berücksichtigt.

Wer kann wann eine grundstücksbezogene Auskunft oder Hilfestellung geben?

Innerhalb von Wärmenetzen gibt das jeweilige Wärmeunternehmen Auskunft zur Anschließbarkeit.

Auch in den Fern- und Nahwärmebereichen werden abhängig von Lage und Wärmeabnahme vermutlich nicht alle Grundstücke angeschlossen werden können. Von wem erfahren die Eigentümer*innen, wie das im Einzelfall ist?

Die Anschließbarkeit und der Anschlusszeitpunkt sind immer mit dem jeweiligen Wärmeversorgungsunternehmen zu klären. Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser sind bei üblicher Größe und durchschnittlichen Verbräuchen im Allgemeinen nicht zur Versorgung über ein Wärmenetz geeignet. Ein geringer Wärmebedarf lässt sich häufig preisgünstiger durch eine dezentrale Anlage abdecken. Hier helfen die Beratungsangebote der Klimaschutzagentur Region Hannover weiter, z. B. themenbezogene Online-Vorträge oder Online-Energieberatungen in Kleingruppen. 

Welche Freiheiten bei der Technikwahl haben die Eigentümer und was ändert sich durch die Wärmeplanung? Resultiert daraus ein Gasheizungsverbot?

Nein. Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Planung ohne rechtliche Außenwirkung. Die Erarbeitung und auch der Beschluss des Wärmeplans bedingt nicht das frühzeitige Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Für Wärmenetzgebiete besteht die Möglichkeit der verbindlichen Ausweisung per Satzungsbeschluss. In diesen Fällen greifen in den jeweiligen Satzungsgebieten die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes einen Monat nach Bekanntgabe der Satzungsentscheidung, spätestens am 30. Juni 2026. Gebäudeeigentümer*innen können in Satzungsgebieten von einer zusätzlichen Versorgungsoption mittels Wärmenetzanschluss profitieren.

Welche Technikalternativen gibt es außer der Wärmepumpe, wenn ich keinen Anschluss an Fern- oder Nahwärme erhalten kann? Was ist, wenn die Wärmepumpe bei meinem Gebäude nicht einsetzbar ist?

In Frage kommen beispielsweise Hybridheizungen (Wärmepumpe + Spitzenlasterzeuger), Kombinationslösungen (zum Beispiel Biomasse+ Solaranlage) oder Biomasseheizungen. In sehr gut gedämmten Gebäuden können auch Stromdirektheizungen eine Lösung darstellen.

Was ändert sich für die Bürger*innen?

Das Ergebnis der Wärmeplanung beinhaltet interaktive Wärmekarten, in denen voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete dargestellt sind. Eigentümer*innen können sich informieren, welche Heizungsart sich für ihr Gebiet am ehesten eignet. Wichtig ist, dass daraus keine Pflicht für den Einbau einer bestimmten Heizungsart hervorgeht.