Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument mit dem Ziel, eine kostengünstige, verlässliche und von fossilen Rohstoffen unabhängige Wärmeversorgung sicherzustellen. Hintergrund ist die aus Klimaschutzgründen notwendige Energiewende. Die Bedeutung einer bezahlbaren Wärmeversorgung zeigte sich insbesondere 2023, als die Preise von Gas und Öl in kurzer Zeit massiv gestiegen sind und dadurch zu einer Verteuerung der Heizkosten geführt haben. Durch den schrittweisen Umbau der Wärmeversorgung kann solchen Entwicklungen entgegengewirkt werden.
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat die Kommunale Wärmeplanung am 27. März 2025 beschlossen. Der Beschluss enthält acht Umsetzungsmaßnahmen, die für die Umsetzung der Wärmewende entscheidend sind. In den Ratsgremien wird halbjährig über den Fortschritt bei der Umsetzung der Maßnahmen berichtet werden.
Informationen zu den einzelnen Umsetzungsmaßnahmen finden Sie hier: Umsetzungsmaßnahmen der Wärmeplanung
enercity führt im Prüfgebiet Fernwärme auf Anfrage individuelle Prüfungen durch, ob ein Anschluss an die Fernwärme möglich ist. Für viele der Gebäude, insbesondere mit vergleichsweise geringem Wärmebedarf, sind individuelle Heizungslösungen die günstigere Wahl.
In den Prüfgebieten Nahwärme sind projektbezogene Machbarkeitsstudien erforderlich. Dabei werden die vorhandenen und zukünftigen Wärmeverbräuche, die lokal verfügbaren erneuerbaren Wärmequellen und Abwärmepotenziale detailliert untersucht sowie ein Vorentwurf für ein Wärmenetz mit möglichen Erzeugungsanlagen erstellt. Anhand von Wirtschaftlichkeitsberechnungen mit Wärmepreiskalkulation kann festgestellt werden, ob eine Nahwärmeversorgung Preisvorteile gegenüber einer dezentralen Versorgung bietet. Damit eine Nahwärmeversorgung entsteht, muss es sowohl Anschlussinteressenten als auch Versorgungsunternehmen geben, die ein Nahwärmenetz mit den zugehörigen Erzeugungsanlagen errichten. Aktuelle Informationen zu den Prüfgebieten Nahwärme finden Sie hier: Umsetzungsmaßnahmen der Wärmeplanung
Für die Heizungsmodernisierung bietet der Bund Förderzuschüsse über die KfW an. Die Grundförderung beginnt bei 30 Prozent. Selbstnutzende Eigentümer*innen profitieren zusätzlich vom sogenannten Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent bis Ende 2028 sowie ggf. von einem einkommensabhängigen Bonus in Höhe von 30 Prozent. Die Förderung kann bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
Darüber hinaus bietet der lokale Förderfonds proKlima zusätzliche attraktive Förderprogramme, beispielsweise für nachhaltige Dämmungen, die Umstellung auf Wärmepumpen oder auf Fernwärme.
Beide Optionen sind möglich: Im Idealfall zeigt ein Wärmeunternehmen Interesse und erstellt direkt eine Machbarkeitsuntersuchung. Die Landeshauptstadt Hannover kann im Rahmen der verfügbaren Mittel kleinere Projektskizzen anstoßen.
Die Wärmegestehungskosten sind die auf den Wärmebedarf bezogenen Gesamtkosten für die Erzeugung unter Berücksichtigung der Investitions-, Betriebs- und Instandhaltungskosten. Je niedriger der Wert, um so günstiger lässt sich eine Kilowattstunde Wärme mit dem jeweiligen Heizsystem erzeugen. Bei der Einteilung des Stadtgebiets in Wärmeversorgungsgebiete sind die durch enercity ermittelten Wärmegestehungskosten für eine Vielzahl möglicher Heizsysteme berücksichtigt.
Die Anschließbarkeit und der Anschlusszeitpunkt sind immer mit dem jeweiligen Wärmeversorgungsunternehmen zu klären. Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser sind bei üblicher Größe und durchschnittlichen Verbräuchen im Allgemeinen nicht zur Versorgung über ein Wärmenetz geeignet. Ein geringer Wärmebedarf lässt sich häufig preisgünstiger durch eine dezentrale Anlage abdecken. Hier helfen die Beratungsangebote der Klimaschutzagentur Region Hannover weiter, z. B. themenbezogene Online-Vorträge oder Online-Energieberatungen in Kleingruppen.
Deutschlandweit setzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Anforderungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen. Seit dem 01.01.2024 gilt für Neubauten in Neubaugebieten die sogenannte 65-Prozent-Regel: Neu installierte Heizsysteme müssen mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien oder Abwärme erzeugen. Für bestehende Gebäude sieht das GEG Übergangsfristen zur Erfüllung der 65-Prozent-Regel vor.
Im Satzungsgebiet Fernwärme ist zusätzlich die Fernwärmesatzung Hannover zu beachten, die Rechte und Pflichten zum Anschluss und zur Nutzung der Fernwärme regelt. Auf Antrag prüft die Verwaltung Ausnahmen von der Anschlusspflicht, zum Beispiel, wenn Wärmepumpensysteme installiert werden sollen. Ab dem 30.06.2025 gilt im Fernwärme Satzungsgebiet die 65-Prozent-Regel des GEG für alle Gebäude. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden, bei Heizungserneuerungen muss die 65Prozent-Regel je nach System nach Übergangsfristen von 5 bis 13 Jahren erfüllt werden. Mit einem Anschluss an die enercity-Fernwärme wird die GEG-Anforderung eingehalten.
Außerhalb des Fernwärme Satzungsgebiets gilt die 65-Prozent-Regel des GEG ab dem 30.06.2026 mit den entsprechenden Übergangsfristen.
Um zu prüfen, ob Ihr Gebäude im Fernwärmesatzungsgebiet liegt, steht die interaktive Wärmekarte mit Adress-Suchfunktion: Wärmekarte Hannover
In Frage kommen beispielsweise Hybridheizungen (Wärmepumpe + Spitzenlasterzeuger), Kombinationslösungen (zum Beispiel Biomasse+ Solaranlage) oder Biomasseheizungen. In sehr gut gedämmten Gebäuden können auch Stromdirektheizungen eine Lösung darstellen.