Fachbereich Jugend und Familie der Landeshauptstadt Hannover
Beistandschaften
Unterhalt für das Kind
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Jugend und Familie beraten und unterstützen nicht miteinander verheiratete und geschiedene Eltern in Angelegenheiten der Vaterschaft, des Unterhaltsrechts und der gemeinsamen Ausübung des Sorgerechts für ihre Kinder.
Die freiwillige Beistandschaft beginnt, sobald ein schriftlicher Antrag vom Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, dem Fachbereich Jugend und Familie zugegangen ist. Eine Beistandschaft kann auch schon vor der Geburt des Kindes eingerichtet werden. Die elterliche Sorge wird durch eine Beistandschaft, im Gegensatz zur Amtsvormundschaft und Amtspflegschaft, nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft kann jederzeit beendet werden.
Landeshauptstadt Hannover
Vaterschaft
Der Fachbereich Jugend und Familie berät und unterstützt Mütter bei der Vaterschaftsfeststellung.