Bis in die 90er-Jahre wurde insbesondere bei der Besetzung von Arbeitsstellen mit niedrigem Anforderungsprofil vielfach die deutsche Sprache als Einstellungsbedingung nicht zwingend vorausgesetzt. Damit war auch die Notwendigkeit, die Sprache zu erlernen, nicht besonders ausgeprägt. Die Anforderungen des Arbeitsmarktes im Hinblick auf Handlungs- und Fachkompetenzen steigen jedoch kontinuierlich, so dass Einfacharbeitsplätze immer weniger angeboten werden, bzw. kein ausreichendes Einkommen mehr bieten. Gleichzeitig wächst die Zahl von Arbeitgebern mit Migrationshintergrund, die ihre Dienstleistungen insbesondere in Handel und Gastronomie anbieten; hier sind Muttersprachkenntnisse vielfach gewünscht. Ansonsten ist auf die Ausführungen im Feld 1 zur Sprache als entscheidendem Integrationsbaustein sowohl im Hinblick auf Teilhabe am Arbeitsmarkt als auch im Hinblick auf eine soziale Eingliederung hinzuweisen.
Im Stützpunkt Hölderlinstraße* werden in Kooperation mit Arbeitsagenturen, Job-Centern und Wirtschaftsverbänden circa 800 Personen in unterschiedlich geförderten Maßnahmen mit dem Ziel der beruflichen Integration beschäftigt. 40 Prozent der Maßnahmeteilnehmer/innen haben einen Migrationshintergrund. Etwa 35 Nationalitäten sind vertreten.
Es werden keine zielgruppenspezifischen Maßnahmen angeboten. Vielmehr wird versucht, möglichst heterogene Arbeitsgruppen mit dem Ziel zu bilden, über praktische Arbeit sprachliche und soziale Integration zu entwickeln und zu fördern. Hierzu werden begleitende Sprachkurse angeboten.
Auch bei Maßnahmen für unter 25-Jährige gibt es keine besondere Zielgruppenorientierung. Junge Menschen mit Migrationshintergrund sind aufgrund fehlender Schulabschlüsse hier jedoch deutlich überrepräsentiert.
Ziele
Da die Einsicht in die Notwendigkeit, Deutsch zu lernen, entscheidenden Einfluss auf die Lernmotivation hat, ist für den Erfolg aller nachfolgend aufgeführten Maßnahmen die Ausweitung erreichbarer beruflicher Perspektiven und konkreter Ausbildungs- und Arbeitsplätze notwendig.
Auf Basis eines partnerschaftlichen Verhältnisses ist eine engere Kooperation von Unternehmen, Fachbereichen der Landeshauptstadt, Wirtschaftsverbänden, Kammern, Migrantenorganisationen, dem Job-Center Region Hannover, der Agentur für Arbeit und anderen zu entwickeln. Dabei sind bereichsübergreifende Ziele zu formulieren und Bedarfe zu benennen, um das Angebot der Beschäftigungsförderung noch zielorientierter und arbeitsmarktnäher zu gestalten sowie Hemmschwellen für Menschen mit Migrationshintergrund zu beseitigen.
Handlungsansätze
Die Kooperation von Unternehmen, Fachbereichen der Landeshauptstadt, Wirtschaftsverbänden, Kammern, Gewerkschaften, Migrantenselbstorganisationen (wie z.B. BTEU), dem Job-Center Region Hannover, der Agentur für Arbeit und anderen beteiligten Akteuren wird in dem Anfang September 2007 eingerichteten Workshop weiter entwickelt.
Verstärkt werden sollten im Bereich der über 25-Jährigen Maßnahmen mit intensivierter, integrierter, berufsfeldbezogener Sprachförderung (Sprache durch Praxis). Durch die Vermeidung klassischer Unterrichtssituationen und -methoden können so eher Angstbarrieren abgebaut und Erfolgserlebnisse vermittelt werden.
Im Herkunftsland erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten sind im Verlauf dieser Maßnahmen besser als in den üblichen Systemen erkennbar und können ebenfalls motivierend in den Sprachlernprozess einbezogen werden. Die Maßnahmen werden durch eine sozialpädagogische Betreuung begleitet.
Gleichzeitig sollten mehr Alphabetisierungskurse in deutscher Sprache angeboten werden, da ein Teil der Eingewanderten auch in der Herkunftssprache nicht über ausreichende Grundlagen verfügt.
Die Stadt Hannover wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten und in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter ein zielgruppenspezifisches Aktionsprogramm erarbeiten. Schwerpunkt der Kooperation soll die Beschäftigungsförderung von arbeitslosen Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund sein, die keinen Schulabschluss haben.