5.2 Einbürgerung

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Ausgangslage

Die Einbürgerung ist für das Gelingen des Integrationsprozesses von großer Bedeutung. Durch die Einbürgerung erlangen Menschen, die als Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland leben, die vollständigen staatsbürgerlichen Rechte und damit eine umfassende rechtliche und politische Gleichstellung. In diesem Sinne ist die Einbürgerung ein grundsätzlich erwünschter Schritt, um den etwa 74.000 Menschen ohne deutschen Pass, die zum großen Teil seit Jahrzehnten in Hannover leben und arbeiten, den Zugang zu den vollen demokratischen Rechten zu öffnen.

Die Zahl der Einbürgerungsanträge nahm im Jahr 2005 – erstmals seit dem Höchststand im Jahr 2000 – wieder zu und zwar von 2.157 Anträgen im Jahr 2004 auf 2.910 Anträge. Im Folgejahr 2006 ging die Zahl dann zwar wieder auf 2.257 Anträge zurück, dafür stieg aber die Anzahl der abgeschlossenen Einbürgerungen auf 1.725 gegenüber 1.509 im Vorjahr (2005). Für das Jahr 2007 konnte die Erwartung, die Zahlen der beiden Vorjahre in etwa wieder zu erreichen, erfüllt werden (1.643 vorgenommene Einbürgerungen).

Die größte Gruppe unter den Eingebürgerten bilden die ehemals türkischen Staatsangehörigen (406 im Jahre 2006). In der Häufigkeit folgen die gebürtigen Ukrainer (198), Iraner (162), Russen (133) und Polen (102).

Die Einbürgerung setzt die Erfüllung bestimmter Anforderungen voraus. Dazu gehören insbesondere ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, die seit Inkrafttreten der letzten Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes auch in schriftlicher Form nachgewiesen werden müssen. Ab dem 1. September 2008 müssen die Antragsteller zudem Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse besitzen, die durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen werden müssen.

Auf die Verfahrensdauer kann häufig wegen der Einbeziehung dritter Stellen und der grundsätzlich erforderlichen und oft langwierigen Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit keinen Einfluss genommen werden.

Seit Anfang 2007 wird der integrationspolitischen Bedeutung der Einbürgerung durch die Überreichung der Einbürgerungsurkunden im Rahmen einer feierlichen Zeremonie Rechnung getragen. Die Einbürgerungen werden durch den Oberbürgermeister bzw. die Bürgermeister/innen vorgenommen und von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens als Gastredner begleitet.

Ziele

  • Möglichst viele der Einwohnerinnen und Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, sollen dieses Recht auch tatsächlich nutzen. 

Handlungsansätze

Die Stadt wirbt aktiv für die Möglichkeit der Einbürgerung. Sie berät Ausländerinnen und Ausländer, die sich für die Eingebürgerung interessieren, umfassend und kompetent. Die betreffenden Mitarbeiter/innen werden laufend fachlich und zu Themen wie Kundenfreundlichkeit und interkulturelle Kompetenz geschult.

Der Zugang zur Beantragung der Einbürgerung soll durch frühzeitige und umfassende Information erleichtert werden. Die bei der Einbürgerung verwendeten Formulare werden auf eine weitere mögliche sprachliche Vereinfachung überprüft. Hierzu wird geprüft, ob ein Beitritt zum Projekt „IDEMA – Internet-Dienst für eine moderne Amtssprache“ der Ruhruniversität Bochum, an dem 30 Kommunen und Landkreise teilnehmen, sinnvoll ist.

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5.3 Antirassismus und Antidiskriminierung

5.4 Bürgerschaftliches Engagement

5.5 Integrations­monitoring und Controlling