5.5 Integrations­monitoring und Controlling

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5.2 Einbürgerung

5.3 Antirassismus und Antidiskriminierung

5.4 Bürgerschaftliches Engagement

Ausgangslage

Zweck des Aufbaus eines regelmäßigen integrationspolitischen Berichtswesens (Integrationsmonitoring) ist es, Stand und Fortschritte des Integrationsprozesses in der Stadt an möglichst harten Fakten zu messen, um sie sichtbar machen zu können und Entwicklungstrends zu erkennen. Es sollen auch Schlussfolgerungen für die Steuerung der kommunalen Arbeit daraus abgeleitet werden. Wegen dieser letzteren Zielsetzung wird Monitoring oft verwechselt mit dem Controlling konkreter Maßnahmen oder ganzer Maßnahmenprogramme mit Blick auf die hierfür vorab festgesetzten Ziele.

Der entscheidende Unterschied von Monitoring und Controlling liegt darin, dass mit dem Diagnose-Werkzeug „Monitoring“ die Entwicklung hoch komplexer gesellschaftlicher Zustände sichtbar gemacht wird, Zustände also, auf die weit mehr Kräfte und Wirkfaktoren Einfluss haben als nur das Handeln einer Kommune. Integrationsmonitoring kann beispielsweise messen, wie sich die Chancengleichheit für Kinder mit und ohne Migrationshintergrund im Bildungssystem entwickelt, indem die entsprechenden Verteilungen von Schulabschlüssen verglichen werden (Wieviele Jugendliche mit Migrationshintergrund erreichen die Hochschulreife gegenüber jenen ohne Migrationshintergrund?). Eine etwaige Steigerung der Abiturabschlüsse von Jugendlichen mit Migrationshintergrund allein städtischen Integrationsprojekten zuschreiben zu wollen, ginge an der Wirklichkeit vorbei.

Controlling hingegen überprüft der wahrnehmbaren Erfolg oder Misserfolg solcher einzelnen Maßnahmen, die tatsächlich in der Wirkungsreichweite des Maßnahmeträgers oder -auftraggebers liegen. Wird etwa ein Leseförderungsprojekt für Kinder der vierten Grundschulklassen aufgelegt, das eintausend Kinder in Hannover erreichen und ihre Lesefähigkeit in deutscher Sprache verbessern soll, so überprüft das zugehörige Controlling, ob tatsächlich 1.000 Kinder kontinuierlich an der Maßnahme teilnahmen und wie sich die Lesefähigkeit der Teilnehmenden im Vorher-Nachher-Vergleich verändert hat.

Integrationsmonitoring und Controlling ergänzen einander, können sich aber nicht wechselseitig ersetzen. Beide Werkzeuge – Integrationsmonitoring  und Controlling – sind für eine erfolgreiche Umsetzung des Integrationsplanes notwendig und separat voneinander einzurichten.

Monitoring ist dabei definiert aks eine in festgelegten Zeitabständen regelmäßig erfolgende und inhaltlich mehrere Bereiche umfassende Ablesung eines genau festgelegten Sets von statistischen Kennzahlen (Indikatoren). Anders also als bei einem einmalig erstellten Bericht wie etwa dem Armutsreport geht es beim Monitoring von vornherein um die Bildung von Zeitreihen, um Veränderungen festzustellen. Um Integrationsmonitoring handelt es sich dann, wenn ausschließlich solche Indikatoren in den Set aufgenommen werden, die aussagekräftig für die gesellschaftliche Entwicklung im Zusammenhang mit Einwanderungsprozessen sind.

Da es unabdingbar ist, bei der Einführung eines Integrationsmonitorings von vornherein auf die Kompatibilität der Daten im Städtevergleich zu achten, ist es sinnvoll sich an übergreifenden Standards zu orientieren. Ende 2006 legte die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement mit ihrem Materialienheft 2/2006 „Integrationsmonitoring“ das Ergebnis einer städteübergreifenden Arbeitsgruppe vor, in der mittlerweile auch die Landeshauptstadt Hannover mitwirkt. An diesen Vorgaben wird das sich das hannoversche Integrationsmonitoring zunächst orientieren. Da sich allerdings die Innenminister der Länder im April 2008 darauf geeinigt haben, ein bundeseinheitliches Integrationsmonitoring aufzubauen, für welches im Laufe des Jahres ein Kriterienkatalog verabschiedet werden soll, werden auch diese Vorgaben noch zu berücksichtigen sein.

Einen Mangel kann allerdings auch die Übernahme dieser Vorgaben nicht beseitigen, nämlich dass die bei den meisten Indikatoren geforderte Bezugnahme auf den Bevölkerungsanteil mit Migrationshintergrund mit dem gegenwärtig zur Verfügung stehenden Datenmaterial noch gar nicht möglich ist. Während die Daten des Einwohnermeldeamtes nach erster und zweiter Staatsangehörigkeit ausgewertet werden können, lassen die vorhandenen statistischen Daten anderer Quellen durchweg nur die Unterscheidung zwischen deutschen und ausländischen Personen zu, was den Aussagewert mindert. Dieser Mangel ist kurz- und auch mittelfristig nicht behebbar. Trotzdem ist es richtig, als Entwicklungsziel daran festzuhalten, dass langfristig die Daten auf die Eigenschaft „mit Migrationshintergrund“ bzw. „ohne Migrationshintergrund“ bezogen werden können müssen.

 Ziele

  • Mit Hilfe eines aufzubauenden Integrationsmonitorings soll sichtbar machen, in welchen Bereichen in Hannover Integrationsprozesse erfolgreich verlaufen und wo Defizite bestehen. Hierfür müssen statistische Kennzahlen definiert werden, welche Auskunft über den jeweiligen Stand einiger Teilaspekte der Integration in die Stadtgesellschaft geben. Ziel ist es also, den Stand von Integrationsprozessen über einen Zeitverlauf in seiner Entwicklung regelmäßig aufzuzeigen und überprüfbar zu machen.
  • Unabhängig vom Integrationsmonitoring wird die Umsetzung des Integrationsplanes durch ein Controlling begleitet, das die Verwaltungsführung als Steuerung dieses Gesamtprozesses durch das Zusammenstellen von Informationen über Leistung, Wirkung und Ressourceneinsatz unterstützt.

Handlungsansätze

Die Landeshauptstadt Hannover beginnt mit dem Aufbau eines Integrationsmonitorings auf Grundlage der von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement vorgelegten Standards und wird es den bundeseinheitlichen Vorgaben für ein Integrationsmonitoring anpassen, sobald diese vorliegen. Die so erhobenen Kennzahlen zur Integration in Hannover sollen langfristig jährlich dem Rat und der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die aufzubauende Begleitung bei der Umsetzung des LIP beinhaltet eine Beteiligung von unterschiedlichen Zielgruppen (u.a. Kindern, Jugendlichen, Frauen, SeniorInnen) am Bewertungsprozess und berücksichtigt einfließende Ergebnisse aus den Beteiligungsprojekten.

Als Teil der interkulturellen Organisationsentwicklung wird ein Controlling der Umsetzung der Integrationsplanes eingerichtet. Alle zwei Jahre wird die Verwaltung dem Rat einen Bericht über den Stand der Umsetzung vorlegen, in den die Ergebnisse des Controllings eingehen.

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Feld 6: Stadtverwaltung

Aus-, Fort- und Weiterbildung, Personalwirtschaft und interkulturelle Organisationsentwicklung.

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