6.1 Ausbildung

Ausgangslage

Die Stadtverwaltung hat in den vergangenen Jahren deutliche Anstrengungen unternommen, die sich in einer Steigerung der Zahl von Auszubildenden mit Migrationshintergrund widerspiegeln. 2005 wurde in Werbemaßnahmen zur Qualifikation zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt erstmalig im Anzeigentext ein Passus aufgenommen, der junge Menschen mit Migrationshintergrund gezielt anspricht. Obwohl die Angaben zum Migrationshintergrund freiwillig sein müssen, liegen der Personalverwaltung gesicherte Zahlen vor, dass der Anteil der Auszubildenden mit Migrationshintergrund im Verwaltungsbereich bis zu 20 Prozent beträgt. Dieser Erfolg ist vor allem darauf zurückzuführen, dass in Stellenausschreibungen und auch auf den einschlägigen Ausbildungsmessen potenzielle Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund gezielt dazu ermutigt werden, sich zu bewerben.

Eine Hürde für den Zugang zur Verwaltung – so auch in Hannover – stellen Eignungstests dar. Hier geht es für die Fachverwaltung darum, die Balance zu finden, einerseits bestimmte Kompetenzen im Eignungstest zu überprüfen, um den Erfolg in der Ausbildung und in einer späteren Beschäftigung prognostizieren zu können. Andererseits gilt es aber auch, eine zu einseitige Ausrichtung von Eignungstests im Kompetenzprofil zu überprüfen, um nicht von vornherein bestimmte Gruppierungen auszuschließen. Die Stadtverwaltung hält – nach einigen Überarbeitungen in der Vergangenheit – an der derzeitigen Form des Eignungstests fest, hat aber durch einen mit der Deutschen Gesellschaft für Personalwesen entwickelten Wissenstest das Augenmerk auf zusätzliche Kompetenzen gelegt. Zudem werden in den mündlichen Interviews mögliche Migrationshintergründe angesprochen.

Ziele

  • Die Stadtverwaltung gewinnt mehr junge Menschen mit Migrationshintergrund für die verschiedenen Ausbildungsberufe insbesondere in der Verwaltungsausbildung und damit auch für die spätere Arbeit in der Stadtverwaltung.
  • Die Ausbildungsträger und die Landeshauptstadt Hannover bilden die Nachwuchskräfte so aus, dass sie für die Fragen der interkulturellen Öffnung aufgeschlossen sind und selbst interkulturelle Kompetenz entwickeln.

Handlungsansätze

Die guten Erfahrungen der Personalgewinnung bei der Qualifizierung zur Verwaltungsfachwirtin bzw. zum Verwaltungsfachwirt werden bis 2015 auf alle Ausbildungsberufe (beginnend mit dem Einstellungsjahrgang 2008) übertragen, so dass der Anteil der Auszubildenden mit Migrationshintergrund bis 2015 in allen Bereichen auf 20 Prozent gesteigert wird. Außerdem sollen auch Absolventen der Ausbildung mit Migrationshintergrund für die Arbeit in der Ausländerbehörde gewonnen werden.

Die Maßnahmen in der Verwaltungsausbildung werden auf alle anderen Ausbildungsberufe – beginnend mit dem Einstellungsjahrgang 2008 – übertragen. Hier wird es eine wichtige Aufgabe sein, die Aufmerksamkeit der Ausbildungsverantwortlichen der betreffenden Fachbereiche und Bereiche für die Fragestellung der interkulturellen Öffnung zu schärfen und sie zu qualifizieren. Dafür tragen die Ausbildungsverantwortlichen im Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste bei. Aber auch andere Funktionsträger können in ihren verschiedensten Foren und Einrichtungen dazu beitragen, junge Menschen mit Migrationshintergrund anzusprechen. Hierzu ist auch die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den Job-Centern zu verstärken.

Die Landeshauptstadt Hannover wird ihre Aktivitäten in dem Feld Eignungstest zusätzlich anreichern durch einen Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen. So sind beispielsweise die Stadtstaaten Berlin und Bremen dazu übergegangen, eine gezielte Qualifizierung dem Eignungstest vorzuschalten, um die Chancen von Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund zu erhöhen. Die Erfolgsaussichten dieser Maßnahme gilt es durch einen Erfahrungsaustausch mit anderen Städten zu überprüfen.

Hinsichtlich der zweiten Zielsetzung – nämlich, wie können Nachwuchskräfte so ausgebildet werden, dass sie aufgeschlossen für das Thema Einwanderung und Migration sind – gilt es für die Stadtverwaltung, dafür Sorge zu tragen, dass der Gesamtkomplex „Interkulturelle Kompetenzen“ Eingang in die Ausbildungslehrpläne findet. Entsprechende Ausbildungsmodule sind gemeinsam mit den Ausbildungsträgern, wie z.B. mit dem Niedersächsischen Studieninstitut, zu entwickeln. Die Erfahrungen hinsichtlich einer solchen Qualifizierung aus dem 2007 durchgeführten Pilotversuch bei Verwaltungsfachwirtinnen und -wirten sind entsprechend zu berücksichtigen.

Weiter zu den folgenden Abschnitten:

6.2 Fort- und Weiterbildung

6.3 Personalwirtschaft

6.4 Interkulturelle Organisationsentwicklung