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Bundestags∙wahl 2025: Hinweise zur Barriere∙freiheit

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema Barriere∙freiheit bei der Bundestags∙wahl.
Bei Barriere∙freiheit geht es zum Beispiel um diese Themen:
Kann ich mit meinem Rollstuhl in das Wahl∙lokal fahren?

Auf dieser Seite erfahren Sie:

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Bundestags∙wahl 2025

Am 23. Februar 2025 ist in Deutschland die Bundestags∙wahl. Bei der Bundestags∙wahl wählen die Menschen in Deutschland neue Mitglieder für den Deutschen B...

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Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen in Leichter Sprache.

Stimm∙zettel∙schablonen für Menschen mit einer Seh∙behinderung

Am 23. Februar 2025 sollen alle Menschen wählen können.

Für Menschen mit einer Seh∙behinderung gibt es dafür eine besondere Stimm∙zettel∙schablone.

Bei der Bundestags∙wahl sollen alle Menschen mit∙machen können.

Auch Menschen mit Behinderung.

Blinde Menschen können bei der Wahl eine besondere Stimm∙zettel∙schablone nutzen.

Auch Menschen mit einer Seh∙behinderung können bei der Wahl eine besondere Stimm∙zettel∙schablone nutzen.

        Eine Schablone ist ein Hilfs∙mittel.
        Dieses Hilfs∙mittel ist ein Blatt mit Löchern an bestimmten Stellen.
        Die Löcher sind für die Kreise auf dem Wahl∙zettel.
        Eine Stimm∙zettel∙schablone können blinde Menschen für die Wahl nutzen.
        Oder Menschen mit einer Seh∙behinderung.

Eine Stimm∙zettel∙schablone müssen Sie auf den Wahl∙zettel legen.

Durch die Schablone erkennen Sie:

        Hier kann ich mein Kreuz machen.

Und Sie können den Inhalt von Ihrem Stimm∙zettel mit den Fingern lesen.

So können Sie im Wahl∙lokal wählen.

Die Stimm∙zettel∙schablone können Sie nämlich mit ins Wahl∙lokal nehmen.

Oder Sie können mit der Stimm∙zettel∙schablone mit der Brief∙wahl wählen.

Zusammen mit der Stimm∙zettel∙schablone bekommen Sie eine CD.

Auf dieser CD können Sie sich die Erklärung anhören.

So wissen Sie:

        So nutzen Sie die Stimm∙zettel∙schablone bei der Wahl.

Sie möchten eine Stimm∙zettel∙schablone?

Dann müssen Sie sich beim Landes∙blinden∙verband von Ihrem  Bundes∙land melden.

Beachten Sie:

Die Stimm∙zettel∙schablone kostet kein Geld.

Für Menschen in der Region Hannover ist der Landes∙blinden∙verband in Niedersachsen zuständig.

Sie sind schon Mitglied beim Landes∙blinden∙verband?

Dann bekommen Sie automatisch per Post eine Stimm∙zettel∙schablone.

Sie müssen also nichts weiter tun.

Sie sind noch nicht Mitglied beim Landes∙blinden∙verband?

Dann melden Sie sich beim Blinden- und Seh∙behinderten∙verband Niedersachsen e.V.

Das ist die Telefon∙nummer:

        05 11 51 04 0

Der Verband kann Ihnen auch Fragen beantworten.

Sie können die Mitarbeiter anrufen.

Oder den Mitarbeitern eine E-Mail schreiben.

Das ist die E-Mail-Adresse:

        info@blindenverband.org

Kann ich mit einem Rollstuhl zum Wahl∙lokal?

Sie sitzen zum Beispiel im Rollstuhl.

Dann können Sie auf Ihrer Wahl∙benachrichtigung lesen:

        Kann ich mit meinem Rollstuhl in mein Wahl∙lokal fahren?

Sie wohnen in der Stadt Hannover.

Und Sie können mit Ihrem Rollstuhl nicht in das Wahl∙lokal fahren?

Dann können Sie ab dem 20. Januar 2025 diese Telefon∙nummer anrufen:

        05 11 16 84 11 01

Sie wohnen in der Region Hannover.

Und Sie können mit Ihrem Rollstuhl nicht in das Wahl∙lokal fahren?

Dann können Sie Ihre Stadt oder Gemeinde fragen.

Klicken Sie hier.

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Auf dieser Seite finden Sie Ihre Stadt oder Gemeinde.

Und Sie finden Kontakt∙personen.

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