Wann kann ich zu meinem Wahl∙lokal gehen?
Die Wahl∙lokale in Stadt und Region sind am 23. Februar 2025 von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wie finde ich mein Wahl∙lokal?
Sie sind wahl∙berechtigt?
Dann bekommen Sie noch vor der Wahl eine Wahl∙benachrichtigung.
Eine Wahl∙benachrichtigung ist eine Einladung zur Wahl.
Die Wahl∙benachrichtigung bekommen Sie per Post.
Mit dieser Einladung können Sie wählen gehen.
Auf einer Wahl∙benachrichtigung steht das Datum von der Wahl.
Und die Uhrzeit.
Auf Ihrer Wahl∙benachrichtigung steht auch eine Adresse.
Diese Adresse ist von einem Ort.
Dieser Ort kann zum Beispiel eine Schule sein.
Dieser Ort ist dann Ihr Wahl∙lokal.
Zu diesem Ort müssen Sie dann am 23. Februar 2025 gehen.
Und an diesem Ort können Sie wählen.
Ich habe meine Wahl∙benachrichtigung verloren. Was kann ich tun?
Vielleicht können Sie Ihre Wahl∙benachrichtigung nicht mehr finden.
Und Sie möchten wissen:
Wie ist die Adresse von meinem Wahl∙lokal?
Dann bekommen Sie im Internet weitere Informationen.
Den Internet∙link finden Sie ungefähr eine Woche vor der Wahl auf dieser Seite.
Was muss ich beim Wählen im Wahl∙lokal beachten?
Sie möchten am 23. Februar 2025 in ein Wahl∙lokal wählen gehen?
Dann beachten Sie diese Dinge:
- Bringen Sie unbedingt Ihre Wahl∙benachrichtigung mit.
Und Ihren Ausweis.
Oder Ihre Reise∙pass.
Beachten Sie:
Sie können auch ohne Wahl∙benachrichtigung wählen.
Aber Sie müssen Ihren Ausweis zeigen.
Oder Ihren Reise∙pass. - Sie sitzen zum Beispiel im Rollstuhl.
Dann können Sie auf Ihrer Wahl∙benachrichtigung lesen: Kann ich mit meinem Rollstuhl in mein Wahl∙lokal fahren? - Sie wohnen in der Stadt Hannover.
Und Sie können mit Ihrem Rollstuhl nicht in das Wahl∙lokal fahren?
Dann können Sie ab dem 20. Januar 2025 diese Telefon∙nummer anrufen: 05 11 16 84 11 01 - Sie wohnen in der Region Hannover.
Und Sie können mit Ihrem Rollstuhl nicht in das Wahl∙lokal fahren?
Dann können Sie Ihre Stadt oder Gemeinde fragen.
Klicken Sie hier.
Eine neue Seite öffnet sich.
Diese Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Auf dieser Seite finden Sie Ihre Stadt oder Gemeinde.
Und Sie finden Kontakt∙personen. - Sie sind vielleicht plötzlich krank.
Aber Sie möchten trotzdem wählen?
Dann können Sie das tun.
Dann kann Ihnen eine andere Person Ihnen die Wahl∙unterlagen bringen.
Dafür braucht diese Person aber eine Vollmacht.
Sie möchten einem Menschen eine Vollmacht geben?
Dann müssen Sie einen Brief schreiben.
Und in diesen Brief müssen Sie schreiben: Dieser Mensch darf die Wahl∙unterlagen für mich abholen.