Leichte Sprache

Assistenz∙hunde sind im Regions∙haus willkommen

Manche Menschen mit Behinderung brauchen einen Assistenz∙hund.
Ein Assistenz∙hund unterstützt diese Menschen im Alltag.
So können diese Menschen überall mitmachen.
Und mit ihrem Assistenz∙hund zum Regions∙haus kommen.
Das ist nicht verboten.

Auf dieser Seite erfahren Sie:

Welche Aufgaben haben Assistenz∙hunde?

Manche Menschen haben eine Behinderung.

Oder eine bestimmte Krankheit.

Dann haben die Menschen vielleicht einen Assistenz∙hund.

Mit einem Assistenz∙hund kann der Mensch mit seiner Behinderung besser überall mitmachen.

Deshalb ist der Assistenz∙hund wie ein Hilfs∙mittel für den Menschen.

Und unterstützt den Menschen im Alltag.

Und hilft dem Menschen bei vielen Aufgaben im Leben.

Zum Beispiel:

Vielleicht kann ein Mensch nicht sehen.

Dann hat dieser Mensch einen Blinden∙hund.

Mit dem Blinden∙hund kann sich ein Mensch besser orientieren.

Und sich sicher fühlen.

Der Blinden∙hund kann dem Menschen auch ein Hindernis zeigen.

Mit einem Blinden∙hund zeigt der blinde Mensch anderen Menschen:

        Ich kann nicht sehen.

Dann können andere Menschen aufpassen.

Und Rücksicht nehmen.

Assistenz∙hunde können auch Menschen mit anderen Krankheiten unterstützen.

Die Aufgaben von Assistenz∙hunden sind sehr verschieden.

Bei diesen Dingen kann ein Assistenz∙hund dem Menschen helfen:

  • Ein Assistenz∙hund kann den Menschen warnen.
  • Ein Assistenz∙hund kann dem Menschen im Notfall helfen.
  • Ein Assistenz∙hund kann dem Menschen helfen Geräusche zu hören.
  • Und ein Assistenz∙hund kann dem Menschen auch bei kleinen Dingen im Alltag helfen.

Ein Assistenz∙hund braucht eine besondere Ausbildung.

Und muss bestimmte Dinge lernen.

Diese Dinge müssen Assistenz∙hunde können:

  • Assistenz∙hunde müssen Menschen mögen.
  • Assistenz∙hunde dürfen keine anderen Hunde jagen.
  • Und auch keine anderen Tiere jagen.
  • Assistenz∙hunde müssen auf den Besitzer hören.
  • Und Assistenz∙hunde müssen sich mit dem Besitzer gut verstehen.

Welche Probleme haben Menschen mit Assistenz∙hunden in öffentlichen Einrichtungen?

Mit einem Assistenz∙hund können Menschen mit Behinderung viele wichtige Dinge machen.

Dann müssen die Menschen vielleicht in öffentliche Einrichtungen gehen.

Zum Beispiel zu Behörden.

Oder in andere Ämter.

Aber oft ist es so:

        In öffentlichen Einrichtungen dürfen Menschen mit Hunden nicht reingehen.

Diese Mitarbeiter von der Einrichtung sagen:

        In dieser Einrichtung dürfen keine Hunde sein.
        Wir können bei diesem Menschen keine Behinderung sehen.
        Vielleicht braucht dieser Mensch gar keinen Assistenz∙hund.
        Und wir möchten keine Hunde in unserer öffentlichen Einrichtung.

Deshalb hat die Regions∙verwaltung jetzt gesagt:

        Bei vielen Menschen können wir die Behinderung nicht sehen.
        Aber diese Menschen brauchen die Unterstützung von einem Assistenz∙hund.
        Deshalb können alle Menschen mit einem Assistenz∙hund ins Regions∙haus kommen.

Dafür hat die Regions∙verwaltung einen Aufkleber auf die Eingangs∙tür vom Regions∙haus geklebt.

Den Aufkleber sehen Sie auf diesem Foto:

Damit möchte die Regions∙verwaltung zeigen:

        Menschen mit einem Assistenz∙hund sind willkommen.
        Und Menschen mit einem Assistenz∙hund sollen keine Angst haben.

So sollen andere Menschen sehen:

        Dieser Mensch sieht gesund aus.
        Aber dieser Mensch braucht die Unterstützung von einem Assistenz∙hund.
        Der Hund ist also kein normaler Hund.

Und deshalb darf dieser Mensch mit seinem Assistenz∙hund ins Regions∙haus kommen.

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