Mit dem Verlassen der Schule und nach Vollendung der Pflichtschulzeit ist der Weg zur Regelschule versperrt. Das ist jedoch im Sinne der Erwachsenenbildung, denn wer erwachsen ist, wird wenig Interesse haben, mit Jugendlichen die Schulbank zu drücken. Für Erwachsene gibt es eigene Einrichtungen. Die Unterrichtszeiten berücksichtigen zudem eine bestehende Berufstätigkeit bzw. eigene Kinder. Es gibt dennoch mehrere Möglichkeiten, die den Interessenten offenstehen. Neben den Volkshochschulen sind Kollegs in den jeweiligen Städten besonders empfehlenswert. Der Unterricht kann wahlweise tagsüber oder in den Abendstunden besucht werden. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht. Im Zweifel fehlt dann das erforderliche Wissen für das Bestehen der Klausuren und Prüfungen. Wer aus gesundheitlichen oder Zeitgründen schlecht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen kann, sollte sich an Lerninstitute oder Studiengemeinschaften wenden. Die Angebote sind nicht günstiger, erlauben aber auch das vollständige Erlernen des Stoffes zu Hause. Lediglich zu den Klausuren und Prüfungen ist die persönliche Anwesenheit erforderlich. Die Schulabschlüsse sind voll anerkannt. Auch das so erlangte Abitur berechtigt zu einem Studium an einer Universität. Die Dauer ist abhängig vom Anbieter, entspricht aber in der Regel der Zeit, die auch in der staatlichen Schule vorausgesetzt wird.
Wer Schulabschlüsse nachholen will, sollte sich zunächst mit den Voraussetzungen befassen. Es ist verständlich, dass bei höheren Abschlüssen eine Qualifikation verlangt wird. Das kann eine gute Abschlusszeugnisnote sein oder eine Prüfung. Wer Schulabschlüsse nachholen will, aber schon lange aus der Schule ist, kann an vorbereitenden Seminaren teilnehmen. Bewerber, die das Abitur anstreben, müssen für gewöhnlich eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen. Alternativ kann auch der Nachweis genügen, dass der Bewerber mindestens drei Jahre ohne Unterbrechung gearbeitet hat. Als ausreichend wird in den meisten Fällen auch die Erziehungszeit angesehen.
Die meisten Arbeitgeber nehmen es wohlwollend zur Kenntnis, wenn Mitarbeiter Schulabschlüsse nachholen wollen. Es ist sogar möglich, dass die Anregung vom Arbeitgeber ausgeht. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Mitarbeiter so vielversprechend ist, dass ein Aufstieg ansteht. Wenn das berufliche Vorankommen an eine bessere Ausbildung geknüpft ist, kann der Arbeitgeber das Vorhaben unterstützen. Für Arbeitslose gilt das ebenfalls. Die Bereitschaft, in Eigeninitiative einen besseren Schulabschluss zu erlangen, sollte unterstützt werden, denn die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern sich dadurch erheblich. In jedem Fall dürfen sich die Bewerber nicht verunsichern lassen. Das Recht auf Bildung steht jedem Menschen zu.
Für Bewerber
Jetzt offene Stellen finden
Für Unternehmen
Jetzt offene Stellen besetzen